Parkrempler

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    • Parkrempler

      Hallo zusammen,

      mir ist wohl heute jemand vorne gegen meinen Golf gefahren (stand in Parklücke), ich selber habe das Ganze nicht gesehen, sondern mir wurde von einer Nachbarin berichtet...

      Außer zwei kleinen Macken am Nummernschild konnte ich nichts erkennen, obwohl das Auto sich ein bisschen bewegt haben soll.

      Meine Frage ist jetzt, ob ich mal in die Werkstatt fahren soll, um prüfen zu lassen ob sich nichts verzogen hat oder ähnliches, was ich jetzt von außen nicht sehen kann?
    • Für solche Fälle habe ich den Zusatzbatzen bei der Versicherung für Parkschaden bezahlt.
      Aber mit Hinweis auf die Augenzeugin würde ich den Check baldmöglichst machen, da mögliche Folgeschäden später schwerer diesem Ereignis zuzuordnen sind. :pardon:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Manni schrieb:

      Außer zwei kleinen Macken am Nummernschild konnte ich nichts erkennen, obwohl das Auto sich ein bisschen bewegt haben soll.
      Da das Auto gefedert ist, wackelt es sicher beim Kontakt. Wenn es sich bewegt, also verschoben wurde, ist ein Überprüfung zwingend notwendig. Unterhalb des Nummernschildes ist der Radarsensor für die City Notbremse / ACC und wenn der verstellt ist, ist das möglicherweise unschön.
    • Definitiv checken lassen.

      Das Problem hatte ich auch mal. Da ist jemand mit der AHK leicht gegen das Kennzeichen gefahren. Das war verbogen, der Kennzeichenhalter war auch minimal beschädigt, aber ansonsten nichts am Stoßfänger oder dahinter kaputt. Aber da lieber auf Nummer sicher gehen.
      Grüße,
      Tobias

      e-Golf MJ 2018 bestellt am 29.9.2017, Abholung in DD KW 3/2018 31.1.18;
      BAFA Zusage am 20.1.2018, BAFA Stufe 2 26.1.2018, BAFA Auszahlung 5.2.2018;
      Konfiguration: VDRWLSAH
    • Soo, heute bei VW gewesen, da hat sich das ein Sachverständiger vom TÜV angeguckt.
      Festgestellt wurde, dass die Front ca. 8mm eingedrückt ist.
      Er hat erstmal einen Kostenvoranschlag für eine neue Stoßstange erstellt -> 2800€ :cursing:
      Jetzt warte ich auf das Schreiben der Polizei, dass ich die gegnerische Versicherung informieren kann.
    • Ich rate Dir, nimm Dir auf jeden fall einen Rechtsanwalt, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
      Nicht , dass es Dir so geht wie mir: "Aus Datenschutz rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen leider keine Auskunft geben."
      Habe mich erst schwarz geärgert, dann alles einem RA übergeben. Danach lief es.

      Gruß Dieter
      e-Golf bestellt am 03.02.2020, erhalten am 24.09.2020
      Wallbox von Easee Home von Tibber
      1 kleine PV-Anlage mit 4,935 kWp
      Ökostrom von Tibber / Einladung (invite.tibber.com/90f6abba)

      evw-forum.de/gallery/index.php…4efccafcc571fb6a2a29bbc56
    • Dieter schrieb:

      Ich rate Dir, nimm Dir auf jeden fall einen Rechtsanwalt, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
      Nicht , dass es Dir so geht wie mir: "Aus Datenschutz rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen leider keine Auskunft geben."
      Habe mich erst schwarz geärgert, dann alles einem RA übergeben. Danach lief es.

      Gruß Dieter
      Dein Rat ist natürlich häufig sinnvoll, um mögliche Handlungsoptionen nicht zu vergeben und finanziell nichts zu verschenken.

      Aber von wann ist deine Erfahrung? Möglicherweise war die Weigerung für eine private Akteneinsicht damals tatsächlich noch berechtigt: Erst seit 1.1.2018 haben auch Verletzte ohne Anwalt ausdrücklich ein Einsichtsrecht zB in die Strafakte.

      Hier die damalige Änderung:
      buzer.de/gesetz/5815/al65090-0.htm

      Noch früher musste sogar der Beschuldigte einen Strafverteidiger einschalten.
      e-Golf seit 03/2020
    • Man kann mit berechtigtem Grund auch bei der Zulassungsstelle die Anschrift des Halters eines Fahrzeuges bekommen. Ob das wirklich berechtigt ist, wird dort nicht geprüft und kann ggf. gegen dich verwendet werden wenn sich herausstellt dass es doch nicht berechtigt war. Aber in dem Fall ist die Sache ja eindeutig. Allerdings kostet so eine Halterauskunft Gebühren, die du zumindest zunächst selbst bezahlen musst. Wenn es über die Polizei läuft, kostet es nichts.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Für die Interessierten der aktuelle Stand:
      Die Polizei hat den Unfallgegner im Schreiben an mich aufgeführt und ich habe den Schaden der generischen Versicherung gemeldet und ein Gutachten eingereicht.
      Ich warte jetzt auf die Rückmeldung.
      In wie weit die Polizei die Unfallflucht weiter verfolgt weiß ich nicht...
    • Um den Thread mal abzuschließen:

      Gutachten wurde von der Versicherung akzeptiert, die Kürzungen sind nicht über das erlaubte hinausgegangen und ich hatte das Geld nach einer Woche auf meinem Konto.
      Leider hat die Versicherung nur die Reparaturkosten und nicht die Wertminderung ausgezahlt.
      Naja ich habe kurz angerufen und hatte auch diese einen Tag später auf meinem Konto. Und das alles ohne Anwalt, das war mal eine sehr angenehme Erfahrung als Unfallgeschädigter.

      Wie es aus Polizeilicher Sicht mit der Unfallflucht weitergegangen ist, weiß ich allerdings nicht.
    • Mimikri schrieb:

      Manni schrieb:

      Leider hat die Versicherung nur die Reparaturkosten und nicht die Wertminderung ausgezahlt.
      Gab es dafür eine Begründung? Du hast eigentlich Anspruch darauf. :klugorange:
      Begründung: Vergessen :huh:
      Aber wie geschrieben habe ich das gesehen und nachdem ich angerufen habe, war das fehlende Geld am nächsten Tag auf meinem Konto. ^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Manni ()

    • Manni schrieb:

      Begründung: Vergessen :huh: Aber wie geschrieben habe ich das gesehen und nachdem ich angerufen habe, war das fehlende Geld am nächsten Tag auf meinem Konto. ^^
      Nein nein. Das hast du falsch verstanden. Die Versicherung hat darauf gebaut/gehofft, das DU es vergessen (oder nicht bemerken) würdest. Blöd halt, wenn der "Kunde" nicht blöd ist. Aber in letzter Zeit scheint Vergesslichkeit bei immer mehr Versicherungen um sich zu greifen... das Argument bzw. die Ausrede wurde vor kurzem auch in einem TV-Beitrag bzgl. der Zahlungsmoral von Unfallversicherungen thematisiert.
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