Land sorgt für flächendeckendes E-Ladenetz in Baden-Württemberg

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    • Land sorgt für flächendeckendes E-Ladenetz in Baden-Württemberg

      Hört hört. Ab März 2019 alle 10km eine Lademöglichkeit!

      vm.baden-wuerttemberg.de/de/mi…tz-in-baden-wuerttemberg/

      Hier gleich noch die verlinkte PDF

      OK, dann doch nicht. Die Datei ist zu groß fürs hochladen.....

      Dann halt als dirket Link Förderbekanntmachung „Flächendeckendes Sicherheitsladenetz für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (SAFE)“
    • Ich kanns fast nicht glauben. :pillepalle:
      Die Politik in BW hats verstanden und nimmt den E-Mobil Kritikern den Wind aus den Segeln.
      Bin ich froh, dass ich meinen eGolf schon vor einigen Monaten bestellt habe :rofl:
      Grüße aus dem Kraichgau
      Martin :)

      e-Golfer von 15.03.18 bis 12.05.22 (Modelljahr 2018, "300er", Leasing)
      ID.3 Pure Performance seit 12.05.22 (Leasing 30 Monate)
      ID.3 Move bestellt am 22.03.24

      Wallbox: Keba P30c
      PV seit 30.04.21 (12kWp, WR Fronius Symo, Speicher Tesla Powerwall 2)
    • Ich hoffe die anderen Bundesländer kommen auch mal langsam aus dem Knick.....
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • Ich habe mir mal die "Förderbekanntmachung" durchgelesen.
      Ich ziehe meinen Hut vor dem Verkehrsministerium. Da hat jemand verstanden worum es geht.
      Ich fasse zusammen:
      10x10km Netz mit 22kW Ladepunkten
      20x20km Netz mit 50kW Ladepunkten
      Neue oder verbesserte Ladepunkte sind förderfähig. Fördersumme hat keinen offensichtlichen Deckel.
      LSV (Ladesäulenverortnung) muss mindestens erfüllt werden. Darüber hinaus:
      Zusätzlicher Steckertyp: zulässig
      Kabelfarbe : nachts gut erkennbar, z.B. gelb
      Barrierefreies Ad-Hock Laden: zwingende Vorraussetzung. Kann mit Bargeld(!) oder Bezahlkarten ausgeführt sein
      Säule muss den Status (Frei/besetzt) an einen Backbone melden, so dass es über Apps abfragbar ist
      PLC soll vorgehalten werden
      Benötigt die Säule eine App zur Freischaltung, muss WLAN vorhanden sein
      Die Säule muss 24/7 verfügbar sein gut zugänglich und (hier ist die Verordnung zu schwach) möglichst ausgeschildert
      Bis 31. März 2019 müssen die Säulen in Betrieb sein und für mindestens 6 Jahre muss der Betrieb sichergestellt sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von e-Golfer ()

    • e-Golfer schrieb:

      Säule muss den Status (Frei/besetzt) an einen Backbone melden, so dass es über Apps abfragbar ist
      Äh Andreas - was für ein Rück - Knochen (Backbone) ist da gemeint? ABB hat zusammen mit unserem Hotline Elektriker immer die Übersicht über den Status der Säule. Reicht das oder muss das eine Abrechnungs- oder Roaminggesellschaft sein?
      Gruss Aragon / Rene
      Mein black-Sioux wurde KW43 2014 produziert also VFL (Vor-Face-Lift) oder 190
      Zusätzlich golden-Arrow ab 16.11.2021 Polestar2 AWD

      Ich war dabei ! e-Golf-Treffen eins am Bodensee / zwei in Moers / drei und vier in Hann Münden / fünf in Heilbronn / sechs in Mühbrook - weil es so schön war // aber schön waren auch die vielen kleinen Treffen!!! :thumbup:
    • Aragon schrieb:

      was für ein Rück - Knochen (Backbone)

      MINISTERIUM FÜR VERKEHR schrieb:


