VW Händler stellt uns für den E-Golf keine Rechnung!

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    • VW Händler stellt uns für den E-Golf keine Rechnung!

      Hallo in die Runde,

      wir haben unseren E-Golf im März 2020 bestellt und nach einer unendlich wirkenden Wartezeit in der Woche vor Weihnachten beim Händler abholen können.
      Der vereinbarte Kaufpreis wurde vor Zustellung des KFZ-Briefs an den Händler überwiesen, die Rechnungsübergabe mit der Abholung des E-Golfs zugesagt!
      Leider wurden wir bei Abholung (ca. 250km von unserem Wohnort entfernt) damit vertröstet, das die Rechnung leider noch nicht ausgestellt wurde, aber umgehend per Post nachgeliefert wird.
      Mittlerweile hatte ich schon einigen Schriftverkehr mit unserem Händler, welcher auf Volkswagen verweist, und denen auch die Schuld zuweist!
      Angeblich hat unser Händler die Rechnung von der VW AG bis heute immer noch nicht erhalten! Hier mus man sich echt fragen, sollte das so sein, drehen die bei VW nur Däumchen oder wird dort zwischendurch auch noch gearbeitet?
      Kurzum, wir haben bis einschließlich heute noch keine Rechnung bekommen!
      Hat jemand hier schon mal ähnlich miserable Erfahrungen in der Richtung mit VW gemacht? Wo, bzw. bei welcher Stelle im VW-Konzern kann man dieses Problem anbringen.
      Oder besser gleich alles einem Anwalt übergeben?
      Denn ohne Rechnung können wir kein BAFA beantragen!

      PS: Ablauftechnisch war der Kauf des E-Golfs schon im Vorfeld extrem unterirdisch. Nun aber steht fest, das war der erste und auch der letzte Volkwagen!!

      Grüße,
      Jürgen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Juergen_K64 ()

    • Hallo Jürgen,
      Da kann ich deinen Frust voll verstehen. Allerdings sehe ich das Thema weniger bei VW als bei deinem Händler. Er stellt die Rechnung. Er hat auch keine Verpflichtung auf die Rechnung seines „Vorlieferanten“ zu warten, damit er eine Rechnung ausstellen kann.
      Wäre interessant zu wissen, wie er denn buchhalterisch deinen Zahlungseingang verbucht hat.

      Ich würde dem gehörig mal auf den Stiefel treten.

      Grüße
      Nielze
      PV 9,920 kwp
      e-Golf bestellt am 21.10.2020, nachkonfiguriert am 08.11.
      Termine: Q2/2020 —> kw 12 —> kw 6, —> 13.02.
      Abholung GM in DD
      Wallbox: Go e-Charger
    • Guten Morgen Jürgen,

      ja, das ist ärgerlich und wahrscheinlich ist tatsächlich VW Schuld an der Misere, das tut mir leid und ist vielen anderen schon ähnlich ergangen.
      Siehe div. Beiträge zu fehlenden Kfz-Briefen usw., wirklich ärgerlich.
      Ich denke das die verantwortlichen Stellen auch erst seit der KW2/2021 wieder im Dienst sind und da noch ordentlich Arbeit auf den Schreibtischen liegt.

      Zum Händler, hättest du nicht in der Nähe bestellen können? Oder wurde dort der beste Preis offeriert?

      Wie gesagt, der Ärger ist nachvollziehbar, aber lass dich nicht so runter ziehen....du hast ein großartiges Auto zu einem, wahrscheinlich, konkurrenzlosen Preis ergattert, sogar noch mit reduzierter MwSt., also freu dich doch erst einmal darüber und warte in Ruhe noch ein paar Tage ab.
      In Anbetracht der ohnehin noch anstehenden Wartezeit bis die Bafa in den Quark kommt, fallen ein paar weitere Tage sicher nicht ins Gewicht.

      Viel Spaß mit dem Wagen und Allzeit gute Fahrt!
      LG Michael

      ID 3 "City" seit dem 24.08.2021
      e-Up! seit Dezember 2020
    • Exakt: keine Zahlung ohne Rechnung. Verbindliche Bestellung - Auftragsbestätigung - Rechnung - Zahlung. Ausserdem stellt nicht VW die Rechnung aus, auch wenn es vielleicht über deren IT Verfahren geht, sondern der bestellende/ausliefernde Händler. Jeder Unternehmer/Verkäufer kann eine Rechnung ausstellen, zur Not manuell mit Schreibmaschine (ist rechtlich völlig in Ordnung) , Briefkopf etc. wird ja wohl vorliegen, Referenz auf Bestellnummer, evtl. noch Verweis auf IT Probleme und späterer Ersatz durch automatisierte Rechnung mit "Zahlung bereits erfolgt". Fertig.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Maverick78 schrieb:

      Was mich wundert, ich habe bisher immer die Rechnung vorher mit der Zahlungsaufforderung erhalten. Ich würde niemals solche hohen Beträge auf Zuruf überweisen.
      Ohne Geld kein Brief, nur so kenne ich das bisher.

