Die normale Heidelberg hat einen Drehschalter drin. Da stellt man die Ampere ein.
KFW Förderung Ladestation Wohngebäude
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
-
-
defender schrieb:
Ohlie schrieb:
Die Drosselungen sind logischerweise vom Hersteller abhängig.
Da könnte man auf die Idee kommen, dort anzufragen.
Bei ABL brauchst Du ein Spezialkabel (ca. 120,- Euro) und eine kostenlose Software.
Denn dann ist der günstige Preise der emH1 auch nur Augenwischerei.
Der Vorteil ist doch, dass Du eine 22kw Box kauft, die als 11kw fördern lassen kannst, und später auf 22kw wieder hochsetzen kannst.
Eine 11kw Box ist zwar etwas günstiger, aber eben auch nicht zukunftssicherer.
Deshalb ja die Frage.
Das USB-Kabel zum programmieren kostet rund 100,- Euro (Link als Beispiel)
elektroshopwagner.de/product_i…-Konverter--LOMK218-.html
Software gibt es von ABL kostenfrei.
Die 11kw ist rund 80,- günstiger, dann braucht man auch das USB-Kabel nicht.
Das sind also rund 180,- Differenz zwischen geförderter 11kw und geförderter 22kw Box.
Q-Parameter schrieb:
Die normale Heidelberg hat einen Drehschalter drin. Da stellt man die Ampere ein.
Aber darum geht es hier ja auch gar nicht. Sondern um die Drosselung einer 22kw-Box. -
mv993 schrieb:
So, hab grade bei der KFW angerufen (0800 5399005):
Ergebnis:
Ein Ladekabel, welches zum Betrieb einer WB gehört, welche aber kein fest angeschlossenes Ladekabel hat, wird selbstverständlich mit gefördert.
P.S. Wer auf Nummer sicher gehen will, der lässt sich das schriftlich von der KFW bestätigen.
Denn: Ich kann selbstverständlich keine Rechtsverbindliche Auskunft geben.
Deshalb per Mail nachgefragt, aber bis heute KEINE Antwort. Das Dumme ist, daß dieser Fall bei der KfW nirgends beschrieben ist. Ich vermute, sie haben einfach nicht daran gedacht. Denn wenn die KfW ein Ladekabel prinzipiell nicht anerkennen will, selbst wenn zur Ladestation keins gehört, dann hätten sie es bestimmt geschrieben.
Mein Fall: Go-e HOMEfix, Fahrzeug wird mit SchuKo-Ladeknochen ausgeliefert, also muß zwingend ein Typ2/Typ2-Kabel zur Box dazugekauft werden. Ich kann ja für 5 Drähte an Verteilerdose anschließen schlecht eine Elektrikerrechnung über 255 € einreichen. Ohne Ladekabel kommt man also nicht auf 900 €. Einen zweiten Versuch mit neuer Rechnung gibt es nicht.
Deshalb Frage an Euch: hat inzwischen schon jemand weiterhelfende Erfahrungen gemacht?
Matthias -
Ob es mit 5 Drähten an der Verteilerdose getan ist?AB: 23.03.2020
LT:18.11.2020
-
Also ich hab expliziet danach gefragt, und es wurde aufgelistet, was gefördert wird. der Rest dann wohl nicht und da stand kein Ladekabel dabei.
-
Rastelli schrieb:
Ob es mit 5 Drähten an der Verteilerdose getan ist?
-
VariantGT schrieb:
Also ich hab expliziet danach gefragt, und es wurde aufgelistet, was gefördert wird. der Rest dann wohl nicht und da stand kein Ladekabel dabei.
-
Ich habs schriftlich, was sie fördern per Mail bekommen, da steht kein Ladekabel dabei. Versuch es und riskiert die Förderung. Es steht nicht dabei und fertig!
-
Ich stelle mir bei der Diskusion Ladekabel ja oder nein folgendes Scenario vor: eine Ladestation, zwei Autos. Eines mit Typ 1 Anschluss, das andere mit Typ 2 Anschluss.
Sinnvoll wäre hier eine Lademöglichkeit ohne Fixes Kabel und dann zwei passende Zusatzkabel.
Die Ladeleistung max. 11kW (3X16A) würde dann wohl heissen, dass mit Typ2 Übergangskabel nur 3.7kW (1X16A) kommen.
Aber soo weit braucht ja kein Deutscher Bürokrat zu denken, da ja ausschliesslich Importautos Typ1 nutzen und diese will man ja gar nicht fördern.Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen -
moin!
So Jungs ( oder diskutieren hier auch Damen mit?) wisst Ihr eigentlich wie viele tausend Anträge bei KFW gestellt wurden? JEDER Depp kann diesen Zuschuß beantragen. Das wird die Wallboxbauer ganz schön in Freude aber auch Hektik versetzen! Keiner von denen ist auf diese Meganachfrage eingestellt! Wie auch? Also schafft Fakten, bevor Euch nachher Lieferzeiten den Zuschuss versauen! Und mal ehrlich: Nem geschenkten Gaul...
In dem Sinne Euch allen einen schönen Nikolaustag! -
VariantGT schrieb:
Es steht nicht dabei und fertig!
