ENBW - Blockiergebühr kommt

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    • ENBW - Blockiergebühr kommt

      Gerade per eMail...

      EnBW Newsletter schrieb:

      Um zu vermeiden, dass die Ladesäulen als Dauerparkplätze genutzt werden, führen wir ab dem 2. November 2020 eine Blockiergebühr als zusätzliche Tarifkomponente ein. Das bedeutet: Ab der fünften Stunde Anschlusszeit fallen mit dem aktuell reduzierten Mehrwertsteuersatz (16%) zusätzlich 9,75 Cent für jede weitere Minute an, jedoch maximal 11,70 Euro pro Ladevorgang (Kostenairbag).
      Mini SE (7/2021) - iX3 (5/2022) - Z4 3.0is Bj. 2007
      2x GO-eCharger - 9,6kWp PV mit 11.5kWh RCT-Power Akku - Überschuss-Laderegelung via IP-Symcon Haussteuerung
    • Schade EnBW!
      Ich habe Euch für cleverer gehalten.
      Blockiergebühr begrüße ich aber nur in einem Zeitfenster von z.B. 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr oder so.

      Oder Ihr möchtet noch mal in Kohle machen und die Laternenparker kurz abkassieren bevor diese durch das neue WEG-Gesetz nun endlich Ihre Stellplätze elektrifizieren können um von öffentlichem Laden unabhängig zu werden.
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • Wäre ich Betreiber von Ladesäulen, würde ich auch einen Aufschlag für Laden mit geringer Leistung verlangen. Diese Plugin-Hybrid-Lader sind hier die totale Seuche geworden. Hier sind ständig alle Säulen in der Stadt von denen blockiert, nur weil sie dort kostenlos parken können. Für den Betreiber heißt die aktuelle Situation entgangener Gewinn, da sie hohe Investitionen und laufende Kosten haben, aber keinen Umsatz mit solchen Kunden generieren können.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Maverick78 schrieb:

      Ich halte eine pauschale Blockiergebühr nach Zeit für falsch. Wie lange brauch denn ein Model3 LR mit 11kW Lader zum Vollladen?
      Korrekt wäre: Blockiergebühr bei Nicht-Laden.
      Das wäre auf jeden Fall auch sinnvoll. Dumm nur dass man da öfters böse in die Falle tappt, wenn mal wieder der Ladevorgang einfach abgebrochen hat. Typischerweise genau in dem Moment wenn man dem Auto den Rücken zudreht. Da bräuchte man dann eine App die einem zuverlässig mitteilt "in x Minuten ist dein Auto voll". Außerdem dürfte es für Passanten keine Möglichkeit geben per Druck auf den Not-Aus oder Display den Ladevorgang abzubrechen. Sonst kann ich das Auto nur noch laden wenn ich in unmittelbarer Nähe des Autos bleibe um ggf. schnell hin gehen zu können.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • energieberater schrieb:

      Schade EnBW!
      Ich habe Euch für cleverer gehalten.
      Blockiergebühr begrüße ich aber nur in einem Zeitfenster von z.B. 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr oder so.
      Würde mir aber z.B. in Mannheim nichts bringen. Denn dann parken die Anwohner um 18:00 nach der Arbeit und die Säule (an der ich z.B. Lade, wenn ich dort ins Theater gehe) ist für die Nacht blockiert.

      Maverick78 schrieb:

      Ich halte eine pauschale Blockiergebühr nach Zeit für falsch. Wie lange brauch denn ein Model3 LR mit 11kW Lader zum Vollladen?
      Korrekt wäre: Blockiergebühr bei Nicht-Laden.
      So dass man dann den Wagen auf 6A reduziert und mal eben >12 Stunden für's laden braucht?

