Bisschen Pech gehabt

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    • Bisschen Pech gehabt

      Heute morgen hat ein Golf IV (bzw. dessen Fahrer) meinem eGolf die Vorfahrt streitig gemacht - Ergebnis siehe Bilder...

      Termin in Werkstatt (VW) ist morgen, gegnerische Versicherung wickelt komplett ab da Fahrer geständig war...

      Was denkt ihr muss neu / wird es kosten? Worauf sollte ich achten?

      danke und Grüße
      Bilder
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    • Moin, das ist natürlich doof. Ich nehme mal an Stoßstange , Radlauf und eventuell kotflügel. Denke mal das sie auch einlackieren sollten / müssen
      Egolf AB 03.03.20 , IR Scheibe , AID, CCS , Fahrerassistens Plus
      KW19->, November->, Seit 29.07.20 44KW seit 03.10 SCHEDULED KW 48 laut Portal-> 23.10 Start Zusammenbau-> 27.10 fertig 29.10-> auf den Transportweg -> Abholung?-> 17.11.2020 :happy:
    • Der Kotflügel sind auf den Bildern eigentlich ok aus...

      Objektiv müsste da m.E. auf den ersten Blick gar nix neu - Stoßfänger schleifen, spachteln, beilackieren wäre das, wenn ich mir selbst ins Knie - äh... ins Auto geschossen hätte.

      Da es aber ein Haftpflichtschaden ist, wird die Werkstatt (meine pessimistische Meinung) alles mögliche zu finden versuchen:
      Stoßfänger ersetzen, Halterungen ersetzen, Radhausschale neu...alles ab-, um- und einbauen...nur ein neuer Kotflügel dürfte dann doch eher schwierig werden... Jetzt noch der Transport zur Lackiererei und schon rechnen wir mal eben 1400 aufwärts ab... die Werkstätten langen z.T. echt unnötig derbe hin... Ach - der Leihwagen zu völlig überzogenen Tarifen ("Ist ja schließlich ein Haftpflichtschaden...") kommt noch oben drauf! Das macht das Endergebnis nicht besser, aber die Haftpflichtbeiträge immer teurer - wofür aber wir als Geschädigte aber nix können...

      Was das "Anlackieren" von benachbarten Teilen angeht - bei einem schwarzen (?) erscheint mir das eher überflüssig und ich persönlich würde gar nicht wollen, dass man mir da wild herumschleift und lackiert auf Blechteilen, die keine Farbe brauchen - wenn der Kotflügel einen Lackschaden hat ist das wieder etwas anderes...

      Immerhin musst du dich nicht unnötig grämen - scheint nur Plastik zu sein und der Täter ist ja gefasst ;)
      SG
      J.



      e-Golf300 Atlantic blue
      seit 11.08.2017 - alles gut, aber...
      ...getauscht gegen einen neuen am 13.11.2019
    • Wenn es dein Eigener ist und kein Leasing:
      Ich hätte mir nen Gutachter gesucht und den abrechnen lassen, dürften mit Mietwagen etc... LOCKER über 2200€ werden.

      Stoßstange 500€
      Radhausschale 150€
      An/Abbau inkl. aller Teile 500€
      Lackierung 600€
      Mietwagen 150€
      Wertminderung weil Unfallschaden (je nach Alter bis 4 Jahre) ca. 200-600€

      Ca. 2300€

      Dann würde ich mir das ausbezahlen lassen, also -16% mwst = ca. 2000€ Cash.

      Mit glück hat der Kotflügel auch nen "kratzer" und dann sind wir nochmal 500€ teurer....

      Dann würde ich zu nem Lacker gehen und mir das mit nem "smart repair" grob lackieren/ausbessern lassen.
      Kostet vielleicht 250€ und man sieht es zu 95% nicht mehr.

      Mit dem Rest wird es ein toller Urlaub ;)
      E-Golf 1 von 04/18 bis 02/20 mit 34tkm. CCS / Winter / Fahrassi + / Außenspiegel / Wärmepumpe / Park Assist / weiß


      E-Golf 2 ab 02/20
      CCS / Winter / Fahrassi + / Außenspiegel / Wärmepumpe / Dab+ / Rear view / Keyless / Park Assist / Deep Black Perleffekt
      Bestellt 21.10., zugelassen 31.01.20
    • fanatic schrieb:

      Dann würde ich zu nem Lacker gehen und mir das mit nem "smart repair" grob lackieren/ausbessern lassen.
      Kostet vielleicht 250€ und man sieht es zu 95% nicht mehr.
      Kann man so machen ... muss man nicht.
      Ich weiß ja nicht wie alt der Golf ist. Ab 5, 6, 7 Jahren würde ich das auch so machen aber bei jüngerem Auto sollte das richtig gemacht werden.
      Abholung ID.3 in der Autostadt am 12. April 2023. <3 <3 <3
    • So danke schonmal für die Antworten,

      hier meine Infos zum Fahrzeug:

      - ist privat finanziert über VW-Bank

      - ist EZ 05.03.2020

      - Radhausschale is definitiv hin (Rad schleift wenn voll eingeschlagen)

      Gutachter wird vom Autohaus beigestellt, auf der Basis dann Anschlag der Rep-Kosten...

