BaFa Antrag - Leasing Kalkulation - passt das???

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    • BaFa Antrag - Leasing Kalkulation - passt das???

      Liebe eVWler,

      das Auto ist seit Dezember auf mich zugelassen, und nun geht es an den BaFa Antrag.

      Auf der BaFa - Seite lese ich:

      Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den
      Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.

      Das glaube ich bei der mir (auf mehrfache Nachfrage) zur Verfügung gestellten Kalkulation schon, aber vielleicht ist da irgendwo ein Haken. Kenne mich leider mit den Begrifflichkeiten nicht wirklich aus...

      Daher meine Bitte: könnt ihr da mal drauf schauen? Alle personenbezogenen Daten sind selbstverständlich entfernt, es geht nur um die Kalkulation, und ob der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus dadurch nachgewiesen ist.

      (Was eigentlich, wenn nicht? Gibt es dann überhaupt keine Förderung durch die BaFa, oder eine reduzierte?)

      interne kalkulation leasing vertraulich.pdf

      Noch eine Sache, bei der ich unsicher bin:

      Im Leasingvertrag vom April 2020 war eine Sonderzahlung von 3000€ vereinbart, die ich mir über die BaFa per Antrag zurückholen könne. Nun ist ja aber die Förderung später auf 6000€ erhöht worden.

      Bedeutet das, ich habe da einfach Schwein gehabt :D , oder streicht die BaFa da was zusammen?

      Allen weiterhin einen schönen Tag, und bitte gesund bleiben!
      Meine Mobilität (außer den eigenen Füßen :D )
      Leasing e-Golf Uranograu, CCS Ladedose, Bj. 2020, 100KW, seit 23.12.2020
      Zweitfahrzeug VW Caddy Life, Bj. 2005, 240.000 Km, Autogas
      Wohnmobil Mirage auf Fiat Ducato, Bj. 2001, 4,1t
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      PV 7,4 Kwp seit 2010 mit Gewerbeanmeldung

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    • Ich habe mit der BAFA vereinabrt, dass die überschüssigen 3.000 auf mein Konto überwiesen werden. Quasi für bedürftige eGolfer.
      Grüßle von In-Golf
      :cs14: * meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung * :s05:
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    • Ich darf dir darauf mal inhaltlich antworten: Nein, was du dort zeigst wird zur Ablehnung des Antrags führen. Dann kriegst du exakt nichts. Ich vermute, du möchtest die Kalkulation der Leasingrate abbilden. Das heißt bei VW allerdings „Informationsblatt zur Nachweisführung der Elektromobilität“ und ist ein mit der BAFA abgestimmtes Schreiben, das VW Leasing dir übersenden muss. Da kannst du nichts selber wurschteln und dein Händler auch nicht.
    • Was @ACDCisenough4me sagt.

      Es scheitert schon daran das es auf der Liste keinen „Golf e-Golf 100“ gibt, sondern es wohl eher der „e-Golf (Modell 2017)“ ist.

      Also nichts selbstgewurschteltes zusammenschreiben, sondern die Unterlagen verwenden die VW bzw. der Händler dir ganz offiziell zur Verfügung stellen können.
      Gruß, Daniel

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    • Hallo @e-golfcaddy54,

      ich weiß jetzt nicht, ob das nach fast 3 Jahren (BAFA-Förderung inzwischen geändert) noch aktuell ist und du über VW Financial Service geleast hast.
      Aber schau mal in diesem Thread in den Post 34:
      Link
      Hier ist das Dokument, welches ich damals zur Nachweisführung eingereicht habe. :grumble:
      Grüße aus dem Kraichgau
      Martin :)

      e-Golfer von 15.03.18 bis 12.05.22 (Modelljahr 2018, "300er", Leasing)
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    • Guten Morgen, und Danke für die bisherigen Antworten zu meinen Fragen.

      Über eine Spende der "zusätzlichen" 3000€ werde ich zu gegebener Zeit natürlich nachdenken... :hmm:

      Mit den VW Financial Services habe ich nichts zu tun.
      Das Auto ist bei Arval geleast worden, der Händler sitzt in NRW.

      Nein, es ist nicht der e-Golf (Modell 2017), sondern Nr. 470 der Liste : e-Golf. (Ob sich wer an der 100 stört?)

      Nein, nicht selbst zusammengewurstelt, sondern von ARVAL so erhalten.

      Werde dort noch mal anfragen, ob es nicht möglich ist, den VW Eigenanteil an der Umweltprämie klarer herauszustellen - müssen ja wohl 3000€ sein, mag aber auch sein, dass sich das irgendwo in den Prämien und Nachlässen versteckt. Die machen das doch bestimmt nicht zum 1. Mal...oder doch?
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    • Es ist der e-Golf 2017, glaub uns das mal. Das Modell auf Platz 470 der Liste ist der 190er e-Golf, und das würde dann nicht zu deiner Signatur passen.

      Und bei der BAFA, immerhin eine Behörde mit entsprechender Arbeitsweise, würde ich davon ausgehen das sie sich daran stören wenn du oder dein Händler einfach eine Modellbezeichnung erfinden die es in der Liste nicht gibt. Wenn du viel Glück hast dann hast du einen Sachbearbeiter erwischt der das richtig interpretiert, aber ich würde eher vermuten das es ne Ablehnung gibt weil "Modell nicht auf der Liste".

      Hast du denn die Vergleichsrechnung der Leasingraten mit und ohne Förderung? Die war zumindest bei unserem Wagen in 2017 noch nötig, keine Ahnung ob das auch heute so ist. [Edit: wenn ich das Merkblatt der BAFA richtig lese dann scheinbar nicht mehr, aber YMMW...]

      Und: VW wirst du keinen Vorwurf machen können, die haben das mit den Leasingunterlagen im Griff, da bekommst du alles so wie es für die BAFA richtig ist.

      Bei dir ist die Lage ja anders, du hast nix mit VW Financial Services zu tun, sondern VW hat den Wagen an deinen Leasinggeber verkauft, und der muss dann jetzt die Unterlagen bereit stellen. Und vielleicht macht der das jetzt in der Tat zum ersten mal...
      Gruß, Daniel

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von acurus ()

    • Hallo, auch wenn das Thema nicht mehr ganz frisch ist, würde mich der Ausgang interessieren.
      Ich stehe vor einer ähnlichen Problematik und habe eine Kalkulation im Rahmen der Leasingbestätigung der Arval erhalten, welche nicnt wirklich transparent ist.
      Das Fahrzeug ist bereits angemeldet und ausgeliefert. Leasinggeber wie gesagt Arval, das Fahrzeug stammt von einem Händler aus NRW.

      Wenn ich es beim Bafa richtig sehe sollte die Kalkulation eindeutig ausfallen. Gibt es hier weitere Erfahrungen mit dem Leasing über die Arval?

      Gruß
      Sönke