E up United ...Welche Felgen/Reifen

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    • Outsider64 schrieb:

      Wenn man das Auto bestellt steht aber sehr wohl dort welche Räder das Auto hat. Das heißt ich muss künftig drauf bestehen dass der Händler es in den Kaufvertrag einträgt, weil es sonst einfach raus gelassen wird weil VW weiß dass sie einem dann einfach weniger liefern können als beworben wurde? Das ist ja mal eine richtig miese Nummer...
      Hallo in die Runde :)
      Ich bin neu hier und mich ereilt dieses Felgenthema aktuell auch. Bei mir ist es aber so, dass die Felgen textlich erwähnt sind... Das dürfte dann einen Unterschied darstellen. Ich bin weder Anwalt noch sonst juristisch unterwegs, aber im Rahmen von einem Hausbau habe ich in Erinnerung, dass Vertrag (d. h. individuelle Vereinbarung) stets vor den AGBs greift. Zudem haben die Blade-Felgen auch andere Maße und verändern möglicherweise die Fahreigenschaften. Ich bin recht optimistisch, bin aber für andere Meinungen offen bzw. sehr gespannt.
      eUp! United
      Bestellt im Juli 2020
    • Mir scheint, das ist mehr die Verteidigungslinie der Händler vorgerichtlich, dass die Räder gar nicht explizit aufgeführt seien und damit gar kein relevanter Paketbestandteil wären.

      Mit Blick auf bereits gefällte Urteile bei ähnlichen Themen, scheint aber nicht das Problem zu sein, dass der Händler auch vor Gericht vortragen lässt, die Felgen gehörten zum Zeitpunkt des Kaufs gar nicht zur Ausstattung. Sondern, im Gegenteil, wird meist weder bestritten, dass sie dazu gehörten noch dass sie entfallen und gegen andere Exemplare im Auslieferungsverlauf in Serie geändert wurden. Sondern es geht nur noch darum, ob dieser Sachmangel zumutbar ist.

      Die Frage ist eher, was du willst und ob dein Händler im Vorfeld einer solchen Klage bereit ist, dir entgegen zu kommen? Denn, unter uns, sind die Dublin-Felgen nicht besonders wertig. Es sind mit Abstand die schwersten Felgen für unseren e-up. Wenn du zum moderaten Aufpreis die großen und leichten Upsilon-Felgen mit Ganzjahresreifen bekämst, wärst du sicher besser gestellt.
    • ACDCisenough4me schrieb:

      Mir scheint, das ist mehr die Verteidigungslinie der Händler vorgerichtlich, dass die Räder gar nicht explizit aufgeführt seien und damit gar kein relevanter Paketbestandteil wären.

      Mit Blick auf bereits gefällte Urteile bei ähnlichen Themen, scheint aber nicht das Problem zu sein, dass der Händler auch vor Gericht vortragen lässt, die Felgen gehörten zum Zeitpunkt des Kaufs gar nicht zur Ausstattung. Sondern, im Gegenteil, wird meist weder bestritten, dass sie dazu gehörten noch dass sie entfallen und gegen andere Exemplare im Auslieferungsverlauf in Serie geändert wurden. Sondern es geht nur noch darum, ob dieser Sachmangel zumutbar ist.

      Die Frage ist eher, was du willst und ob dein Händler im Vorfeld einer solchen Klage bereit ist, dir entgegen zu kommen? Denn, unter uns, sind die Dublin-Felgen nicht besonders wertig. Es sind mit Abstand die schwersten Felgen für unseren e-up. Wenn du zum moderaten Aufpreis die großen und leichten Upsilon-Felgen mit Ganzjahresreifen bekämst, wärst du sicher besser gestellt.
      Moin :)
      Das mit der Wertigkeit der Dublin war mir so nicht bekannt, vielen Dank für den Hinweis. Die Upsilon würden wir ja tatsächlich auch nehmen, diese würden sich für das Autohaus jedoch "nicht rechnen", da sie gesondert bestellt werden müssten. Auch ein Satz Winterräder als "Trostpflaster" wurde abgelehnt ("zu teuer"). Ich habe in Teilen sogar Verständnis, dass ein Autohaus da keinen Einfluss hat und es ist dreist, was VW hier auch mit dem Händler macht. Fakt ist aber auch, dass es nicht sein kann, dass dies auf dem Kunden ausgetragen wird. Die Räderkombination war für mich mitunter kaufentscheidend. Das hier "gar nichts" passiert werde ich nicht akzeptieren. Bei gleicher Räder-/Reifengröße könnte man sicherlich eher diskutieren, dann wäre es die reine Optik. Hier werden schmalere Reifen montiert.

