Bundestag beschließt WEG-Änderung
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Vielleicht habe ich dann ja Glück und meine schon bestellte Mennekes Amtron Xtra wird bereits gefördert.ID3 1St pro am 20.07.020 bestellt und am 20.10.2020 geliefert - seit dem (nach ein paar erwartbaren Fehlern bei Serienanlauf) läuft das Auto einfach klasse. Photovoltaikanlage in Betrieb seit 20.04.21 (5,02 kWp) und Mennekes Xtra C2 11 mit SMA Home Manager und SMA-Sunny-Tripower 5.0 Wechselrichter (im Sommer 1-Phasig im Überschussladen-Betrieb) in Betrieb.
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E- Treiber schrieb:
Vielleicht habe ich dann ja Glück und meine schon bestellte Mennekes Amtron Xtra wird bereits gefördert.
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Also - entweder ich hab's auf den Augen, oder es fehlt was - bitte helft mir weiter:
- bei dem bisherigen Recht müssen ALLE Eigentümer zustimmen
- Leider gibt es so gut wie überall mind. 1 Quertreiber
> also keine Wallboxen unter Tage
Gibt es mit dem Entwurf nun was mit Mehrheit oder generelles Recht?Viele Grüße Jürgen
Happy elektrisch seit 19.11.18
Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer. -
Northbuddy schrieb:
E- Treiber schrieb:
Vielleicht habe ich dann ja Glück und meine schon bestellte Mennekes Amtron Xtra wird bereits gefördert.
ID3 1St pro am 20.07.020 bestellt und am 20.10.2020 geliefert - seit dem (nach ein paar erwartbaren Fehlern bei Serienanlauf) läuft das Auto einfach klasse. Photovoltaikanlage in Betrieb seit 20.04.21 (5,02 kWp) und Mennekes Xtra C2 11 mit SMA Home Manager und SMA-Sunny-Tripower 5.0 Wechselrichter (im Sommer 1-Phasig im Überschussladen-Betrieb) in Betrieb. -
wjha schrieb:
Also - entweder ich hab's auf den Augen, oder es fehlt was - bitte helft mir weiter:
- bei dem bisherigen Recht müssen ALLE Eigentümer zustimmen
- Leider gibt es so gut wie überall mind. 1 Quertreiber
> also keine Wallboxen unter Tage
Gibt es mit dem Entwurf nun was mit Mehrheit oder generelles Recht?
electrive.net schrieb:
In der nun vom Bundestag beschlossenen Fassung ist weiterhin vorgesehen, dass eine Eigentümerversammlung den Einbau einer privaten Wallbox weiterhin beschließen muss. „Die Eigentümerversammlung darf die Baumaßnahmen in der Regel nicht verwehren“, heißt es in der Gesetzesbegründung der Regierung. „Sie darf aber auf die Art der Durchführung der Maßnahme Einfluss nehmen und zum Beispiel beschließen, dass die Gemeinschaft die Baumaßnahme organisiert, damit diese den Überblick über den baulichen Zustand der Wohnanlage behält.“
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