      Fairerweise muss ich hierzu sagen, das wir den E-Golf unbedingt noch in 2020 anmelden und übernehmen wollten.
      Der Wagen war Ende Oktober schon produziert und hat für den Transport von Dresden zum Händler fast 3 Wochen benötigt, nachdem er sich vorher schon 4 Wochen in Dresden die Reifen platt stand.
      Wir mussten dann nur den tatsächlichen Endbetrag, abzgl. aller zugesagten Rabatte mit 16%MwSt überweisen. Das passte dann schon.
      Die versprochene Rechnungsübergabe bei Abholung wurde dann leider nicht eingehalten und auch bis heute nicht erfüllt. Und genau das ist nun das Ärgerliche an dieser Geschichte!
      Ein solches neverending Riesengalama hatte wir mit dem Neuwagenkauf bei Opel, Daimler oder BMW in der Vergangenheit jedenfalls noch nie!
      Kundenbetreuung hier absolute Fehlanzeige, ohne ständige Interventionen von unserer Seite hätten wir den E-Golf vermutlich bis heute noch nicht erhalten.
    • Man ist halt in der Situation das Auto wirklich zu wollen, hat ewig gewartet und wenn es dann endlich da sein könnte, hat man keine Lust noch länger zu warten, nur weil VW keine Rechnung hin bekommt. Ich verstehe es dass man da zahlt.

      Ist in dem Fall vielleicht auch der Rabatt für den Schwerbehindertenausweis in Anspruch genommen worden? So war es beim e-Golf den ein Familienmitglied von mir bestellt hat und nie eine Rechnung bekommen hat wo das drauf stand was schlussendlich gezahlt wurde. Es kamen verschieden Rechnungen von Händler und von VW, keine davon mit dem Betrag der beim Kauf vereinbart wurde, auch nicht die Summe aller Rechnungen. Der Händler hat aufgefordert das zu bezahlen was im Kaufvertrag stand und obwohl das weniger war als auf all den Rechnungen stand, kam nie eine Nachforderung. Genau genommen wurden aber die Rechnungsbeträge nicht vollständig bezahlt. Überaus seltsam. Was da ein Wirtschaftsprüfer wohl dazu sagen würde?
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • @Juergen_K64
      Ich habe den Threadtitel mal angepasst, denn es ist ja nicht Volkswagen sondern der Händler der hier die Rechnungen schreibt.

      Juergen_K64 schrieb:

      Ohne Geld kein Brief, nur so kenne ich das bisher.
      Das ist korrekt, aber ohne Rechnung kein Geld. Der Ablauf bei meinem VW Händler war immer wie folgt. Händler ruft an, Auto und Papiere sind da. -> Ich bekomme Rechnung mit Zahlungsaufforderung (Email oder Post)-> Ich bezahle Rechnung -> Ich bekomme Papiere

      Ich würde dem Händler die sprichwörtliche Pistole auf die Brust setzen, Rechnung oder Buchung zurück gehen lassen. Das kannst du bei der Bank 6 Wochen nach Stichtag veranlassen.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

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    • @Juergen_K64

      Viel wichtiger: Hast Du den Brief in Händen?

