Parkplatz - Wegelagerer

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    • Parkplatz - Wegelagerer

      Moin!

      Das auf mich zugelassene BEV (Golf) hat vor einigen Wochen auf einem Supermarktparkplatz an einer öffentlichen Ladesäule geladen und dadurch die Höchstparkdauer von 1,5h erheblich überschritten. (Für meine Begriffe schon der erste Widerspruch. Ein ladendes Auto lädt und parkt nicht)
      Die Überwachung der Parkdauer erfolgt wohl seit einiger Zeit von einer privaten Firma via Videodokumentation der Ein, sowie Ausfahrt. Jetzt wurde ich als Halter angeschrieben ich würde der Firma eine Vertragsstrafe von 40€ schulden. Ich bin aber wie gesagt nur der Halter und war -ehrlich- nicht der Fahrer. Den Fahrer kann man auf dem Bild auch nicht erkennen, da wurde das Bild abgeschnitten.
      Man hat also mich anhand des Kennzeichen identifiziert - über eine Halterabfrage beim KBA, was m.M.n. gegen geltendes Recht verstößt weil es sich hier um zivilrechtliche Ansprüche handelt die nicht durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind, sondern durch ruhenden Verkehr - an einer Ladesäule. Was mich zur folgenden Frage bringt (und hier ist euer Schwarmwissen gefragt):


      Gibt es eine Liste (Bundesnetzagentur evtl.) aus der ersichtlich ist, ob eine bestimmte Ladesäule zum Zeitpunkt der Errichtung von öffentlicher Hand gefördert wurde?

      Denn das würde dem ganzen noch die Krone aufsetzen, wie ich finde.


      Gruß

      Bibo
    • Bibo schrieb:

      Gibt es eine Liste (Bundesnetzagentur evtl.) aus der ersichtlich ist, ob eine bestimmte Ladesäule zum Zeitpunkt der Errichtung von öffentlicher Hand gefördert wurde?
      Gibt es ganz klar
      bundesnetzagentur.de/DE/Sachge…adesaeulenkarte_node.html

      Aber: Die erscheint vielen so löcherig, dass man meint, die Liste könne weg.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • wjha schrieb:

      Gibt es ganz klarbundesnetzagentur.de/DE/Sachge…adesaeulenkarte_node.html

      Aber: Die erscheint vielen so löcherig, dass man meint, die Liste könne weg.
      Ja die hatte ich auch schon gefunden, danke. Aber leider kann man in dieser Karte/Darstellung nicht ablesen ob diese damals aus öffentlicher Hand gefördert wurde. Irgendwann habe ich mal so eine gesehen. Irgendwo. Da war u.a. der Förderbetrag gelistet. Sonst muß ich mich wohl mal an die Bundesnetzagentur wenden. Manchmal findet man ja auch so Plaketten "gefördert durch Mittel der europäischen Union" o.ä.
      Ich bleib dran.
    • Hallo



      *Für das Fahrzeug im ruhenden Verkehr ist (bei uns in D) der Halter verantwortlich, soweit er sich weigert/nicht in der Lage ist den Fahrer zu benennen.

      *Ein Fahrzeug, welches vom Fahrer "verlassen" wurde, das parkt - egal, ob ein Ladekabel angeschlossen wurde oder nicht. (Verkehrsrechtlich)

      *Schreibt der Eigentümer des Parkplatzes eine Höchstparkdauer vor, hat man sich daran zu halten (mit befahren des Parkraumes hat man sich mit den hoffentlich öffentlich und gut lesbaren, aushängenden Bedingungen des Eigentümers einverstanden erklärt), oder man muss im worst case eine "Vertragsstrafe" bezahlen.

      *Eine schriftliche Halterabfrage mit nachgewiesenem, rechtlichem Interesse ist zulässig. Zivilrechtliche Ansprüche aufgrund von Parkverstößen fallen darunter. Auch du könntest über einen RA bei einer Behörde eine Halterabfrage zur Durchsetzung ziviler Ansprüche durchführen lassen.

      Das war mein "Schwarmwissen" zu dem Thema, nicht ganz ohne Berufserfahrung zu dem Thema.

