KFW Förderung Ladestation Wohngebäude

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    • Adi schrieb:

      VariantGT schrieb:

      ...
      "Der Anschluss der Ladestation darf nur durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). ...
      Gilt in Deutschland nicht der Zusatz "in selbstbewohnten und dazugehörigen Nebengebäuden" darf ein ausgebildeter Elektriker selbst Hand anlegen?In der Schweiz stand es zumindest früher so oder ähnlich in den betreffenden Normen.
      gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • KFW schrieb:


      Sehr geehrter Herr XXX,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antworten.

      Wir fördern den Erwerb und die Errichtung einer Ladestation pauschal mit 900 € pro Ladepunkt. Wichtig ist, dass die Gesamtkosten des Vorhabens mindestens so hoch sind, wie die Förderung.

      Zu den förderfähigen Kosten zählen:
      - die Ladestation
      - der elektrische Anschluss (Netzanschluss)
      - die notwendigen Elektroinstallationsarbeiten (z. B. Erdarbeiten)
      - die notwendigen technischen und baulichen Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
      - die notwendigen Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation

      "Beitrag von mir: Hier steht eindeutig kein Kabel dabei, obwohl ich direkt danach gefragt habe"

      Wir fördern den Einbau einer Ladestation in Eigenleistung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

      Anschluss der Ladestation:
      Der Anschluss der Ladestation darf nur durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). Das heißt nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen.

      Für alle weiteren Arbeiten und Materialkosten gilt:
      - Die eigene Arbeitsleistung fördern wir nicht.
      - Wenn Sie als Zuschussempfänger selbst beruflich qualifiziert sindund in einem Fachunternehmen arbeiten, können Sie die Arbeiten selbst durchführen.
      - Es ist eine Rechnung für Einbau und Anschluss der Ladestation erforderlich. Sofern keine Rechnung über den Einbau erbracht werden kann, reichen Sie bitte die Rechnung über die Materialkosten ein.
      - Die in der Rechnung ausgewiesenen förderfähigen Kosten betragen mindestens 900 Euro pro Ladepunkt.

      "Beitrag von mir: Das fette ist genau so in der Mail gekommen. Die werden also darauf wert legen."

      So gehen Sie vor:
      1. Antrag stellen: Stellen Sie den Antrag vor Abschluss eines Liefer- und Leistungvertrages im KfW-Zuschussportal.

      2. Identifizierung: Lassen Sie sich als Zuschussempfänger (bei Unternehmen: Vertretungsberechtigter) nach der Antragsbestätigung über das KfW-Zuschussportal identifizieren.

      3. Bestätigung der Durchführung: Innerhalb von spätestens 9 Monaten ab Antragsbestätigung der KfW weisen Sie die Durchführung des Vorhabens im Zuschussportal nach.
        Hier gilt:
        Wurden beim Einbau der Ladestation in Eigenleistung zulässige Arbeiten durchgeführt, sind zusätzlich zu den Rechnungen eine formlose Eigenerklärung zur erbrachten Eigenleistung und ein Nachweis über die berufliche Qualifikation für die Elektroarbeiten mit hochzuladen.

      Freundliche Grüße

      KfW – Infocenter


      Nils Janßen


      KfW Bankengruppe
      Infocenter
      Ludwig-Erhard-Platz 1-3
      53179 Bonn


      Servicerufnummer: 0800 539 9005 (kostenfrei)
      Fax: 0228 831-9500
      infocenter@kfw.de
      kfw.de
      Das ist die Antwort auf folgende Fragen:

      Hallo
      ich hätte zwei Fragen:
      1.Darf ich die Ladestation selbst installieren? Als Nachweis habe ich die Urkunde, dass ich Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Elektrotechnik bin. Reicht das?
      2. Wenn eine Ladestation nur eine Steckdose hat, ist dann das Kabel zum Auto (Typ2 Kabel) auch förderfähig?
      Gruß
    • VariantGT schrieb:

      Das ist die Antwort auf folgende Fragen:
      Ich vermute man hat Dir - aufgrund der Fülle der Fragen die dort eintrudeln - eine Textbaustein Antwort gesendet.

      Vermutlich wird es nirgendwo bei der KFW genau spezifiziert sein was Bestandteil einer "Ladestation" ist.
      Für den einen Sachbearbeiter gehören Kabel dazu, für einen anderen nicht.