      Wie gesagt, bei mir ist es nicht so, dass sie nicht aufgeführt sind. Ich habe ein Angebot, worin die Felgen explizit dort unter "Serienausstattung" aufgeführt sind (Auszug: "4 Leichtmetallräder "Dublin", 5,5J x 15 in schwarz, Oberfläche glanzgedreht, Schlüssel: 41Z). Aufgrund dieses Angebotes habe ich den Vertrag unterzeichnet. Im Kaufvertrag selbst sind sie zwar nicht nochmal extra erwähnt, aber wie gesagt haben wir ja noch das Angebot, woraufhin ich unterschrieb.
      eUp! United
      Bestellt im Juli 2020
    • Nochmal: Die Zumutbarkeit eines Mangels spielt bei der Sachmängelhaftung allenfalls bei der Rückabwicklung eine Rolle. Eigentliches Problem ist die Nacherfüllung, wenn nicht rückabgewickelt werden soll, denn Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung durch Montage der ursprünglich vereinbarten Felgen ist unmöglich, wenn es die Dinger nirgends gibt oder sie nicht zulassungsfähig sind (weshalb auch Ansprüche wegen Aliud ins Leere gehen). Dann bleibt nur Minderung des Kaufpreises, was bei den gelieferten, höherwertigen Felgen jedenfalls objektiv ins Leere geht.

      Ausdrücklich vereinbart muss die konkrete Felge übrigens nicht gewesen sein. Die Sollbeschaffenheit ergibt sich auch aus der bei Abschluss des Kaufvertrags geltenden Beschreibung der Serienausstattung des Herstellers (Prospekt, Konfigurator), die dem Händler natürlich bekannt war und die er deshalb gegen sich gelten lassen muss.
      e-Golf seit 03/2020
    • Naja, geben tut es die Felgen noch. Sie müssten ja z.B. als Ersatz bei Unfällen vorgehalten werden. Der Ersatzteilpreis ist allerdings hoch. Das wird somit kein Händler freiwillig machen, die einfach als Ersatzteil zu ordern. Sondern man wird den Rechtsweg bestreiten. Und das wird kein Selbstläufer. Denn das Werk unterstützt die Händler bei solchen Themen.
    • Oh, dann wäre Nachbesserung ja nicht einmal unmöglich :).

      Das mit dem Selbstläufer stimmt aber leider, zusätzlich zu dem sehr verständlichen Wunsch der Betroffenen, lieber keine langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu führen.

      Bedauerlicherweise spekulieren Unternehmen und öffentliche Stellen immer öfter auf ihren längeren Atem, auf eine möglichst baldige biologische Erledigung des Problems oder auf die persönliche Aversion gegen Rechtsstreitigkeiten bei den Verbrauchern (z.B. im öffentlichen Baurecht, Kürzung von Leistungen durch Versicherungen etc.).

      Ich seh's ja schon bei meinen Eltern, die mit ihrem speziellen e-Up-Problem (nachträgliche Preiserhöhung entgegen Absprache und ohne Rechtsgrundlage) rechtlich die besten Argumente und auch faktisch die beste Unterstützung hätten, aber trotzdem lieber ihre Ruhe wollen.

      Ich kann's nur zu gut verstehen. Klagen macht bei persönlicher Verwicklung einfach keinen Spaß. Nie.
      e-Golf seit 03/2020
    • Ja unterm Strich lässt sich wohl darüber streiten. Ich sehe die Chancen jedenfalls nicht gänzlich schlecht. Ich habe hierzu auch nochmal folgendes gefunden (blaue Schrift sind meine Anmerkungen):

      Nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache [...] nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Vertragliche Absprachen sind somit stets vorrangig. (ist bei mir detailiert vertraglich vereinbart). Ein Sachmangel liegt danach vor, wenn die Ist-Beschaffenheit der Kaufsache negativ von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht. (Fahrverhalten bei 185er Bereifung ist sicherlich spürbar ggü. 155er...) Auf die Erheblichkeit der Abweichung kommt es nicht an.(gut für den Käufer :P ) [Musielak/Hau, § 8 Rn. 873]
      Es ist danach zu prüfen, ob eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt.(mehr als in den Vertrag mit aufnehmen ist wohl nicht mögich) Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer bei Vertragsschluss Aussagen über die Sache trifft. Auch kann es genügen, wenn der Käufer einen bestimmten Zweck mit der Sache verfolgt und der Verkäufer dies weiß.(waren zu zweit, wir haben definitiv über die Räder gesprochen; diese waren mit kaufentscheidend; zudem stehen sie im Angebot drin) [Looschelders, § 3 Rn. 44 ff.]
      Unter Beschaffenheit der Kaufsache fallen alle natürlichen Eigenschaften, also etwa das Material (beides Alu), der Zustand (beide neu), Farbe (die Dublin sind glanzgedreht und teilw. schwart, die Blade nicht; folglich eine Abweichung der Farbe) etc. Auch die Beziehungen der Sache zur Umwelt gehören zu ihrer Beschaffenheit.(das wäre ein Pluspunkt für den Verkäufer, da die Reichweite der Blades höher sein soll) Zur Beschaffenheit zählt allerdings nicht der Wert der Sache. [Musielak/Hau, § 8 Rn. 881 ff.]
      eUp! United
      Bestellt im Juli 2020
    • Mick schrieb:

      Jetzt noch den Kommentar (oder einfach das Gesetz) zum Thema "Aliud" befragen und welche Auswirkungen eine öffentliche, vom Verkäufer unwidersprochene Beschreibung des Herstellers auf die vereinbarte Beschaffenheit hat. :)
      Moin :hi:
      Gerade tatsächlich mal gelesen und interessante Aspekte. Unterm Strich (so habe ich es zumindest verstanden) bleibt es ein Mangel und man muss schauen, wie man eine Lösung findet. Ich bleibe jedoch dabei: "einfach so" werde ich die Kröte nicht schlucken. :nono:
      eUp! United
      Bestellt im Juli 2020
    • eeeeUp_RT schrieb:

      Mick schrieb:

      Jetzt noch den Kommentar (oder einfach das Gesetz) zum Thema "Aliud" befragen und welche Auswirkungen eine öffentliche, vom Verkäufer unwidersprochene Beschreibung des Herstellers auf die vereinbarte Beschaffenheit hat. :)
      Moin :hi: Gerade tatsächlich mal gelesen und interessante Aspekte. Unterm Strich (so habe ich es zumindest verstanden) bleibt es ein Mangel und man muss schauen, wie man eine Lösung findet. Ich bleibe jedoch dabei: "einfach so" werde ich die Kröte nicht schlucken. :nono:
      Genau, aber mit der Besonderheit, dass jede (nicht nur die "ungünstige"!) Abweichung von der vereinbarten Leistung, die nicht nur völlig unerheblich ist, ausreicht, um ein Aliud zu begründen.

      Räder gehören bspw. zum beliebtesten Zubehör überhaupt zur Individualisierung und Differenzierung von anderen Autos des gleichen Typs. Es kann daher auch bei der Entscheidung für eine bestimmte Serienfelge nicht nur ein völlig unerheblicher Unterschied sein, wenn neben der Optik auch noch die Dimension beliebig getauscht werden dürfte.

      Kontrollüberlegung: Käme man hier zu einem anderen Ergebnis, müsste der Besteller wohl auch ein z.B. blau-metallic statt wie bestellt uni-rotes Fahrzeug als vertragsgemäß akzeptieren, weil die metallic-Farbe ja sogar höherwertig ist und deshalb nicht "ungünstiger" sein kann.