      Ich verstehe deinen Unmut. Wenn auch nur bedingt. Entweder benennst du den "Übeltäter" damit dieser sich mit dem Unternehmen auseinandersetzen kann, oder du machst das und holst dir dann deine 40€ von dem Fahrer zurück. Alternativ regst du die weiter auf, steigerst dich da weiter rein und rennst am Ende zu einem RA und lässt diesen das für dich abschließend klären ;)

      Private Parkplatzwächter halte ich für recht "speziell". Ich bin überhaupt kein Freund von solchen. Wenn du ein Haar in der Suppe findest, dann versuche daraus deinen Zopf zu deiner "Rettung" daraus zu flechten. I.d.R. wissen derartige Unternehmen recht gut, was sie tun. Sie beziehen ihr Einkommen damit....
      ------------------------------------------------------------------------
      Es grüßt und dankt, der Hoppefant
      Chris

      eGolf arrived beim Kunden am 11.11.2020

      6,5 kWp PV/ Go-e Charger mit openWB Überschusssteuerung / 3 kWp Inselanlage mit 15kWh Bleispeicher als USV für die Unterhaltungselektronik im EFH (ohne Netzanbindung!)
    • Bibo schrieb:

      Aber leider kann man in dieser Karte/Darstellung nicht ablesen ob diese damals aus öffentlicher Hand gefördert wurde.
      Interessant - warum soll das in diesem Zusammenhang interessieren?

      Leider hat Chris auch recht. Mich hat vor Jahren so einer belangen wollen, weil ich deren Parkplatz genutzt haben soll - ich stand aber auf einem Feld daneben. Irgend wann haben die es aufgegeben - was aber nicht unbedingt reproduzierbar ist.

      Ich würde für die weitere Diskussion auch die Lade Abrechnung sichern - da zeigt sich, was das Auto gemacht hatte.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • Bibo schrieb:

      Moin!

      Das auf mich zugelassene BEV (Golf) hat vor einigen Wochen auf einem Supermarktparkplatz an einer öffentlichen Ladesäule geladen und dadurch die Höchstparkdauer von 1,5h erheblich überschritten. (Für meine Begriffe schon der erste Widerspruch. Ein ladendes Auto lädt und parkt nicht)

      Solange im öffentlichen Raum die Beschilderung nicht explizit darauf hinweist, dass an der Ladesäule eine andere Regelung gilt wie in der "Umgebung", gilt das "Gültige" und nicht was man denkt....

      vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge…hrzeuge-Ladestationen.htm

      Ein ladendes Auto parkt auch.... Oder wie willst du den Status sonst beschreiben?
      Wenn ich mich jetzt in ein Absolutes Halteverbot stelle vor der Ladesäule, weil ladeplätze Blockiert von anderen Elektroautos (welche aber nicht laden) und mit einem langen Kabel nun lade, parkt mein Auto trotzdem im Absoluten Halteverbot ;)

      Übrigens Eindeutig geregelt...
      §12 STVO

      (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
      Egal was das Auto dabei macht... Beim Tanken parkst du, beim laden parkst du und wenn du Warnblinker anmachst und irgendwo zur Bank gehst um Geld zu holen, parkst du auch....




      Nächster Punkt:


      Die Überwachung der Parkdauer erfolgt wohl seit einiger Zeit von einer privaten Firma via Videodokumentation der Ein, sowie Ausfahrt. Jetzt wurde ich als Halter angeschrieben ich würde der Firma eine Vertragsstrafe von 40€ schulden. Ich bin aber wie gesagt nur der Halter und war -ehrlich- nicht der Fahrer. Den Fahrer kann man auf dem Bild auch nicht erkennen, da wurde das Bild abgeschnitten.


      Man hat also mich anhand des Kennzeichen identifiziert - über eine Halterabfrage beim KBA, was m.M.n. gegen geltendes Recht verstößt weil es sich hier um zivilrechtliche Ansprüche handelt die nicht durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind, sondern durch ruhenden Verkehr - an einer Ladesäule. Was mich zur folgenden Frage bringt (und hier ist euer Schwarmwissen gefragt):

      Vieles auf einmal:


      Die Überwachung der Parkdauer erfolgt wohl seit einiger Zeit von einer privaten Firma via Videodokumentation der Ein, sowie Ausfahrt.
      Somit also im "laufenden" Verkehr.
      Des weiteren wird zu 100% ein Schild auf diesen Fakt Hinweise, womit du bei Einfahrt die Richtlinien annimmst...