      Mal sehen ob wir irgendwann Klarheit bekommen
      „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“
      Konrad Adenauer
      PV 1: 36 Solarworld SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 Solarworld SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012
      Heizung: Ochsner GMLW 14 plus | Fahrzeug: Enyaq iV 80 seit 20.5.2021 | WB: Myenergi Zappi V 2.0 mit FW 5.410 Harvi und Hub | über mich: klick
    • Mimikri schrieb:

      Adi schrieb:

      VariantGT schrieb:

      ...
      "Der Anschluss der Ladestation darf nur durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung). ...
      Gilt in Deutschland nicht der Zusatz "in selbstbewohnten und dazugehörigen Nebengebäuden" darf ein ausgebildeter Elektriker selbst Hand anlegen?In der Schweiz stand es zumindest früher so oder ähnlich in den betreffenden Normen.
      gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
      ... also eigentlich darf man trotz Qualifikation nicht mal eine Steckdose anschließen, wenn man nicht in dem Installateur-Verzeichnis steht :nono: :heulen:
      Grüße aus dem Kraichgau
      Martin :)

      e-Golfer von 15.03.18 bis 12.05.22 (Modelljahr 2018, "300er", Leasing)
      ID.3 Pure Performance seit 12.05.22 (Leasing 30 Monate)
      ID.3 Move bestellt am 22.03.24

      Wallbox: Keba P30c
      PV seit 30.04.21 (12kWp, WR Fronius Symo, Speicher Tesla Powerwall 2)
    • VariantGT schrieb:

      ja aber will man 900 Euro riskieren, nur damit man ein Kabel hat? Ich meine die 900 Euro sind schon dermaßen großzügig,....
      Wenn man schon ohne Kabel drüber ist, riskiert man doch nichts. Es geht doch ausschließlich um den Fall, daß man mit Elektrikerrechnung UND Kabel erst über die 900 € kommt. Diese Callcenter-Textbausteinantwort hilft da nicht weiter. Da ist doch nur abkopiert, was ohnehin auf der Internetseite steht.
    • Hi!
      Das Poblem ist, wenn man erst mal die falsche Version eingereicht hat, ist das Kind in den Brunnen gefallen.
      Ich arbeite nicht in einem Fachbetrieb und habe vermutlich als Radio - un Fernsehtechniker den falschen Beruf.
      Würde ich das jetzt trotzdem versuchen und es wird abgelehnt, kann ich nicht plötzlich eine Rechnung vom Elektriker nachreichen.
      Laut Fachleuten muss die Wallbox nicht fest verdratet sein, sonder sie muss ortsfest sein.
      Es spricht also nichts gegen einen Anschluss über Kraftstromsteckdose, die auch anderweitig mal praktisch sein kann.
      Ich lasse dem Elektriker eine Schraube vom Gehäuse reinschrauben (Installation) und den Stecker in die Kraftstromsteckdose stecken (Anschluss).
      Darüber bekomme ich eine Rechnung und die Bedingungen sind erfüllt :P .
      So ist zumindest meine Plaung.

      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • mf99 schrieb:

      VariantGT schrieb:

      ja aber will man 900 Euro riskieren, nur damit man ein Kabel hat? Ich meine die 900 Euro sind schon dermaßen großzügig,....
      Wenn man schon ohne Kabel drüber ist, riskiert man doch nichts. Es geht doch ausschließlich um den Fall, daß man mit Elektrikerrechnung UND Kabel erst über die 900 € kommt. Diese Callcenter-Textbausteinantwort hilft da nicht weiter. Da ist doch nur abkopiert, was ohnehin auf der Internetseite steht.
      Wenn man drüber ist braucht man nicht drüber diskutieren. Dann wird es ja nicht gefördert. Dann macht es auch nichts aus. Aber mancht hätten das gerne auf der Rechnung mit drauf um auf die 900 Euro zu kommen und das geht nunmal nicht. Das Textbausteingelaber ist doch quatsch. Das ist ne Antwort voon der KFW fertig.
    • VariantGT schrieb:

      Wenn man drüber ist braucht man nicht drüber diskutieren. Dann wird es ja nicht gefördert.
      Das ist falsch: man muss mindestens 900€ investieren um die 900€ Zuschuß zu bekommen.
      Beispiel: WallBox 800€ plus Installation 400€, macht zusammen 1200€: dann bekommt man 900€ Förderung und es bleiben 300€ Eigenanteil. Ok? :s05:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Mimikri schrieb:

      VariantGT schrieb:

      Wenn man drüber ist braucht man nicht drüber diskutieren. Dann wird es ja nicht gefördert.
      Das ist falsch: man muss mindestens 900€ investieren um die 900€ Zuschuß zu bekommen.Beispiel: WallBox 800€ plus Installation 400€, macht zusammen 1200€: dann bekommt man 900€ Förderung bleiben 300€ Eigenanteil. Ok? :s05:
      Ja klar das meinte ich ja und dann ist es egal, ob da noch ein Kabel für 250€ draufsteht. Um das geht es ja.
      Der Fall der nicht geht ist 600 € Wallbox, eigene Installation ohne Unternehmensrechnung und dann noch ein 300€ Typ2 Kabel um auf die 900€ zu kommen. Und das geht nicht
    • JimKnopf schrieb:

      So ist zumindest meine Planung.
      Burkhard ist das ganz sicher ?
      Dann könnte ich mir von meinem Elektriker also eine CEE Dose setzen lassen, einen Juice Booster separat kaufen und beide Rechnungen zusammen einreichen ?
      Sind ja zusammen über 1k €.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • VariantGT schrieb:

      Mimikri schrieb:

      VariantGT schrieb:

