Gebrauchtwagen Bafa?

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    • Gebrauchtwagen Bafa?

      Brauch mal kurz euer Schwarmwissen. Ich habe von meinem Händler ein Angebot für einen Audi Werksdienstwagen (etron 55er S-Line, 6000km, EZ 8/20 ), welches mich tatsächlich schwach werden lassen könnte.
      Ich raffe jetzt die Förderbedingunen für Gebrauchte nicht. Mein Händler meint der sei nicht förderfähig, da auch die Gebrauchten auf der Förderliste stehen müssten. Ist das wahr?
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    • Die BAFA Webseite sagt zum Thema "Checkliste: Fördervoraussetzungen Gebrauchtwagen"

      BAFA schrieb:


      • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden.
      • Das Fahrzeug muss nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen sein. Die Erstzulassung kann auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
      • Das junge gebrauchte Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.
      • Der maximale förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis für Gebrauchtfahrzeuge beträgt wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung). Davon ist der Bruttoherstelleranteil noch abzuziehen. Übersteigt der Kaufpreis Ihres Gebrauchtfahrzeuges den maximalen förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis ist eine Förderung ausgeschlossen.
      • Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller zugelassen sein. Im Falle des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate.
      • Für die Gebrauchtfahrzeuge muss der Förderantrag spätestens 12 Monate nach der Zweitzulassung gestellt werden.
      • Das junge gebrauchte Fahrzeug kann mit der Innovationsprämie (Verdoppelung des Bundesanteils) bezuschusst werden, wenn die Erstzulassung nach dem 4. November und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt und beantragt wurde.
      • Das Gebrauchtfahrzeug darf nicht bereits durch den BAFA Umweltbonus gefördert werden.


      Ist recht eindeutig denke ich?

      Ich vermute mal das der 55er e-tron auf der Liste fehlt weil der Listenpreis über 65.000€ liegt? Da hat Audi halt noch nicht den Tesla/Kona Trick gemacht und den großen Akku nicht als "Zusatzausstattung für das förderfähige Basismodell" verbucht...
      Gruß, Daniel

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      Der 50er reicht aber nicht auf meiner Langstrecke. da muss ich wie mit dem e-Golf 2x an den Stecker.
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