Hat von euch schon mal jemand ein BEV nach Ende der 6 Monate Mindesthaltefrist gewandelt? Was passiert dann mit dem BAFA Anteil? Darf man den dann behalten? Das BAFA sollte ihn zumindest nicht mehr zurück fordern. Kann VW den einfordern? Eigentlich dürfen Hersteller ja das Geld nicht selbst beantragen.
Beim ID.3 hatte man ja dank Zusatzvereinbarung garnicht die Möglichkeit einer Wandlung. Aber wenn jetzt das halbe Jahr um ist und das Softwareupdate die Fehler nicht beseitigen kann und VW nach 3 Nachbesserungsversuchen ein Problem nicht beseitigen kann, könnte man ja eine Wandlung anstoßen. Da hätte sich VW ja selbst ins Knie geschossen mit dieser Zusatzvereinbarung wenn sie dann ein Auto haben, was nicht mehr förderfähig ist und der leidgeplagte Kunde hätte eine schöne Entschädigung.
Beim ID.3 hatte man ja dank Zusatzvereinbarung garnicht die Möglichkeit einer Wandlung. Aber wenn jetzt das halbe Jahr um ist und das Softwareupdate die Fehler nicht beseitigen kann und VW nach 3 Nachbesserungsversuchen ein Problem nicht beseitigen kann, könnte man ja eine Wandlung anstoßen. Da hätte sich VW ja selbst ins Knie geschossen mit dieser Zusatzvereinbarung wenn sie dann ein Auto haben, was nicht mehr förderfähig ist und der leidgeplagte Kunde hätte eine schöne Entschädigung.
Gruß,
Stephan
Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
Stephan
Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer