KFW Förderung Ladestation Wohngebäude

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • defender schrieb:

      Ohlie schrieb:

      Die Drosselungen sind logischerweise vom Hersteller abhängig.
      Da könnte man auf die Idee kommen, dort anzufragen.
      Bei ABL brauchst Du ein Spezialkabel (ca. 120,- Euro) und eine kostenlose Software.
      Kannst du bitte näher ausführen welches Kabel man da braucht? Was ist das für ein Spezialkabel?
      Denn dann ist der günstige Preise der emH1 auch nur Augenwischerei.
      Das finde ich eigentlich nicht, auch wenn das Kabel schon preislich hoch angesetzt ist.
      Der Vorteil ist doch, dass Du eine 22kw Box kauft, die als 11kw fördern lassen kannst, und später auf 22kw wieder hochsetzen kannst.
      Eine 11kw Box ist zwar etwas günstiger, aber eben auch nicht zukunftssicherer.
      Deshalb ja die Frage.


      Das USB-Kabel zum programmieren kostet rund 100,- Euro (Link als Beispiel)
      elektroshopwagner.de/product_i…-Konverter--LOMK218-.html
      Software gibt es von ABL kostenfrei.

      Die 11kw ist rund 80,- günstiger, dann braucht man auch das USB-Kabel nicht.
      Das sind also rund 180,- Differenz zwischen geförderter 11kw und geförderter 22kw Box.



      Q-Parameter schrieb:

      Die normale Heidelberg hat einen Drehschalter drin. Da stellt man die Ampere ein.
      Es wäre hilfreich für die noch Suchenden gewesen, wenn Du dazu geschrieben hättest, das Dein Drehschalter eine Wallbox reguliert, die maximal 11kw liefern kann.
      Aber darum geht es hier ja auch gar nicht. Sondern um die Drosselung einer 22kw-Box.
    • mv993 schrieb:

      So, hab grade bei der KFW angerufen (0800 5399005):

      Ergebnis:
      Ein Ladekabel, welches zum Betrieb einer WB gehört, welche aber kein fest angeschlossenes Ladekabel hat, wird selbstverständlich mit gefördert.

      P.S. Wer auf Nummer sicher gehen will, der lässt sich das schriftlich von der KFW bestätigen.
      Denn: Ich kann selbstverständlich keine Rechtsverbindliche Auskunft geben.
      Genau diese Antwort habe ich telefonisch auch bekommen (noch bevor ich das Forum hier kannte). Aber weiß der zuständige Sachbearbeiter dann auch davon?

      Deshalb per Mail nachgefragt, aber bis heute KEINE Antwort. Das Dumme ist, daß dieser Fall bei der KfW nirgends beschrieben ist. Ich vermute, sie haben einfach nicht daran gedacht. Denn wenn die KfW ein Ladekabel prinzipiell nicht anerkennen will, selbst wenn zur Ladestation keins gehört, dann hätten sie es bestimmt geschrieben.

      Mein Fall: Go-e HOMEfix, Fahrzeug wird mit SchuKo-Ladeknochen ausgeliefert, also muß zwingend ein Typ2/Typ2-Kabel zur Box dazugekauft werden. Ich kann ja für 5 Drähte an Verteilerdose anschließen schlecht eine Elektrikerrechnung über 255 € einreichen. Ohne Ladekabel kommt man also nicht auf 900 €. Einen zweiten Versuch mit neuer Rechnung gibt es nicht.

      Deshalb Frage an Euch: hat inzwischen schon jemand weiterhelfende Erfahrungen gemacht?

      Matthias
    • Rastelli schrieb:

      Ob es mit 5 Drähten an der Verteilerdose getan ist?
      Neben der Ladestation ist eine rote CEE-Steckdose. Da würde man normalerweise den roten Stecker des (in meinem Fall) Go-e Charger HOME+ reinstecken und fertig. Da die mobile Variante jedoch nicht gefördert wird, muß man den HOMEfix nehmen, also ohne Stecker, nur mit Kabel. Steckdose wird durch Verteilerdose ersetzt und die fünf Adern des Kabels vom Go-e werden angeklemmt. Auch fertig. Was würdest Du zusätzlich machen?
    • VariantGT schrieb:

