Meine Jungs fragten kürzlich, ob es erlaubt sei einem Auto ein anderes Markenemblem hinzupappen...
Ich habe ihnen geantwortet, dass es wohl kein explizites Verbot dafür gäbe.
Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen
Ich glaube aber Markenzeichen sind geschützt, man darf sie nicht ohne weiteres verwenden und öffentlich zur Schau stellen. Kann also nach hinten losgehen, ein abmahnanwalt findet sicher einen Paragraphen
e-Golf MJ15 ab 16.02.15 e-Golf MJ18 ab 22.01.18
e-Golf MJ18 ab 02.03.18
e-Tron MJ20 ab 14.05.21
So mancher Teslafahrer wünschst sich eh schon lange die Qualität der Schildererkennung und automatische Geschwindigkeitsanpassung des ID3, vor allem die Schweizer mit ihren saftigen Knöllchen. Für uns Deutschen ist das konsequente anpassen an die jeweiligen Limits noch Bevormundung (Beim aktuellen Stand des Bußgeldkataloges)
VW kann da ganz schön "Scheiße" sein, was das Nutzen des Empblems angeht. Ich erinnere mich mal an Foren, die sich nicht mehr VWxxxx Forum nennen durften und auch das VW Zeichen nicht mehr benutzen durften usw. Da hat VW sich richtig an der Fanbase vergangen.
Naja
Neulich bei "Wham Bam Tesla cam" - da hatte einer seinen Tesla mit Honda Zeichen bepflastert in der Hoffnung, den "Honda bumps" zu entgehen.
Weiß nur nicht, ob es geholfen hat.
Viele Grüße Jürgen
Happy elektrisch seit 19.11.18
Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
Hast Recht, bei dem stimmt im Kopf irgendetwas nicht.
Gruß Bernhard
Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022. ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015