      Nachdem es sich um einen E-Golf handelt ist der Händler Dein Ansprechpartner für die Rechnung.
      Anders wäre es im neuen Agenturmodell für die ID Fahrzeuge - hier kommt die Rechnung offensichtlich direkt von VW (da auch Verkäufer)
      „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“
      Konrad Adenauer
      PV 1: 36 Solarworld SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 Solarworld SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012
      Heizung: Ochsner GMLW 14 plus | Fahrzeug: Enyaq iV 80 seit 20.5.2021 | WB: Myenergi Zappi V 2.0 mit FW 5.410 Harvi und Hub | über mich: klick
    • @Juergen_K64 Ich setze mal voraus das du kein Unternehmer bist. Dazu siehe unterhalb das Zitat.
      Ich würde schriftlich mit Setzung einer Frist eine Rechnung anfordern. Unbedingt mit dazu schreiben warum die Rechnung unbedingt benötigt wird. BAFA !
      Verbraucher haben keinen Anspruch auf eine Rechnung.[/size]
      Im Zusammenhang mit dem Ausstellen von Rechnungen greift grundsätzlich § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Demnach ist der Händler als Unternehmer dazu verpflichtet, dem Kunden eine Rechnung auszustellen. Außerdem ist in dem Gesetz genau definiert, welche Bestandteile die Rechnung enthalten muss.
      Allerdings bestimmt das Gesetz auch präzise, wer überhaupt Anspruch auf eine Rechnung hat. So ist der Händler nur dann verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, wenn der Kunde ein Geschäftskunde ist. Das heißt in anderen Worten, dass sich nur Unternehmen untereinander Rechnungen ausstellen müssen. Ist der Kunde ein Verbraucher, greift § 14 UStG nicht.
      Kommt der Kaufvertrag zwischen dem Händler und einer Privatperson zustande, findet stattdessen § 368 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung. Aus diesem Gesetz leitet sich ab, dass der Händler einem privaten Endverbraucher keine Rechnung zukommen lassen muss.
      Der Verbraucher kann lediglich verlangen, dass ihm der Händler einen Zahlungsbeleg wie beispielsweise eine Quittung ausstellt. Selbst den Zahlungsbeleg muss der Händler aber nicht von sich aus erstellen, sondern erst dann, wenn ihn der Kunde dazu auffordert.
      In der Praxis stellen die meisten Händler und Unternehmen zwar auch Privatkunden ganz automatisch eine Rechnung aus. Dies erfolgt dann aber auf freiwilliger Basis und einen Anspruch auf eine Rechnung kann der Verbraucher nicht geltend machen.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • -Bernhard- schrieb:

      ....

      Der Verbraucher kann lediglich verlangen, dass ihm der Händler einen Zahlungsbeleg wie beispielsweise eine Quittung ausstellt. Selbst den Zahlungsbeleg muss der Händler aber nicht von sich aus erstellen, sondern erst dann, wenn ihn der Kunde dazu auffordert.
      ...
      War nicht erst letztes Jahr ein Schrei des Unverständnisses durch Deutschland gehallt, weil neu auch für Kleinbeträge (Kaugummi, Brötchen...) eine Mehrwertsteuerkonforme Quittung ausgestellt werden sollte? :hmm:

      @Juergen_K64 Irgendwie hat doch dein Händler die Überweisung angefordert (hoffentlich schriftlich). Reicht diese Anforderung nicht für die BAFA?
      Grüsse aus der Schweiz.
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Juergen_K64 schrieb:

      Maverick78 schrieb:

      Was mich wundert, ich habe bisher immer die Rechnung vorher mit der Zahlungsaufforderung erhalten. Ich würde niemals solche hohen Beträge auf Zuruf überweisen.
      Ohne Geld kein Brief, nur so kenne ich das bisher.
      Umgekehrt: Ohne Brief kein Geld. Nur mit dem Original Fahrzeugbrief (bzw. schon seit vielen Jahren Zulassungsbescheinigung Teil 2) gehört das Auto auch wirklich dir. Überweist Du das Geld, ohne den Brief zu haben, ist das Geld im Zweifel weg, weil in der Insolvenzmasse. Mit dem Brief hast Du aber Dein Auto. Vielleicht etwas später als geplant, aber es kann Dir nicht mehr weggenommen werden, sobald Du nach Erhalt des Briefs bezahlt hast.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • Adi schrieb:

      -Bernhard- schrieb:

      ....

      Der Verbraucher kann lediglich verlangen, dass ihm der Händler einen Zahlungsbeleg wie beispielsweise eine Quittung ausstellt. Selbst den Zahlungsbeleg muss der Händler aber nicht von sich aus erstellen, sondern erst dann, wenn ihn der Kunde dazu auffordert.
      ...
      War nicht erst letztes Jahr ein Schrei des Unverständnisses durch Deutschland gehallt, weil neu auch für Kleinbeträge (Kaugummi, Brötchen...) eine Mehrwertsteuerkonforme Quittung ausgestellt werden sollte? :hmm:
      @Juergen_K64 Irgendwie hat doch dein Händler die Überweisung angefordert (hoffentlich schriftlich). Reicht diese Anforderung nicht für die BAFA?
      Grüsse aus der Schweiz.
      Genau! Unser Händler hat den (End-)Betrag inkl. 16%MwST. mit dem Verweis: "aktuell kommt es hier seitens VW zu Verzögerungen bei der Erstellung" per Email angefordert.
      Der Brief wurde von uns per Einschreiben schon vor dem Tag der Überweisung empfangen, womit wir den E-Golf für die Abholung dann auch selbst zulassen konnten.
      Ob diese Eamil für den BAFA-Antrag reicht, wage ich mal zu bezweifeln. Den Kaufvertrag mit den ausgewiesenen Beträgen könnte ich eventuell mit hochladen.
    • Also irgendwie hat der Händler seine Buchhaltung nicht im Griff. Es ist doch egal ob der Händler schon eine Abrechnung von VW hat, die verbindlichen Preise stehen doch auf der Bestellung. Daran ändert sich doch nichts.
      Auf jeden fall ein sehr merkwürdiger Händler um den man vielleicht ein Bogen machen sollte.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