      Die Ladeinfrastruktur muss über einen aktuellen offenen Standard wie z. B. OCPP an ein IT-Backend (online-Anbindung der Ladeinfrastruktur) angebunden sein und die Remotefähigkeit der Ladeinfrastruktur gewährleisten.
      Es ist mittels Roaming für alle Kunden sicherzustellen, dass Vertragskunden von anderen Anbietern von Fahrstrom und zusätzlichen Servicedienstleistungen (Electric Mobility Provider – EMP) den jeweiligen Standort auffinden, den dynamischen Belegungsstatus einsehen, Ladevorgänge starten und bezahlen können.
      Die geförderte Ladeinfrastruktur muss den Vorgaben des Mess- und Eichrechts ent-sprechen.
      Gefördert wird Ladeinfrastruktur nur dann, wenn die Anforderungen aus der LSV in der jeweils aktuellen Fassung berücksichtig werden. Die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die spätere Unterstützung der Umsetzung von ISO/IEC 15118 (Power Line Communication)1 wird empfohlen.
      Um ein webbasiertes Ad-hoc-Laden im Sinne der LSV zu ermöglichen, wird empfohlen WLAN an der Ladesäule öffentlich zur Verfügung zu stellen.
      Die Ausstattung eines neu zu errichtenden Ladepunkts mit einem zusätzlichen anderen Steckerstandard ist ergänzend zu dem in der LSV definierten Mindeststandard förderfähig.
      Ein angeschlagenes Kabel wird für jeden Ladepunkt empfohlen. Für das angeschlagene Kabel wird eine auch im Dunkeln gut sichtbare Farbe (z. B. gelb) empfohlen.
    • Das Problem mit der Förderung in BW ist, daß Privatpersonen ausgeschloßen sind. :s24: Das ist übrigens in NRW (?) anders. Ich würde gerne eine CCS Lademöglichkeit am Bodensee anbieten, aber es gibt dafür keine Förderung in BW. Während also z.B. EnBW kräftig subventioniert wird, wäre ich auf mich alleine gestellt und dafür ist mir der finanzielle Aufwand (bei allem Idealismus) doch zu hoch.
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Wieso sind Privatpersonen ausgenommen? Punkt 4 sagt doch: "Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Zweigstelle inBaden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur, eine Projektbetreuungvor Ort und die betriebliche Verfügbarkeit dem Fördermittelgeber gegenübergarantieren können."

      Warum sollte eine Privatperson nicht in der Lage sein, den Bau und die Betreuung zu übernehmen?
      Also einfach mal die am Ende genannte Dame am Telefon nerven, also ich meine freundlich fragen, ob du auch so einen Antrag (in dreifacher Ausfertigung + elektronisch... LOL) einreichen kannst, damit du deinen Bereich abdecken kannst.
      ________________________________
      Das Leben ist nur ein schlechtes Adventurespiel... :schiefguck:

      ...aber die Grafik ist sehr gut. :D
    • Mimikri schrieb:

      Das Problem mit der Förderung in BW ist, daß Privatpersonen ausgeschloßen sind. :s24: Das ist übrigens in NRW (?) anders. Ich würde gerne eine CCS Lademöglichkeit am Bodensee anbieten, aber es gibt dafür keine Förderung in BW. Während also z.B. EnBW kräftig subventioniert wird, wäre ich auf mich alleine gestellt und dafür ist mir der finanzielle Aufwand (bei allem Idealismus) doch zu hoch.
      Frag doch mal scheu bei einer Raiffeisenbank deines Vertrauens, ob die etwas nachhelfen möchten. :stick:
      Duck und weg... :saint:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Ich gehe stark davon aus dass hier die großen Energieversorger in BW zu Zuge kommen.
      Es wird ja in der Ausschreibung mehrmals darauf hingewiesen dass ein Konsortium beste Chancen hat den Zuschlag zu erhalten. Ich gehe auch davon aus dass es eine 100% Förderung gibt. Bzw. letztendlich die Angebote den Zuschlag erhalten welche andere Förderungen mit in das Konzept einbinden um den Finanzierungsbedarf gering zu halten.

      Mimikri schrieb:

      Ich würde gerne eine CCS Lademöglichkeit am Bodensee anbieten,

      Wende dich doch einfach an den örtlichen Energieversorger oder an den Platzhirsch in BW und werde mit deinem Ladepunkt ein Teil des Konsortiums.
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021