      Somit ist auch die Halterabfrage legitim.
      Übrigens ist diese Abfrage auch legitim, wenn du im "ruhenden" Verkehr bist...

      Wir sind hier (wie von dir schon richtig herausgefunden) auf einen PRIVATGRUNDSTÜCK eines Supermarktplatzes....

      Kleines Beispiel: Du parkst auf MEINER Einfahrt und ich komme da nicht mehr raus, habe es eilig, bestelle einen Abschlepper und lass dich abschleppen.
      Dann kann ich genauso Zivilrechtlich beim KBA eine Registerauskunft einholen...




      § 39 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
      “wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten
      zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung
      oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am
      Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im
      Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache
      Registerauskunft).”

      So und wenn dein/das Auto irgendwo steht (wo auch immer, öffentlich oder Privat), hat es am Straßenverkehr teilgenommen. Da ist es egal ob es parkt, läd, steht, auf der Seite liegt, im öffentlichen Verkehr oder Privaten Verkehr ist, wenn man Ansprüche Geltend machen möchte, ist die Abfrage legitim....


      Verstoß hier:
      Parkdauer von 1,5h überschritten auf einem Privaten Parkplatz, erfasst durch Videoaufnahme bei Ein/Ausfahrt und der Zeitdifferenz.

      Rumms bumms fertig aus....


      Ob du da nun zu lange geladen hast, zu lange eingekauft hast, der Wagen nicht mehr angesprungen ist oder oder oder.... Ist dabei total unerheblich ;)


      Ist wie in einem Privaten Parkhaus mit Kassieren. Wenn du je angefangene 60min 5€ bezahlst und du schiebst das Ticket bei 62min rein und da steht: 10€, ist das auch so und kannst nicht sagen, hast aber nur 50min geparkt, rest war suche nach Parkplatz.


      Und auch für eine geförderte öffentliche Ladesäule gibt es nirgendwo eine Regel, die besagt, dass du dort mindesten 2h am Stück laden darfst....
      Sie muss nur öffentlich zugänglich sein. Ist sie ja auch...

      In Hamburg gilt an den CCS Säulen max. 1h Parkdauer. Alles rechtens und öffentlich gefördert...
      Selbst wenn du nur 30min da stehen dürftest, alles korrekt...

      Hoffe geholfen zu haben :)
      E-Golf 1 von 04/18 bis 02/20 mit 34tkm. CCS / Winter / Fahrassi + / Außenspiegel / Wärmepumpe / Park Assist / weiß


      E-Golf 2 ab 02/20
      CCS / Winter / Fahrassi + / Außenspiegel / Wärmepumpe / Dab+ / Rear view / Keyless / Park Assist / Deep Black Perleffekt
      Bestellt 21.10., zugelassen 31.01.20
    • Auch wenn ich das Problem des TE nachvollziehen kann, aber: Die "für mich muss es doch Ausnahmen geben" Mentalität finde ich schon schade.
      „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“
      Konrad Adenauer
      PV 1: 36 Solarworld SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 Solarworld SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012
      Heizung: Ochsner GMLW 14 plus | Fahrzeug: Enyaq iV 80 seit 20.5.2021 | WB: Myenergi Zappi V 2.0 mit FW 5.410 Harvi und Hub | über mich: klick
    • Privatparkplatz - private Regeln - Überwachung an Park Control oder sonstige Wegelagerer abgetreten - Höchstparkdauer muss sichtbar ausgeschildert sein samt Vertragsstrafe im Fall der Nichteinhaltung - Du musst zahlen.
      Es gibt genügend "öffentliche" Säulen auf Privatgrund, teilweise sogar am Wochenende oder nach Feierabend schlicht geschlossen d.h. nicht zugänglich.
      Beschwer Dich aber bei der BNA, damit die ggf. in die Regulierungsbedinungen für zukünftige Förderprogramme sowas explizit ausschliessen können.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • fanatic schrieb:

      vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge…hrzeuge-Ladestationen.htm
      Wowww, was man alles bei einer Beschilderung falsch machen kann ...
      Vielleicht findet der TE ja doch noch aufgrund falscher Beschilderung einen Ausweg.
      „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“
      Konrad Adenauer
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    • Da war ja schon mal viel fundiertes dabei. „Schönes“ schreib ich jetzt mal absichtlich nicht. ;)
      Mir geht es nur sekundär um die Abwehr der Vertragsstrafe. Glaubt es oder lasst es. Die ist zwar ärgerlich aber zu verkraften.
      Mir gehen zwei Dinge bei dieser Praktik so richtig auf den Zünder:

      1. Die Dreistigkeit und das hohe Maß an automatisierter Professionalität mit der hier versucht wird mit geringstem Einsatz ein Maximum an Geld im wahrsten Sinne des Wortes „abzustauben“. Dieser Parkplatz liegt wirklich mitten in der Provinz und vermutlich werden dadurch vor allem Urlauber gemolken. Das hat für mich tatsächlich etwas von Wegelagerei.