      Wenn man drüber ist braucht man nicht drüber diskutieren. Dann wird es ja nicht gefördert.
      Das ist falsch: man muss mindestens 900€ investieren um die 900€ Zuschuß zu bekommen.Beispiel: WallBox 800€ plus Installation 400€, macht zusammen 1200€: dann bekommt man 900€ Förderung bleiben 300€ Eigenanteil. Ok? :s05:
      Ja klar das meinte ich ja und dann ist es egal, ob da noch ein Kabel für 250€ draufsteht. Um das geht es ja.Der Fall der nicht geht ist 600 € Wallbox, eigene Installation ohne Unternehmensrechnung und dann noch ein 300€ Typ2 Kabel um auf die 900€ zu kommen. Und das geht nicht
      ",eigene Installation ohne Unternehmensrechnung ... geht nicht" mag ja sein. Aber eigentlich geht es um z.B. Ladestation für 650 € + max.100 € für einen "richtigen" Elektriker (Anschluß Kabel an durch Verteilerdose ersetzte bereits vorhandene CEE-Steckdose) + 200 € für Typ2-Kabel = 950 €. Ohne Kabel kann man nun mal eine Wallbox (Go-e HOMEfix) nicht mit dem Auto verbinden.
    • Mimikri schrieb:

      ortsfest???

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      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • mf99 schrieb:

      VariantGT schrieb:

      Mimikri schrieb:

      VariantGT schrieb:

      Wenn man drüber ist braucht man nicht drüber diskutieren. Dann wird es ja nicht gefördert.
      Das ist falsch: man muss mindestens 900€ investieren um die 900€ Zuschuß zu bekommen.Beispiel: WallBox 800€ plus Installation 400€, macht zusammen 1200€: dann bekommt man 900€ Förderung bleiben 300€ Eigenanteil. Ok? :s05:
      Ja klar das meinte ich ja und dann ist es egal, ob da noch ein Kabel für 250€ draufsteht. Um das geht es ja.Der Fall der nicht geht ist 600 € Wallbox, eigene Installation ohne Unternehmensrechnung und dann noch ein 300€ Typ2 Kabel um auf die 900€ zu kommen. Und das geht nicht
      ",eigene Installation ohne Unternehmensrechnung ... geht nicht" mag ja sein. Aber eigentlich geht es um z.B. Ladestation für 650 € + max.100 € für einen "richtigen" Elektriker (Anschluß Kabel an durch Verteilerdose ersetzte bereits vorhandene CEE-Steckdose) + 200 € für Typ2-Kabel = 950 €. Ohne Kabel kann man nun mal eine Wallbox (Go-e HOMEfix) nicht mit dem Auto verbinden.
      Und genau das ist halt dann dein Problem. Du bekommst eine Wallbox inkl. Anschulß und anbau gefördert. Keinen BUttler der dir das Kabel einstekt, kein Lämpchen das dir die Garage oder den Ladeplatz beleuchtet, keine Induktivladeplatte und eben auch kein Typ2 Kabel um auf die 900 Euro zu kommen. Lass dir ein Set verkaufen, wo das Kabel nicht draufsteht und gut. Aber das Kabel ansich ist nicht förderfähig.
    • Hi!

      Die IFEU hat drei Gutachter im Team, nach deren Auffassung das genau so gehen soll.
      Ich kann die 900€ gerade so verschmerzen wenn es in die Hose gehen sollte.
      Leider habe ich eine Ahnung ab wann die Ledeboxen verschickt werden. Die sammeln erst die Bestellungen damit sie größere Stückzahlen einkaufen können.

      Gruß,
      Burkhad
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • Hat jemand einen Erfahrungswert, wie lange die interne KfW Prüfung dauert? Meine Mutter hat vor 2 Jahren schon eine kleine Förderung für neue Fenster bekommen, die angegeben werden mußte. Daher gab es nicht, wie bei mir die sofortige Zusage, sondern den Hinweis, daß das erst intern geprüft werden muss. Das ist jetzt knapp zwei Wochen her..
      Gunther
    • Guenni182 schrieb:

      Hat jemand einen Erfahrungswert, wie lange die interne KfW Prüfung dauert? Meine Mutter hat vor 2 Jahren schon eine kleine Förderung für neue Fenster bekommen, die angegeben werden mußte. Daher gab es nicht, wie bei mir die sofortige Zusage, sondern den Hinweis, daß das erst intern geprüft werden muss. Das ist jetzt knapp zwei Wochen her..
      Gunther
      Irgendwo in den Texten der KfW stand drin, dass wenn alles eingereicht ist und in Ordnung die Auszahlung zum Ende des Folgemonats erfolgt...

      Aber mal ne andere Frage:

      Ich habe nen Elektrofachunternehmen die mir die wallbox anschließt etc und dieses auch in Rechnung stellt. Reicht der KfW die Rechnung darüber oder muss ich parallel dazu einen Zahlbeleg (EC-Bon oder Kopie Kontoauszug) beilegen? Wie sollten die sonst die „unbare“ Bezahlung kontrollieren können?
      ... Leisetreter …

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