      Also ich hab expliziet danach gefragt, und es wurde aufgelistet, was gefördert wird. der Rest dann wohl nicht und da stand kein Ladekabel dabei.
      Das ist ja das Thema. Was "explizit" aufgelistet ist, kann man auf der KfW-Seite lesen. Die Hotline (siehe Beiträge oben) jedoch sagt, Ladekabel ja (jedenfalls für den Fall, daß an der Ladestation keins dran ist). Die Frage ist nur, ob der Sachbearbeiter das dann auch weiß.
    • Ich stelle mir bei der Diskusion Ladekabel ja oder nein folgendes Scenario vor: eine Ladestation, zwei Autos. Eines mit Typ 1 Anschluss, das andere mit Typ 2 Anschluss.
      Sinnvoll wäre hier eine Lademöglichkeit ohne Fixes Kabel und dann zwei passende Zusatzkabel.
      Die Ladeleistung max. 11kW (3X16A) würde dann wohl heissen, dass mit Typ2 Übergangskabel nur 3.7kW (1X16A) kommen.
      Aber soo weit braucht ja kein Deutscher Bürokrat zu denken, da ja ausschliesslich Importautos Typ1 nutzen und diese will man ja gar nicht fördern. :klugorange:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • moin!

      So Jungs ( oder diskutieren hier auch Damen mit?) wisst Ihr eigentlich wie viele tausend Anträge bei KFW gestellt wurden? JEDER Depp kann diesen Zuschuß beantragen. Das wird die Wallboxbauer ganz schön in Freude aber auch Hektik versetzen! Keiner von denen ist auf diese Meganachfrage eingestellt! Wie auch? Also schafft Fakten, bevor Euch nachher Lieferzeiten den Zuschuss versauen! Und mal ehrlich: Nem geschenkten Gaul...

      In dem Sinne Euch allen einen schönen Nikolaustag! :santa3:
      Beste Grüße
      Goekel

      1 ter e Golf 11.18 bis 05.20 mit 30 tkm
      2 ter e Golf 08.20 bis 04.22 :heulen: mit 23 tkm
      Seit 08.22 ID5
      Tesla Erfahrung
      Wallbox Hesotec SR10
      PV 15,3 kwp seit 2012 mit bisher 160 mwh
      :loveyou:
    • Ich habe meine Wallbox selber installiert, da ich fachlich qualifiziert bin. Ich arbeite aber nicht mehr in einem Fachbetrieb hierfür. Ich habe vor 1 Woche alle Unterlagen eingereicht und im Nachgang noch mal dort angerufen. Im Portal kann man nur Rechnungen hochladen und keine anderen Dokumente, wie z.B. den Qualifikationsnachweis. Laut Fachberaterin ist alles noch so neu, dass die selber noch nicht genau wissen wie was und wo. Laut Ihrer Aussage hätte ich das als Rechnung mit hochladen sollen. Meinen Tipp dies als Hinweis dort bei den Hinweisen zu vermerken hat sie aufgenommen. Mal sehen ob sich da was tut. Sie meinte auch, dass der Großteil auch einfach maschinell durchläuft und nur fehlerhafte oder besondere Anträge manuell bearbeitet werden. Im Nachgang dann werden Stichproben zu den Förderrichtlinien durchgeführt.
      Die Bearbeitungszeit soll laut Ihrer Aussage 1-2 Wochen sein, aber maximal 6 Wochen betragen.
      Bilder
      • 34A777F7-6CE9-466A-844B-A4208805B4CB.jpeg

        222,95 kB, 450×600, 9 mal angesehen
      e-Golf 300 / EZ 03/2020

      Huawei Fusion Charger mit PV-Überschussladen
    • chefrocker96 schrieb:

