Goekel schrieb:
Wie Jürgen schon sagte, wenn das so die tolle Lösung wäre, hätte es VW mit ner einfachen Kunstoffplatte wie am Vorderwagen gelöst. Ich glaube auch nicht, dass es nicht TÜV relevant ist! Wenn sich die Fahreigenschaften so erheblich verändern, dass diese Einsparung erfolgt, ist es beeinflussend und bedarf sicherlich einer Bauartgenehmigung. Was ja an sich positiv ist. In dem Prüfungsverfahren wird dann ermittelt, wie es sich mit der Betriebserlaubnis verhält. Da wird sich ggf. auch herausstellen, warum dieses Loch überhaupt übersehen wurde (vielleicht wegen der AHK :o)
Horrorszenario: Unfall, Beifahrer eingeklemmt, Akku überhitzt, Fuerwehr muss mit Schere und Spreitzer bei. Akku kann nicht gekühlt werden?! Dann möchte ich nicht in der Haut des Halters stecken, dessen Haftpflicht natürlich Regressforderungen an den Hersteller weiter gibt...
Ganz davon abgesehen, dass da bestimmt auch noch Crashs simuliert werden müssen, da diese Vorgaben bei E-Autos äußerst streng geregelt sind.
Bleibe bei meiner Meinung: Finger weg!
Grüße Goekel
Tolle Meinung! Ist die auch mit Ahnung erhältlich? Soviel hätte und könnte....unglaublich. Fakten, gesetzliche Regelungen, ISOs oder sonstwas belegbares. Alles andere ist Kaffeesatzleserei und verunsichert nur die Leute. Will ja nicht sagen, woran mich das erinnert...