      2. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde diese Ladestation seinerzeit mit Geldern der öffentlichen Hand gefördert um die Elektromobilität zu fördern und da sagt mir mein Rechtsempfinden das so ein Konstrukt auch der Öffentlichkeit für diesen Zweck zur Verfügung stehen muss.

      Und weil mir das so auf den Zünder geht, finde ich muß/sollte man denen es so schwer und aufwändig machen wie es geht, bevor sie dann wahrscheinlich doch die Kohle von dem Fahrer bekommen.
    • Nochmal: kein Wegelagerer ohne Auftraggeber. Dein Unmut richtet sich besser an den Grundstückseigentümer, der diese Wegelagerer beauftragt hat. Offenbar gab es so viele Fremdnutzer, dass er zu dieser Maßnahme gegriffen hat.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


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    • @Bibo Ich hätte da mal zwei Rückfragen:

      1. Wie lang ist der Zeitraum genau zwischen Tatbegehung und Tatvorwurf? "Ein paar Wochen" gibt nicht wirklich exakt Auskunft. Es gäbe Fristen zu beachten, in welchen ein Tatvorwurf zu erfolgen hat.

      2. Wie Lange war das Gölfchen dort tatsächlich und ehrlich abgestellt?
      ------------------------------------------------------------------------
      Es grüßt und dankt, der Hoppefant
      Chris

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    • Bibo schrieb:

      Da war ja schon mal viel fundiertes dabei. „Schönes“ schreib ich jetzt mal absichtlich nicht. ;)
      Mir geht es nur sekundär um die Abwehr der Vertragsstrafe. Glaubt es oder lasst es. Die ist zwar ärgerlich aber zu verkraften.
      Mir gehen zwei Dinge bei dieser Praktik so richtig auf den Zünder:

      1. Die Dreistigkeit und das hohe Maß an automatisierter Professionalität mit der hier versucht wird mit geringstem Einsatz ein Maximum an Geld im wahrsten Sinne des Wortes „abzustauben“. Dieser Parkplatz liegt wirklich mitten in der Provinz und vermutlich werden dadurch vor allem Urlauber gemolken. Das hat für mich tatsächlich etwas von Wegelagerei.

      2. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde diese Ladestation seinerzeit mit Geldern der öffentlichen Hand gefördert um die Elektromobilität zu fördern und da sagt mir mein Rechtsempfinden das so ein Konstrukt auch der Öffentlichkeit für diesen Zweck zur Verfügung stehen muss.

      Und weil mir das so auf den Zünder geht, finde ich muß/sollte man denen es so schwer und aufwändig machen wie es geht, bevor sie dann wahrscheinlich doch die Kohle von dem Fahrer bekommen.

      1. Wer da nur zum einkaufen hin geht und wieder weg fährt, wird wohl zu 99,99999% niemals diese 1,5h erreichen... Somit sehe ich da keine "Dreistigkeit". Wer es (weil du was von Urlauber melken schriebst) als alternativen Parkplatz zu einem Parkhaus bzw. öfftl. bewirtschafteten Parkplatz benutzen will, der wird meiner Meinung nach richtig getroffen.... Weil es ein Parkplatz zum einkaufen ist und nicht für Urlauber ;)
      Und da hat man sich wohl nicht mehr zu helfen gewusst und es Automatisiert, was auch nicht verboten ist... Oder wie stehst du zu stationären Blitzern?

      2. Ja, selbst wenn die 100% gefördert wurde, hast du dort 1,5h lang Zeit zu laden OHNE dafür Parkgebühren zu entrichten und somit ZUGANG....