      Die Prospekte meiner Eltern enthalten leider das United-Modell nicht, das wollten sie nicht haben. Vielleicht hast du ja selbst noch welche, am besten von deinem Händler (Stempel). Dann hast du recht gute Karten beim Nachweis der im Bestellzeitpunkt von VW beworbenen Serienräder.
      e-Golf seit 03/2020
    • Mick schrieb:

      eeeeUp_RT schrieb:

      Mick schrieb:

      Jetzt noch den Kommentar (oder einfach das Gesetz) zum Thema "Aliud" befragen und welche Auswirkungen eine öffentliche, vom Verkäufer unwidersprochene Beschreibung des Herstellers auf die vereinbarte Beschaffenheit hat. :)
      Moin :hi: Gerade tatsächlich mal gelesen und interessante Aspekte. Unterm Strich (so habe ich es zumindest verstanden) bleibt es ein Mangel und man muss schauen, wie man eine Lösung findet. Ich bleibe jedoch dabei: "einfach so" werde ich die Kröte nicht schlucken. :nono:
      Genau, aber mit der Besonderheit, dass jede (nicht nur die "ungünstige"!) Abweichung von der vereinbarten Leistung, die nicht nur völlig unerheblich ist, ausreicht, um ein Aliud zu begründen.
      Räder gehören bspw. zum beliebtesten Zubehör überhaupt zur Individualisierung und Differenzierung von anderen Autos des gleichen Typs. Es kann daher auch bei der Entscheidung für eine bestimmte Serienfelge nicht nur ein völlig unerheblicher Unterschied sein, wenn neben der Optik auch noch die Dimension beliebig getauscht werden dürfte.

      Kontrollüberlegung: Käme man hier zu einem anderen Ergebnis, müsste der Besteller wohl auch ein z.B. blau-metallic statt wie bestellt uni-rotes Fahrzeug als vertragsgemäß akzeptieren, weil die metallic-Farbe ja sogar höherwertig ist und deshalb nicht "ungünstiger" sein kann.

      Die Prospekte meiner Eltern enthalten leider das United-Modell nicht, das wollten sie nicht haben. Vielleicht hast du ja selbst noch welche, am besten von deinem Händler (Stempel). Dann hast du recht gute Karten beim Nachweis der im Bestellzeitpunkt von VW beworbenen Serienräder.
      Danke für die ausführliche Rückmeldung :thumbsup:
      Oh ja, das habe ich alles noch. Daher bin ich tatsächlich auch guter Hoffnung und sehe der Angelegenheit entspannt entgegen. 8)
      eUp! United
      Bestellt im Juli 2020
    • Mein E-UP soll nun in 2 Wochen kommen. Er war vom Händler im März 2020! bereits vorkonfiguriert und von ihm bestellt worden. Mit den Dublin- Rädern. Nun bin ja auch ich ein Opfer der Modellpolitik und bekomme diese Blade-Räder, welche mir überhaupt nicht gefallen. Leider sind die konfigurierten Dublin-Räder nicht mehr lieferbar. Aber ich habe etwas Glück gehabt und bekomme nun zusätzlich einen Satz 16 Zoll Upsilon Felgen mit Conti Eco Contact geliefert, die bei der Auslieferung vom Händler montiert werde. Muss sie leider zusätzlich bezahlen. Die Felgen gefallen mir von allen UP Felgen eh am besten. Die Blade-Räder möchte ich dann bezeiten los werden. Ich wollte eigentlich wegen der schönen Upsilon Felgen einen E-UP mit dem Stylepacket kaufen, da der ja die Upsilonfelgen ab Werk hatte. Leider ist auch das schwarze Dach in diesem Paket mit dabei. Das habe ich aber schon bei meinem Join Plus Benziner. Und ein schwarzes Dach reicht. Der E-UP Style ist ja seit Herbst 2020 entfallen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nupi ()

    • Nupi schrieb:

      Mein E-UP soll nun in 2 Wochen kommen. Er war vom Händler im März 2020! bereits vorkonfiguriert und von ihm bestellt worden. Mit den Dublin- Rädern. Nun bin ja auch ich ein Opfer der Modellpolitik und bekomme diese Blade-Räder, welche mir überhaupt nicht gefallen. Leider sind die konfigurierten Dublin-Räder nicht mehr lieferbar. Aber ich habe etwas Glück gehabt und bekomme nun ein Satz 16 Zoll Upsilon Felgen mit Conti Eco Contact geliefert, muss sie leider zusätzlich bezahlen. Die Felgen gefallen mir eh am besten. Die Blade-Räder möchte ich dann bezeiten los wwerden.
      Die Upsylon-Felgen sind super, gute Wahl :)
      Warum degradierst du die Blade nicht zu deinem Winterreifensatz?
      LG Michael