      Jetzt Smart Strom verbrauchen!
    • Es kommt darauf an, ob z. B. ein Schwerbehindertenrabatt in Anspruch genommen wurde.

      In diesem Fall erstellt tatsächlich VW die Rechnung. Der Händler erstellt nur noch ggf. eine Rechnung über Nebenkosten wie Überführung oder auch zusätzliche Rabatte, Inzahlungnahmen etc.
      Zur Vereinfachung des Ablaufs überweist der Kunde meist trotzdem 'seinen Endbetrag' an den Händler, der dann wiederum den relevanten Betrag an VW überweist. Er ist hier aber nur Mittelsmann und darf meines Wissens keine Rechnung über den gesamten Betrag ausstellen.

      Nur ohne Schwerbehindertenrabatt ist der Händler der Rechnungsersteller.
      Gruß, Karsten

      seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei :love:
      Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah, Tesla Model3, Renault Megane e-Tech
    • Maverick78 schrieb:

      Das kannst du bei der Bank 6 Wochen nach Stichtag veranlassen
      Da habt ihr aber ein Konsumentenfreundliches Bankengesetz! Bei uns geht nach der Überweisung nichts mehr ohne die Einwilligung des möglicherweise unrechtmässigen Empfängers. Da habe ich mich schon oft enorm darüber genervt. Ein Firmenkunde hat die Lohnüberweisung eines ausgetretenen Mitarbeiters nicht gestoppt und ruft mich an ob wir das Geld zurücküberweisen könnten - keine Chance ohne die Einwilligung des Empfängers.

      NB: schlimmstenfalls ist das Geld auch bereits ausgegeben und nicht mehr verfügbar - Einforderung nur noch auf dem Zivilrechtlichen Weg (ungerechtfertigte Bereicherung).
      Gruss Aragon / Rene
      Mein black-Sioux wurde KW43 2014 produziert also VFL (Vor-Face-Lift) oder 190
      Zusätzlich golden-Arrow ab 16.11.2021 Polestar2 AWD

      Ich war dabei ! e-Golf-Treffen eins am Bodensee / zwei in Moers / drei und vier in Hann Münden / fünf in Heilbronn / sechs in Mühbrook - weil es so schön war // aber schön waren auch die vielen kleinen Treffen!!! :thumbup:
    • Ich habe vor 2 Jahren versucht eine Überweisung nach einer Woche rückgängig zu machen.
      Null Chance !!! Geht nicht. Geld war weg, Ware nicht erhalten, Verkäufer Insolvent.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Maverick78 schrieb:

      weil die Drillisch unrechtmäßig etwas abgebucht hat
      Abbuchung rückgängig machen geht bei mir auch.
      Hier geht es aber um Überweisung, oder habe ich mich da verlesen ?
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Genau - eine Überweisung kann nur innerhalb extrem kurzer Fristen (bis Ausführung) ohne weiteres zurückgeholt werden. Der Widerruf eines SEPA-Mandats bzw. der Widerspruch gegen einen SEPA-Einzug ("Einzugsermächtigung") ist leider was ganz anderes.

      Letztlich brauchen in rechtlicher Hinsicht alle Leistungen immer nur "Zug um Zug" gewährt werden, also z.B. Zahlung gegen Auto+ZB2. Das klappt halt nicht, wenn's schnell und bargeldlos laufen soll, dann muss immer einer in Vorleistung treten und trägt dann das Risiko, dass der andere danach nicht mehr leisten kann oder will. Sogar bei Überlassung der ZB2 "vorab" gibts keine rechtliche Sicherheit: Der Brief ist kein Eigentumstitel am Auto, sondern nur ein Indiz, aber ohne Übergabe des Autos wenig wert (vgl. für den Eigentumsübergang § 929 BGB).
      e-Golf seit 03/2020