Moin!
Das auf mich zugelassene BEV (Golf) hat vor einigen Wochen auf einem Supermarktparkplatz an einer öffentlichen Ladesäule geladen und dadurch die Höchstparkdauer von 1,5h erheblich überschritten. (Für meine Begriffe schon der erste Widerspruch. Ein ladendes Auto lädt und parkt nicht)
Die Überwachung der Parkdauer erfolgt wohl seit einiger Zeit von einer privaten Firma via Videodokumentation der Ein, sowie Ausfahrt. Jetzt wurde ich als Halter angeschrieben ich würde der Firma eine Vertragsstrafe von 40€ schulden. Ich bin aber wie gesagt nur der Halter und war -ehrlich- nicht der Fahrer. Den Fahrer kann man auf dem Bild auch nicht erkennen, da wurde das Bild abgeschnitten.
Man hat also mich anhand des Kennzeichen identifiziert - über eine Halterabfrage beim KBA, was m.M.n. gegen geltendes Recht verstößt weil es sich hier um zivilrechtliche Ansprüche handelt die nicht durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind, sondern durch ruhenden Verkehr - an einer Ladesäule. Was mich zur folgenden Frage bringt (und hier ist euer Schwarmwissen gefragt):
Gibt es eine Liste (Bundesnetzagentur evtl.) aus der ersichtlich ist, ob eine bestimmte Ladesäule zum Zeitpunkt der Errichtung von öffentlicher Hand gefördert wurde?
Denn das würde dem ganzen noch die Krone aufsetzen, wie ich finde.
Gruß
Bibo
Das auf mich zugelassene BEV (Golf) hat vor einigen Wochen auf einem Supermarktparkplatz an einer öffentlichen Ladesäule geladen und dadurch die Höchstparkdauer von 1,5h erheblich überschritten. (Für meine Begriffe schon der erste Widerspruch. Ein ladendes Auto lädt und parkt nicht)
Die Überwachung der Parkdauer erfolgt wohl seit einiger Zeit von einer privaten Firma via Videodokumentation der Ein, sowie Ausfahrt. Jetzt wurde ich als Halter angeschrieben ich würde der Firma eine Vertragsstrafe von 40€ schulden. Ich bin aber wie gesagt nur der Halter und war -ehrlich- nicht der Fahrer. Den Fahrer kann man auf dem Bild auch nicht erkennen, da wurde das Bild abgeschnitten.
Man hat also mich anhand des Kennzeichen identifiziert - über eine Halterabfrage beim KBA, was m.M.n. gegen geltendes Recht verstößt weil es sich hier um zivilrechtliche Ansprüche handelt die nicht durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind, sondern durch ruhenden Verkehr - an einer Ladesäule. Was mich zur folgenden Frage bringt (und hier ist euer Schwarmwissen gefragt):
Gibt es eine Liste (Bundesnetzagentur evtl.) aus der ersichtlich ist, ob eine bestimmte Ladesäule zum Zeitpunkt der Errichtung von öffentlicher Hand gefördert wurde?
Denn das würde dem ganzen noch die Krone aufsetzen, wie ich finde.
Gruß
Bibo