      Ich habe meine Wallbox selber installiert, da ich fachlich qualifiziert bin. Ich arbeite aber nicht mehr in einem Fachbetrieb hierfür. Ich habe vor 1 Woche alle Unterlagen eingereicht und im Nachgang noch mal dort angerufen. Im Portal kann man nur Rechnungen hochladen und keine anderen Dokumente, wie z.B. den Qualifikationsnachweis. Laut Fachberaterin ist alles noch so neu, dass die selber noch nicht genau wissen wie was und wo. Laut Ihrer Aussage hätte ich das als Rechnung mit hochladen sollen. Meinen Tipp dies als Hinweis dort bei den Hinweisen zu vermerken hat sie aufgenommen. Mal sehen ob sich da was tut. Sie meinte auch, dass der Großteil auch einfach maschinell durchläuft und nur fehlerhafte oder besondere Anträge manuell bearbeitet werden. Im Nachgang dann werden Stichproben zu den Förderrichtlinien durchgeführt.
      Die Bearbeitungszeit soll laut Ihrer Aussage 1-2 Wochen sein, aber maximal 6 Wochen betragen.
      Dann bekommst auch keine Förderung. Das steht ganz klar drin.
    • VariantGT schrieb:

      Dann bekommst auch keine Förderung. Das steht ganz klar drin.
      Dann lies mal das Q&A: da steht ganz klar, dass man ersatzweise die Qualifikation nachweisen kann.

      Update: bin gerade am suchen wo genau das steht, aber ich hab's 100% gelesen ... bin ja selber "betroffen" ...

      Update: kfw.de/inlandsfoerderung/Priva…s-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/ (unter "Häufige Fragen"):

      Zitat: "Sofern Sie keine Rechnung über den Einbau erbringen können, können Sie die Rechnung über die Material­kosten, sofern diese mindestens 900 Euro pro Lade­punkt betragen, einreichen. Zusätzlich reichen Sie bitte eine Eigen­erklärung und einen Nach­weis über Ihre berufliche Qualifikation für die Installation der Lade­station ein."
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Mimikri schrieb:

      VariantGT schrieb:

      Dann bekommst auch keine Förderung. Das steht ganz klar drin.
      Dann lies mal das Q&A: da steht ganz klar, dass man ersatzweise die Qualifikation nachweisen kann.
      Ja ich hab das schriftlich angefragt, weil ich Elektrotechniker bin und somit auch die Qualifikation habe, aber eben nicht in einem Betrieb arbeite, der das ganze installieren darf (vom Netzbetreiber anerkannt).AUszug aus der Antwort:

      "Der Anschluss der Ladestation darf nur durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). Das heißt nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen."
    • VariantGT schrieb:

      ...
      "Der Anschluss der Ladestation darf nur durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). ...
      Gilt in Deutschland nicht der Zusatz "in selbstbewohnten und dazugehörigen Nebengebäuden" darf ein ausgebildeter Elektriker selbst Hand anlegen?
      In der Schweiz stand es zumindest früher so oder ähnlich in den betreffenden Normen.
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Du hast diese Antwort bekommen. Ich habe 2x unabhängig voneinander eine andere Aussage bekommen. Das was Du meinst bezieht sich natürlich auch auf die Kosten die entstehen und die man anrechnen kann. Natürlich kann man seine eignen Arbeitsstunden nicht fördern lassen. Ich komme aber mit Box und Material auf über 900€. Ich brauche keine Arbeitsstunden nachzuweisen um über den Betrag zu kommen.

      Ganz im Übrigen habe ich meine Wallbox bei meinem Netzbetreiber selber per Formular angemeldet. Hier auch selbstverständlich angegeben, dass ich selber installiert habe und die notwendigen Unterlagen dazu eingereicht. Hier regional von meinem Netzbetreiber über Avacon ohne Probleme die schriftliche Bestätigung und „Genehmigung“ bekommen. (Hier wird geprüft, ob der Hausanschluss dafür geeignet ist.)
      e-Golf 300 / EZ 03/2020

      Huawei Fusion Charger mit PV-Überschussladen
    • Das schlimmste was passieren kann ist, dass die KFW eine Abnahme vom eingetragenen Installateur verlangt mit Nachweis. (steht zwar so nicht in den Bedingungen, aber wer weiß) Dann rufe ich eine Firma aus der Umgebung an, die vorbei kommt und sagt: Wow, Reihenklemmen im Privathaushalt, noch nie gesehen, oder Wow, für solch ein ordentliches Arbeiten haben wir gar keine Zeit. Dann wird ganz kurz über Biegeradien und Kabelverlegungsarten gefachsimpelt und schon sind sie wieder weg mit Unterschrift ;)
      e-Golf 300 / EZ 03/2020

      Huawei Fusion Charger mit PV-Überschussladen