Liebe eVWler,
das Auto ist seit Dezember auf mich zugelassen, und nun geht es an den BaFa Antrag.
Auf der BaFa - Seite lese ich:
Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den
Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.
Das glaube ich bei der mir (auf mehrfache Nachfrage) zur Verfügung gestellten Kalkulation schon, aber vielleicht ist da irgendwo ein Haken. Kenne mich leider mit den Begrifflichkeiten nicht wirklich aus...
Daher meine Bitte: könnt ihr da mal drauf schauen? Alle personenbezogenen Daten sind selbstverständlich entfernt, es geht nur um die Kalkulation, und ob der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus dadurch nachgewiesen ist.
(Was eigentlich, wenn nicht? Gibt es dann überhaupt keine Förderung durch die BaFa, oder eine reduzierte?)
interne kalkulation leasing vertraulich.pdf
Noch eine Sache, bei der ich unsicher bin:
Im Leasingvertrag vom April 2020 war eine Sonderzahlung von 3000€ vereinbart, die ich mir über die BaFa per Antrag zurückholen könne. Nun ist ja aber die Förderung später auf 6000€ erhöht worden.
Bedeutet das, ich habe da einfach Schwein gehabt , oder streicht die BaFa da was zusammen?
Allen weiterhin einen schönen Tag, und bitte gesund bleiben!
das Auto ist seit Dezember auf mich zugelassen, und nun geht es an den BaFa Antrag.
Auf der BaFa - Seite lese ich:
Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den
Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.
Das glaube ich bei der mir (auf mehrfache Nachfrage) zur Verfügung gestellten Kalkulation schon, aber vielleicht ist da irgendwo ein Haken. Kenne mich leider mit den Begrifflichkeiten nicht wirklich aus...
Daher meine Bitte: könnt ihr da mal drauf schauen? Alle personenbezogenen Daten sind selbstverständlich entfernt, es geht nur um die Kalkulation, und ob der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus dadurch nachgewiesen ist.
(Was eigentlich, wenn nicht? Gibt es dann überhaupt keine Förderung durch die BaFa, oder eine reduzierte?)
interne kalkulation leasing vertraulich.pdf
Noch eine Sache, bei der ich unsicher bin:
Im Leasingvertrag vom April 2020 war eine Sonderzahlung von 3000€ vereinbart, die ich mir über die BaFa per Antrag zurückholen könne. Nun ist ja aber die Förderung später auf 6000€ erhöht worden.
Bedeutet das, ich habe da einfach Schwein gehabt , oder streicht die BaFa da was zusammen?
Allen weiterhin einen schönen Tag, und bitte gesund bleiben!
Meine Mobilität (außer den eigenen Füßen )
Leasing e-Golf Uranograu, CCS Ladedose, Bj. 2020, 100KW, seit 23.12.2020
Zweitfahrzeug VW Caddy Life, Bj. 2005, 240.000 Km, Autogas
Wohnmobil Mirage auf Fiat Ducato, Bj. 2001, 4,1t
Mtb e-Fatbike Yupik e-feather
Für die "letzte Meile": Ninebot Xiaomi Mi S1 e-scooter
PV 7,4 Kwp seit 2010 mit Gewerbeanmeldung
Zappi ist im Anflug...
Strom kommt von Tibber
Leasing e-Golf Uranograu, CCS Ladedose, Bj. 2020, 100KW, seit 23.12.2020
Zweitfahrzeug VW Caddy Life, Bj. 2005, 240.000 Km, Autogas
Wohnmobil Mirage auf Fiat Ducato, Bj. 2001, 4,1t
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