      Ich verstehe was ihr meint und stimme dem im Grunde auch zu. Aber solange die Ladeinfrastruktur ein limitierender Faktor ist, muss man ggf. so agieren. Das Blöde daran: Es gibt halt Stellen, wo es schlicht unnötig/sinnig ist (siehe @Herr K) und wiederum andere Stellen, wo es Probleme durch Dauerparker gibt (z.B. in Industriegebieten). Ärgerlich auch, wenn man schlicht nicht einfach Umparken kann (wobei 5 Stunden schon großzügig sind).
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    • Maverick78 schrieb:

      Ich halte eine pauschale Blockiergebühr nach Zeit für falsch. Wie lange brauch denn ein Model3 LR mit 11kW Lader zum Vollladen?
      Korrekt wäre: Blockiergebühr bei Nicht-Laden.
      Da hast Du Recht. Problem: Wenn Du per Roaming-Plattform angebunden bist (als Anbieter), bekommst Du das m.W. meistens nicht mit. Wird einfach nicht gemeldet. Also kannst Du das als Roaming-Partner nicht anbieten.
      Aber lassen wir uns mal überraschen, was dann am Ende bei EnBW Säulen noch als Feinheit kommt ;)

      Ansonsten finde ich es völlig okay, so etwas zu machen. Nur für die Laternenparker könnte man sich hier noch etwas überlegen finde ich, z.B. verringert Max-Gebühr gegen Grundgebühr oder ähnlich.
      Thomas

      e-Golf seit 02/18 (ging 02/22 zurück)
      Leihwagen von Audi VW ID.4 1st (10.000 km von 05/22 bis 27.09.22 inkl. Norwegen Urlaub)
      Audi Q4 40 etron ab 27.09.22 (eigentlich ab 02/22 geplant)
      Ex Telekom GET CHARGE Macher

      Instagram:
      tofi.lectric (nur E-Mobility Kram)
      tofi.tf (schöne Bilder :) )
      Youtube:
      youtube.com/@tofilectric
    • ToFi schrieb:

      Problem: Wenn Du per Roaming-Plattform angebunden bist (als Anbieter), bekommst Du das m.W. meistens nicht mit. Wird einfach nicht gemeldet. Also kannst Du das als Roaming-Partner nicht anbieten.
      Das ist ein technisches Problem der Betreiber und nicht ein Problem des Kunden. So eine Blockiergebühr gibt es hier im N-Ergie (Ladeverbund+) Verbund auch seit neustem, aber erst bei Nichtladen. Technisch also umsetzbar.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

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    • Stimmt. Unser Problem sollte das nicht sein... ich wollte hier Einblick geben, dass so etwas nicht daran liegen muss, dass man nicht will. Sondern einfach manchmal - mindestens im aktuellen Moment - nichts Besseres anbieten kann.

      Damit es nochmal klarer wird:
      Wenn Du CPO (ChargePointOperator) bist UND ein eigenes Ladeangebot hast, kannst Du das mit der "Nichtladegebühr" umsetzen
      Wenn Du EMP (E-MobilityProvider) bist, und daher an die CPOs per Roaming angebunden bist, kannst Du meistens das nicht anbieten (in Ausnahmefällen vielleicht, wenn die Anbindung Nicht-Standard ist)
      Gilt natürlich auch dann, wenn Du zwar CPO bist, aber auch EMP für andere CPOs, dann kannst Du es für die anderen auch nicht anbieten wegen Roaming.
      Thomas

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    • Die Energieversorger sollen sich doch bitte endlich entscheiden was sie wollen:
      a. Blockiergebühr führt nur dazu, dass jeder extrem schnell lädt, erzeugt Lastspitzen im Netz, die sie nicht wollen, führt aber zu schnellerem Wechsel an der Säule.
      b. Blockiergebühr nach Zeit benachteiligt alle bekennenden Schnarchlader mit 3,7 kW möglicher Ladeleistung, die aber netzschonend unterwegs sind
      c. Blockiergebühr bei Nicht-Laden führt dazu, dass man den Ladestrom auf die Aufenthaltszeit runterdreht.