      Leihwagen brauch ich nicht dringend da nächste Woche eh Urlaub und Pendlerauto...
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    • ich persönlich lasse nix mehr gegen Schadenabtretung machen! Aus einem kleinen Motorradreinrutscher wurden 3000 Euro Schaden und der komplette Hinterwagen lackiert, dazu noch unbefriedigende Arbeit des großen VW Autohauses. War damals schweinesauer...

      Die verdienen sich ne goldene Nase. Selbst der "VW" Gutachter war preislich mit 650 Euro ne Frechheit
      Bilder
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      Beste Grüße
      Goekel

      1 ter e Golf 11.18 bis 05.20 mit 30 tkm
      2 ter e Golf 08.20 bis 04.22 :heulen: mit 23 tkm
      Seit 08.22 ID5
      Tesla Erfahrung
      Wallbox Hesotec SR10
      PV 15,3 kwp seit 2012 mit bisher 160 mwh
      :loveyou:
    • super-constellation schrieb:

      Der ist doch noch fast neu. Auf jeden Fall richtig machen lassen.

      ... und bei Verzicht auf den Leihwagen gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung.

      Wenn sich die gegnerische Versicherung nicht voll kooperativ zeigt –> Anwalt (Verkehrsrechtschutz besteht hoffentlich)
      Ja besteht bei der ARAG - ich schau mal was der Tag morgen so bringt...
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    • Alles was Versicherungstechnisch ist kann man pro Teil 1.000,- rechnen. Der Kotflügel wird sicherlich Lackbeschädigungen haben und der Stoßfänger mit sehr großer Wahrscheinlichkeit von außen nicht sichtbare Brüche haben.

      Farbunterschied wird es so jung eher nicht geben. Darauf achten würde ich das sie keine Minderung in Abzug bringen, z.B. Steinschläge pp. Und nach Farbnebel schauen, manche Lacker sind einfach faul beim abkleben.

      Gutachter sind sehr teuer geworden, Restwertgutachten letztes Jahr 350 dieses Jahr 670. Gleiche Fahrzeuggröße und Umstände ;)

      Mich würde interessieren ob ein Mehrpreis für E Fahrzeug veranschlagt wird. Denn der Absperrbereich für Arbeiten am E Auto gehen meistens in die anderen Bereich mit rein, so das mindestens 2, bei Bühnen sogar 3 Plätze benötigt werden.
    • Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall immer den eigenen Gutachter bestellen. Der von der gegnerischen Versicherung versucht den Schaden so gering wie möglich zu bewerten, da er ja wieder Aufträge von der Versicherung haben will. Und wenn man den erstmal ans Auto gelassen hat und man später noch ein eigenes Gutachten möchte, muss man das selbst bezahlen.

      Gruß

      Gunther


    • Da ist mir mal jemand bei glatter Fahrbahn leicht drauf gerutscht, nur einen leichten Ruck gemerkt.
      Kosten waren dann in der VW Werkstatt, samt Gutachter (ca. 600,00€), knappe 3,800€ plus ein Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung, da diese die Verbringungskosten zur und von der Lackiererei nicht im vollen Umfang zahlen wollte. Letztendlich hat sie verloren und noch einige Kosten obendrauf gehabt.
      Der „Spaß“ war dann in Summe an die 4.600€....
      Klaus
      e-Golf 190, 12/2014 Schnarchlader > 122.000km
      Model 3 LR AWD, 03/2019 > 121.000km
      HW3.0

      e-Golf-Treffen 0.1 bis 8.0 :thumbup: eVW-Treffen

      Smarter Ökostrom nicht nur für dein e-Auto
    • Guenni182 schrieb:

      Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall immer den eigenen Gutachter bestellen. Der von der gegnerischen Versicherung versucht den Schaden so gering wie möglich zu bewerten, da er ja wieder Aufträge von der Versicherung haben will. Und wenn man den erstmal ans Auto gelassen hat und man später noch ein eigenes Gutachten möchte, muss man das selbst bezahlen.