      Nochmal... In Hamburg sind die CCS Säulen MAX 1h nutzbar und bei TYP2 Säulen sind es 2h..... Die sind ALLE öffentlich gefördert worden.... Trotzdem sollen die nicht als Dauerstellplatz für E-Auto Besitzer herhalten, deshalb die Beschränkungen...
      Da verstehe ich deine aufregung nicht über die 1,5h....



      Ich verstehe deine Wut über die 40€, doof gelaufen, bezahlen, schwamm drüber...
      Bin auch auf Mallorca in Palma durch so eine Straße gefahren mit einem Mietwagen, wo ich nicht hätte durch dürfen. Vor mir war ein Bus, hab irgend ein Schild auf Spanisch gesehen, konnte es nicht lesen, bin dem Bus hinterher und 3 Monate später kam Bescheid über 45€ Strafe weil kein Verkehr außer Bus freigegebn + 45€ von der Mietwagenfirma wegen Aufwand....
      Alles automatisiert durch Video überwachung... Und nun?

      Klar ärgert es mich, andererseits habe ich auch nicht einmal 10 minuten geopfert, um mich vor der Fahrt zu informieren, ob es irgendwelche Einschränkungen dort gibt, wo unser Hotel liegt... Blöd gelaufen, durftest da nicht mehr durch die City fahren.

      Nächstes mal bin ich schlauer und fahr außen herum ;)


      Wenn ich mit 65kmh geblitzt werde, ist auch nicht der Blitzer, die Polizei oder der wegelagerer Schuld, sondern ICH.
      Ich weiß wie schnell ich fahre.... Und wenn ich halt mehr als 55kmh fahre wo 50 erlaubt ist, muss ich damit rechnen geblitzt zu werden... rumms bumms fertig aus :)
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    • Leider ist es in D immer mehr "in" anderen die Schuld für eigenes Versagen zu geben.

      In einem anderen Forum beschwerte sich jemand über die Bafa-Behörde weil das Fz. auf seine Frau zugelassen ist und er den Antrag gestellt hat. Da beides eine Person sein muss wurde der Antrag abgelehnt. Er mokierte sich darüber, dass "die ja mal hätten nachfragen können". Als wenn die nichts anderes zu tun haben.

      In dem gleichen Forum ist jemand rückwärts gefahren und hat etwas touchiert. Er gibt dem Auto die Schuld weil es ja hätte stoppen können. Hääääh???

      Beim Einparken hat jemand den Vorwärtsgang eingelegt und wollte rückwärts fahren mit entsprechenden Folgen für das Fz. vor ihm. Was hat er geschrieben? Na klar: Das Auto hätte doch anhalten können!

      Wenn ich im Halteverbot stehe muss da nicht noch ein Schild sein mit dem Inhalt: "Hier darf man wirklich nicht halten, auch nicht kurz, auch nicht wenn du gleich wieder kommst". Soll das Fz. dann etwa auch sagen "Nein hier halte ich nicht an, hier ist Halteverbot"?

      Dass die Raubritter auf den Parkplätzen ihr Unwesen treiben ist eben auch den Leuten zu verdanken, die ihr Fz. da drauf stellen ohne einzukaufen. Außerdem bekommt der Supermarkt sicherlich seinen Anteil ab.

      In erster Linie ist immer der Fahrer verantwortlich, ob beim Halten, Fahren, Stehen oder sonstwas.
      Abholung ID.3 in der Autostadt am 12. April 2023. <3 <3 <3
      • Straße mit Parkverbot.....
      • "Frau mit Hund" läuft auf dem Gehweg "Spazieren"
      • Auswärtige freuen sich am Rande des Volksfestes einen freien Platz in der Straße gefunden zu haben.......
      • Das entsprechende Schild bei Parkplatzsuche übersehen......
      • Falschparker stellt Fahrzeug ab und geht freudig auf das Volksfest.
      • "Frau mit Hund" wartet 10 Min und informiert Abschlepper
      • Abschlepper kommt und nimmt Falschparker mit.
      • Stellt das Fahrzeug in derselben Straße auf seinen Hof
      Nach einiger Zeit beendete die "Frau mit Hund" ihren Spaziergang und ging zurück in das Büro des Abschleppers........