Gruß, Jürgen (ab 11/17)
"Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit." -
Ich habe meine Wallbox selber installiert, da ich fachlich qualifiziert bin. Ich arbeite aber nicht mehr in einem Fachbetrieb hierfür. Ich habe vor 1 Woche alle Unterlagen eingereicht und im Nachgang noch mal dort angerufen. Im Portal kann man nur Rechnungen hochladen und keine anderen Dokumente, wie z.B. den Qualifikationsnachweis. Laut Fachberaterin ist alles noch so neu, dass die selber noch nicht genau wissen wie was und wo. Laut Ihrer Aussage hätte ich das als Rechnung mit hochladen sollen. Meinen Tipp dies als Hinweis dort bei den Hinweisen zu vermerken hat sie aufgenommen. Mal sehen ob sich da was tut. Sie meinte auch, dass der Großteil auch einfach maschinell durchläuft und nur fehlerhafte oder besondere Anträge manuell bearbeitet werden. Im Nachgang dann werden Stichproben zu den Förderrichtlinien durchgeführt.
Die Bearbeitungszeit soll laut Ihrer Aussage 1-2 Wochen sein, aber maximal 6 Wochen betragen. -
chefrocker96 schrieb:
Ich habe meine Wallbox selber installiert, da ich fachlich qualifiziert bin. Ich arbeite aber nicht mehr in einem Fachbetrieb hierfür. Ich habe vor 1 Woche alle Unterlagen eingereicht und im Nachgang noch mal dort angerufen. Im Portal kann man nur Rechnungen hochladen und keine anderen Dokumente, wie z.B. den Qualifikationsnachweis. Laut Fachberaterin ist alles noch so neu, dass die selber noch nicht genau wissen wie was und wo. Laut Ihrer Aussage hätte ich das als Rechnung mit hochladen sollen. Meinen Tipp dies als Hinweis dort bei den Hinweisen zu vermerken hat sie aufgenommen. Mal sehen ob sich da was tut. Sie meinte auch, dass der Großteil auch einfach maschinell durchläuft und nur fehlerhafte oder besondere Anträge manuell bearbeitet werden. Im Nachgang dann werden Stichproben zu den Förderrichtlinien durchgeführt.
Die Bearbeitungszeit soll laut Ihrer Aussage 1-2 Wochen sein, aber maximal 6 Wochen betragen.
-
VariantGT schrieb:
Dann bekommst auch keine Förderung. Das steht ganz klar drin.
Update: bin gerade am suchen wo genau das steht, aber ich hab's 100% gelesen ... bin ja selber "betroffen" ...
Update: kfw.de/inlandsfoerderung/Priva…s-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/ (unter "Häufige Fragen"):
Zitat: "Sofern Sie keine Rechnung über den Einbau erbringen können, können Sie die Rechnung über die Materialkosten, sofern diese mindestens 900 Euro pro Ladepunkt betragen, einreichen. Zusätzlich reichen Sie bitte eine Eigenerklärung und einen Nachweis über Ihre berufliche Qualifikation für die Installation der Ladestation ein."Gruß, Jürgen (ab 11/17)
"Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit." -
VariantGT schrieb:
Dann bekommst auch keine Förderung. Das steht ganz klar drin.
-
Mimikri schrieb:
VariantGT schrieb:
Dann bekommst auch keine Förderung. Das steht ganz klar drin.
"Der Anschluss der Ladestation darf nur durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). Das heißt nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen." -
chefrocker96 schrieb:
VariantGT schrieb:
Dann bekommst auch keine Förderung. Das steht ganz klar drin.
-
VariantGT schrieb:
...
"Der Anschluss der Ladestation darf nur durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). ...
In der Schweiz stand es zumindest früher so oder ähnlich in den betreffenden Normen.Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen -
Du hast diese Antwort bekommen. Ich habe 2x unabhängig voneinander eine andere Aussage bekommen. Das was Du meinst bezieht sich natürlich auch auf die Kosten die entstehen und die man anrechnen kann. Natürlich kann man seine eignen Arbeitsstunden nicht fördern lassen. Ich komme aber mit Box und Material auf über 900€. Ich brauche keine Arbeitsstunden nachzuweisen um über den Betrag zu kommen.
Ganz im Übrigen habe ich meine Wallbox bei meinem Netzbetreiber selber per Formular angemeldet. Hier auch selbstverständlich angegeben, dass ich selber installiert habe und die notwendigen Unterlagen dazu eingereicht. Hier regional von meinem Netzbetreiber über Avacon ohne Probleme die schriftliche Bestätigung und „Genehmigung“ bekommen. (Hier wird geprüft, ob der Hausanschluss dafür geeignet ist.) -
Das schlimmste was passieren kann ist, dass die KFW eine Abnahme vom eingetragenen Installateur verlangt mit Nachweis. (steht zwar so nicht in den Bedingungen, aber wer weiß) Dann rufe ich eine Firma aus der Umgebung an, die vorbei kommt und sagt: Wow, Reihenklemmen im Privathaushalt, noch nie gesehen, oder Wow, für solch ein ordentliches Arbeiten haben wir gar keine Zeit. Dann wird ganz kurz über Biegeradien und Kabelverlegungsarten gefachsimpelt und schon sind sie wieder weg mit Unterschrift
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0