      Aus meiner Sicht kann man eine Blockiergebühr nur unter Kenntnis der örtlichen Umstände erheben. Auf einem Wander- oder Bergbahnparkplatz, wo einer mehr als 8 Std steht, wäre eine Blockiergebühr vollkommen unangemessen. Von mir aus könnte man aber die Ladeleistung beschränken. Genauso - wie ihr geschrieben habt - für die Laternenparker. Was also wiederum gegen einen zentral verwalteten Tarif für alle damit freischaltbaren Ladepunkte spricht.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Ich halt ja persönlich nicht viel von der N-Ergie, aber nur mal ein Vergleich mit der N-Ergie hier, wie man es richtig macht, 1x CCS, 1x Typ2

      photos.app.goo.gl/XCWxzFC4Uiu8LuZq8
      photos.app.goo.gl/iysYADhfReWUs5347

      Und das ist noch nicht mal irgend ein Kunden Vorzugspreis.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maverick78 ()

    • Einfache Frage: ist sowas legal? Ich meine hier nicht das Pro & Kontra aus E-Fahrer-Sicht sondern schlichtweg die Frage ob eine solche Gebühr rechtlichen Bestand hat. Hier wird ja keinerlei Leistung geliefert und doch was berechnet.

      Neulich auf einem Ladeplatz in Allensbach: der Platz gehört der Gemeinde, die Säule ist eine Stadtwerke-Säule und meine Ladekarte war Maingau: wenn ich nun eine Gebühr zahlen muß, wenn ich mehr als 4 Stunden lade (!), wofür ist die dann?
      Für den Platz? Der gehört der Gemeinde - und Maingau zahlt den Betrag ja nicht an die Gemeinde sondern behält ihn selbst. Für die Benutzung des Steckers? Der gehört den Stadtwerken. Für das Laden? Ich lade 4 Stunden, bezahle dafür und muss dann einen extra Betrag zahlen wenn ich 5 Stunden lade?
      Dann die Maingau hotline: blablabla ... sie hätten den Stecker ja nach 4 Stunden kurz ziehen können und dann erneut starten. Wie bitte? :blush:

      Ich denke, daß das so nicht geht. Nach meiner Meinung kann es nur so sein, daß derjenige, auf dessen Platz ich mit meinem Fahrzeug stehe, eine rechtlich verbindende Einschränkung zur Dauer der Nutzung macht. Maingau dürfte das demnach nicht ... außer das Grundstück gehört ihnen...
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Mimikri schrieb:

      Einfache Frage: ist sowas legal? Ich meine hier nicht das Pro & Kontra aus E-Fahrer-Sicht sondern schlichtweg die Frage ob eine solche Gebühr rechtlichen Bestand hat. Hier wird ja keinerlei Leistung geliefert und doch was berechnet.

      Neulich auf einem Ladeplatz in Allensbach: der Platz gehört der Gemeinde, die Säule ist eine Stadtwerke-Säule und meine Ladekarte war Maingau: wenn ich nun eine Gebühr zahlen muß, wenn ich mehr als 4 Stunden lade (!), wofür ist die dann?
      Für den Platz? Der gehört der Gemeinde - und Maingau zahlt den Betrag ja nicht an die Gemeinde sondern behält ihn selbst. Für die Benutzung des Steckers? Der gehört den Stadtwerken. Für das Laden? Ich lade 4 Stunden, bezahle dafür und muss dann einen extra Betrag zahlen wenn ich 5 Stunden lade?
      Dann die Maingau hotline: blablabla ... sie hätten den Stecker ja nach 4 Stunden kurz ziehen können und dann erneut starten. Wie bitte? :blush:

      Ich denke, daß das so nicht geht. Nach meiner Meinung kann es nur so sein, daß derjenige, auf dessen Platz ich mit meinem Fahrzeug stehe, eine rechtlich verbindende Einschränkung zur Dauer der Nutzung macht. Maingau dürfte das demnach nicht ... außer das Grundstück gehört ihnen...
      Also, wer zückt seine Rechtsschutzversicherung? :whistling:
      Mini SE (7/2021) - iX3 (5/2022) - Z4 3.0is Bj. 2007
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