      Das ist Wegelagerei!
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • Dieter du hast vergessen zu erwähnen, dass der dann freie Parkplatz wieder vom nächsten belegt wird und die ganze "Geschichte" von vorne beginnt. :s24:
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • -Bernhard- schrieb:

      dass der dann freie Parkplatz wieder vom nächsten belegt wird und die ganze "Geschichte" von vorne beginnt.
      genau so lange bis Sie festgestellt hat das wir sie beobachten und die Autofahrer über das Falschparken Informiert haben. Daraufhin wurde das Geschäftsmodel für diesen Tag ausgesetzt.......
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • Ich finde das keine Wegelagerei und freue mich total, dass dieser mich missbräuchliche Nutzer einer Ladesäule an einem Einkaufsmarkt mit einer Strafe belegt wurde. Allenfalls die 40 € kritisiere ich als viel zu wenig.

      Mir scheint, in unserer Gesellschaft haben sich die Paradigmen sehr stark zur Ich-Bezogenheit geändert. Wenn am Einkaufsmarkt 1,5 Stunden parken erlaubt ist, finde ich das ausgesprochen großzügig von diesem Privatmann, der Besitzer des Grundstücks ist. Denn ein durchschnittlicher Einkauf dauert 20 Minuten. Diese Zeit wirft Google für den Lidl aus, den ich kenne und wo ich weiß, er hat eine Ladesäule und 1,5 Stunden erlaubtes Parken. Sollte ein Einkauf an einem Tag vor einer Reihe Feiertagen tatsächlich einmal länger dauern, so dürfte es jedenfalls ausgeschlossen sein, dass man je in die Nähe von 1,5 Stunden gerät. Das könnte allenfalls in einer Shopping Mall oder in einem Großmarkt passieren, dort gelten deshalb in der Regel längere Karenzzeiten.

      Die Idee der Ladesäule an einem Einkaufsmarkt ist, dass man während man einkauft etwas Energie nachladen kann, so dass der Besuch kein eigenes „Spritgeld“ kostet. Während der täglichen Öffnungszeiten von 14 Stunden könnten 42 Elektroautofahrer die Säule nutzen. Blockiert jemand widerrechtlich die Säule für 6 Stunden, können dadurch 17 andere Elektroautofahrer keinen Strom während des Einkaufens aufnehmen. Das ist Menschen dieses Zuschnitts allerdings total egal. Außer, wenn sie selber laden wollen und sehen, die Säule ist offenkundig seit Stunden belegt. Dann würden sie das Bewachungsunternehmen anrufen. Die patrouillieren nämlich gar nicht so oft, meist rücken sie auf gezielte Denunziation aus. So ist ein asozialer Mensch Wolff des anderen asozialen Menschen. Asozial bedeutet übrigens, gegen die Gemeinschaft, schädigt die Gemeinschaft.

      P.S.: Ich finde es auch völlig richtig, Falschparker den Straßen in der Nähe eines Volksfestes dingfest zu machen. Alle nacheinander. Warum nicht? Nichts kann Anwohner mehr nerven als regelmäßig Falschparker in der eigenen Straße zu haben. Es gibt kein Grundrecht auf einen veranstaltungsnahen Parkplatz. Richtig wäre es, zu Großveranstaltungen nicht im eigenen PKW zu kommen.
    • Klar, wird dir ja vor Einfahrt per Schild sicherlich mitgeteilt :)

      Ist bei modernen Parkhäusern übrigens ganz normal der Kennzeichenscan.
      Kannst bei vielen mittlerweile auch ohne Ticket, nur durch dein Kennzeichen ein/ausfahren etc...

      Ist ja Privatgrundstück.
      Da reicht sogar ein Hinweis das es Videoüberwachung gibt.

      Wenn du aber z.b. dauerhaft Video aufnimmst mit einem öffentlichen Teil auf dem Video (z.b. Gehweg mit Fußgänger), dann kann es Probleme geben.

      zudem gehe ich davon aus, dass bei Ausfahrt und unter 1,5h die Daten sofort gelöscht werden.

      Also Einfahrt scan von Kennzeichen, dann Ausfahrt wieder Scan, Zeit ok, Daten darüber gelöscht, Zeit nicht ok, Verstoß und Meldung.

      Da wird auch keine Daueraufzeichnung stattfinden, sondern Kennzeichen und ein/Ausfahrt bezogene kurze Video Aufnahmen im 1-2 Sekunden Bereich.

      Glaub mal, solche Firmen kennen sich aus mit Regeln, sonst wären sie Ruck zuck weg vom Markt ;)
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      Bestellt 21.10., zugelassen 31.01.20