      Gruß

      Gunther
      Hallo Gunther,
      stimmt so nicht ganz. Letztes Jahr hatte ich genau den Fall. Nicht verschuldeter Unfall mit dem Auto meiner Frau, gegnerische Versicherung schickt Gutachter, der attestiert Totalschaden (5500,- Euro). Wir zum Anwalt, 2. Gutachter kommt,. Der attestiert einen Reparaturschaden (3800,- Euro). Anmerken muss ich dazu, es handelt sich um einen 15 Jahre alten MB, A-Klasse, den meine Frau auch unbedingt behalten und repariert haben wollte.
      Da die gegnerische Versicherung die Kostenübernahme zuerst verweigert, dann rauszögert und sich mit Antworten Zeit lässt, am Ende aber doch die Reparatur zulässt, kamen sie dann auch noch auf 35 Tage Nutzungsausfall, plus unseren Gutachter.
      Der Unfall kam der Versicherung also richtig teuer zu stehen, aber durch ihr Streitverhalten auch selbst verschuldet. Wird die aber auch nicht interessieren, da der Verursacher unter Drogeneinfluß und wohl auch ohne Führerschein gefahren ist. Also holen sie sich das Geld bei dem zurück.
      Ärgerlich nur das 2 Wochen später jemand genau in die neue Stoßstange fuhr und sich aus dem Staub machte.
      Aber zum Ursprung zurück:
      Du hast bei einem schuldlosen Unfall immer Anspruch auf einen eigenen Gutachter, sofern du das möchtest. Und den muss die gegnerische Versicherung auch zahlen.
      Dank meiner überaus hartnäckigen Anwältin war ich in dieser Hinsicht schlauer als vorher.
      Nett grüßend,
      Norman


      Alle Menschen sind schlau. Die einen vorher, die anderen hinterher.
    • Hallo Norman,
      grundsätzlich hast Du Recht

      Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, sich einen eigenen Sachverständigen zu suchen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13).

      Sicher, dass nicht Deine Rechtschutzversicherung das zweite Gutachten bezahlt hat? Wenn Du der Gutachter von der gegnerischen Versicherung ans Auto lässt, zählt das im Allgemeinen als Zustimmung

      Eine Ausnahme besteht, wenn Sie einen Zweitgutachter bestellen, obwohl Sie sich bereits mit der gegnerischen Versicherung auf deren Gutachter geeinigt haben. Dann müssen Sie die Kosten für den Zweitgutachter auch dann bezahlen, wenn Sie den Prozess gewinnen (u.a. Urteil des Amtsgericht Wuppertal vom 1. Juni 2015, AZ: 32 C 8/14).

      Ausnahme von der Ausnahme, wenn das Gericht das zweite Gutachten in Auftrag gibt.

      Gruß

      Gunther
    • Gunther,
      soweit ich weiß, hat meine Rechtsanwältin der gegnerischen Versicherung die Kosten in Rechnung gestellt. Danach habe ich nichts mehr von irgendjemanden gehört. Ich vermute sie haben alles bezahlt. Wie auch immer, so eine Sache ist immer ärgerlich, weil mit Zeitaufwand und Nervereien verbunden. Das braucht kein Mensch.
      Insofern wünsche ich uns allen einen unfallfreien Verlauf. Fahrt vorsichtig und haut nicht ab, falls es mal zu eng war.
      Nett grüßend,
      Norman


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    • Die 200€ Wertminderung sind etwas überraschend....

      Hatte bei nem 2 Jahre alten Twingo RS mit Neupreis von 15.000€ eine Wertminderung von 600€ erhalten.
      Da war die Tür beschädigt.

      Bei meinem Focus (siehe Profilbild) war die Wertminderung nach 4 Jahren (ist mir einer ins Heck, nur Stoßstange beschädigt) und Neupreis 35.000€ auch noch 500€

      Da wundern mich die angeblichen NUR 200€ für einen nun 7 Monate alten "Unfallwagen" nun doch sehr....
      Das müsste bei mindestens 600€ liegen bei 2300€ Brutto....

      Und das hier ist noch eine DEFENSIVE Berechnung.... Gibt Anwälte mit Gutachtern, die holen da noch 1-2% mehr raus....

      Beispiel für die Berechnung der merkantilen Wertminderung:
      • Wiederbeschaffungswert= 25.000 EUR laut Gutachten
      • Reparaturkosten = 2.500 EUR laut Gutachten
      • Fahrzeug ist im dritten Zulassungsjahr.
      Berechnung des Reparaturverhältnisses:
      • Reparaturverhältnisses = 2.500 EUR / 25.000 EUR x 100 = 10% des Wiederbeschaffungswert
      • Faktor der Wertminderung (im dritten Zulassungsjahr) gemäß Tabelle = 3 %
      Berechnung der Wertminderung:
      • Summe der Wertminderung = (25.000 EUR + 2.500 EUR) x 3% = 825 EUR


      Und da bestätigt sich für mich nur wieder, beim Autohaus wirst du "abgezockt".....
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