Auch meinen e-Golf hat es vor zwei Tagen beim TüV erwischt. Die Batterie ist jetzt runter auf 3V, morgen kommt der Abschleppdienst. Da ich den letzten Check nicht beim VW Händler gemacht habe, besteht auch keine Mobilitätsgarantie. Das wird also erst mal nicht billig.
Laut der Aussagen weiter oben hat der Prüfer nichts falsch gemacht und es handelt sich hier um ein SW Problem in der Steuerungselektronik von dem der Prüfer einfach nichts wusste. D.h. ich kann an den TüV gar keine Forderungen stellen und ihm auch keinen Vorwurf machen. Handelt es sich nicht vielmehr um einen Garantiefall und VW müsste für die entstandenen Kosten aufkommen?
Wenn ich die Aussagen der anderen aber richtig verstehe, wird der Fehler aber bei VW nicht offiziell als solcher geführt. Oder etwa doch?
Ich möchte erreichen, dass der VW Service das als Garantiefall behandelt, was es ja m.E. nach auch eindeutig ist. Wie verhält man sich hier am besten?
Laut der Aussagen weiter oben hat der Prüfer nichts falsch gemacht und es handelt sich hier um ein SW Problem in der Steuerungselektronik von dem der Prüfer einfach nichts wusste. D.h. ich kann an den TüV gar keine Forderungen stellen und ihm auch keinen Vorwurf machen. Handelt es sich nicht vielmehr um einen Garantiefall und VW müsste für die entstandenen Kosten aufkommen?
Wenn ich die Aussagen der anderen aber richtig verstehe, wird der Fehler aber bei VW nicht offiziell als solcher geführt. Oder etwa doch?
Ich möchte erreichen, dass der VW Service das als Garantiefall behandelt, was es ja m.E. nach auch eindeutig ist. Wie verhält man sich hier am besten?