      ID 3 "City" seit dem 24.08.2021
      e-Up! seit Dezember 2020
    • Kann jemand das Gerücht bestätigen, oder dementieren, dass auf dem E-UP Modelljahr 2021 nur noch Stahlfelgen und diese Bladefelgen zugelassen sind? Angeblich ist die Achslast Vo/Hi 790/770 für alle anderen Felgen zu hoch. Die Upsilon Felgen haben sollen nur noch bis 360 Kg Achlast zugelassen sein, also max. 720 Kg vorne und wären damit für den aktuellen E-UP verboten und auch nicht eintragungsfähig. Das wäre eine ziemliche Katastrophe, weil ich für diese Upsilonfelge mit Conti Reifen über 2000€ Aufpreis bezahlt habe. Unser Händler weiß davon nichts. Der E-UP Style, der im November 2020 entfallen ist, und den wir ja zuerst auch haben wollten, hatte diese Upsilon Felge sogar ab Werk drauf. Also entweder hat VW die Achlast des E-UP angehoben, oder die Achlast der Upsilonfelge reduziert (glaube ich nicht, weil dann alle E-UP mit Upsilonfelge ihre Zulassung verlieren würden), um möglicherweise zuviel eingekaufte Bladefelgen loszzuwerden. Zutrauen würde ich VW das durchaus. Ich muss ja bald mit unserem Benziner UP zum ersten TÜV. Ich werde da mal nachfragen, wie sich die Situation darstellt. Ein Kegelkumpel ist Prüfstellenleiter beim TÜV.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nupi ()

    • Die Upsilon Felgen können definitiv weiter auf dem e-Up gefahren werden, da diese auch weiterhin ab Werk verbaut werden. Alle, die die Upsilon Felgen als Zusatzausstattung nach Preisliste bestellt haben, bekommen diese auch.
      Daher können die Felgen auch grundsätzlich nachträglich angebaut werden, ohne dass es einer Abnahme oder Eintragung bedarf.

      Im Netz kursieren Dokumente, die der Felge eine Traglast von 360 kg bescheinigen. Das war wohl ursprünglich auf den Verbrenner Up bezogen. Da VW sie aber mittlerweile auch am e-Up verbaut, wird es eine entsprechende Traglastbescheinigung mit höheren Werten geben. Die brauchst Du aber nicht (mitzuführen), da die Felge ja Ausstattung ab Werk ist.

      Neben Stahl, Blade und Upsilon gehen natürlich auch noch die Dublin, die bis letztes Jahr auf dem United-Sondermodell verbaut wurden.
      Für alle (?) anderen Felgen des (Verbrenner-) Up gilt aber, dass die bescheinigte Traglast für den e-Up nicht ausreicht und sie auf diesem deshalb nicht gefahren werden dürfen.
      Gruß, Karsten

      seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei :love:
      Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah, Tesla Model3, Renault Megane e-Tech
    • Dann will ich mal hoffen, dass dem so ist. Vielen Dank erstmal für ein wenig Beruhigung. VW hat laut meinem Händler die ganzen Kundenkonfigurationen aus dem letzten Jahr überden Haufen geworfen und liefert nur noch United Modelle mit Blade-Rädern aus oder ein Nacktmodell mit 14 Zoll Stahlrädern. Ich bin ja schon froh, dass die Farbe einigermassen gleich geblieben ist.
    • Dass das gerade nicht so ausgeliefert wird, hat dann eher mit Lieferschwierigkeiten zu tun.

      Den Up gab (und gibt es, zumindest theoretisch) auf Upsilon Felgen, also können die auch angebaut werden.
      Gruß, Karsten

      seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei :love:
      Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah, Tesla Model3, Renault Megane e-Tech
    • Die Upsilon ist die einzige Felge, die es offiziell als Zubehör für den e-up gibt. Die Radlasten passen also. Von daher war sogar man so nett und hat eine ABE erstellt, die du in einem anderen Forum zum Download findest. Brauchst du zwar eigentlich nicht, aber man darf auf Upsilon 195/45 R16 ohne Eintragung fahren. Diese Reifen ermöglichen einem eine bessere Auswahl. Da diese Reifen nicht Teil der COC sind, empfiehlt es sich, wenn man sie wählt, die ABE dabei zu haben.