Annerkennung von MID zertifiziertem Energiezähler im id-Charger Pro

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    • Annerkennung von MID zertifiziertem Energiezähler im id-Charger Pro

      Hallo Miteinander,

      im Oktober kommt unser id4. KfW-Antrag für Zuschuss zur Wallbox ist gerade noch durchgegangen. Da wir das Fahrzeug teils privat und teils geschäftlich nutzen, möchten wir eine separate Abrechnung des Ladestroms. Außerdem erhalten wir über unseren Energieversorger den Ladestrom für 22,8 Cent die kWStd. Ok, plus Grundgebühren. Was aber kann der MID-zertifizierte Energiezähler im id-charger und wer erkennt dessen Daten an? Netzbetreiber sagt: Können uns nicht vorstellen, dass die benötigte Messtechnik in eine Wallbox passen soll. Klären Sie das alles mal mit einem Elektro-Fachbetrieb. VW sagt: müsste eigentlich funktionieren, soweit wir wissen erkennt das Finanzamt das auch an. Energieversorger sagt: Da braucht man sicher einen unterbrechbaren, separaten Stromzähler, weil der Netzbetreiber die Wallbox auch vom Netz trennen können will.
      Hat jemand das gleiche Thema bereits umgesetzt oder kann jemand verlässliche Angaben machen oder das konkrete Vorgehen hierfür beschreiben? Am Ende hängt davon die Entscheidung ab, welche Wallbox es werden soll.

      Vielen Dank und Grüße - Hardy Rose
    • Es gibt MID zertifizierte Hutschienenzähler auf dem Markt. Das Zertifikat ist jewils 10Jahr gültig.
      Um die Ladungen zu unterbrechen muss nicht zwangsläufig die ganze Wallbox vom Netz getrennt werden, es sollte reichen, wenn die Wallbox einen EIngangskontakt dafür hat.
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Ich kann mir das ganze Konstrukt vom Standpunkt des Finanzamtes schon gar nicht vorstellen. Wie soll das gehen? Gibt es ausschließlich rein dienstliche Fahrten, die an einer Ladestationen beginnen und enden? Ohne, dass man unterwegs einkauft? Ohne die Kinder auf Hin- oder Rückweg einen Teil des Weges mitzunehmen? Das widerspricht der Lebens- und Umgangserfahrung, die Finanzämter gemacht haben.

      Punkt 2 ist, dass den Menschen, die einen Sonderweg mit viel Aufwand betreiben, eine schädliche Intention unterstellt wird. Das ist die Umgangserfahrung der Finanzämter. Das liegt daran, dass die Masse der nicht zu beanstandenden Steuerzahler zumeist die Option nutzen, pauschal abzurechnen, also veritable 35c pro km. Aus Sicht des Finanzamtes ist es völlig plausibel, kritisch auf Ausnahmen zu schauen. Besonders dann, wenn im Falle des ID.4 für einen recht preiswert zu unterhaltenden Mittelklassewagen die recht vorteilhafte pauschale Versteuerung nicht gewählt wird.

      Die Mainstream-Lösung mache übrigens auch ich, also 35c pauschal pro km Dienstfahrt abrechnen und dokumentieren. Denn ich bin selbständig und fahre jetzt und in Zukunft Elektroauto. Kostet mich gar nichts an Hardware und fast nichts an Aufwand. Meine Ladesäule hat übrigens einen geeichten Zähler. Aber nur deshalb, weil es eben eine teure Ladesäule ist, nicht weil ich das brauche.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von ACDCisenough4me ()

    • ACDCisenough4me schrieb:

      Ohne die Kinder auf Hin- oder Rückweg einen Teil des Weges mitzunehmen? Das widerspricht der Lebens- und Umgangserfahrung, die Finanzämter gemacht haben.
      Steuerrechtlich gehört das bringen und abholen der Kinder zum Arbeits-/Dienstweg, insofern man zwischenzeitlich nicht zuhause war. Das gleiche gilt für die (Wege-)Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Ebenfalls ändert sich die Lage sobald man z.b. privat zum einkaufen anhält. Dann endet die steuerlich und versicherungstechnisch der Schutz am Einkaufsort.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

      Jetzt Smart Strom verbrauchen!
    • Hyrose schrieb:

      Können uns nicht vorstellen, dass die benötigte Messtechnik in eine Wallbox passen soll. Klären Sie das alles mal mit einem Elektro-Fachbetrieb. VW sagt: müsste eigentlich funktionieren, soweit wir wissen erkennt das Finanzamt das auch an. Energieversorger sagt: Da braucht man sicher einen unterbrechbaren, separaten Stromzähler, weil der Netzbetreiber die Wallbox auch vom Netz trennen können will.
      Hier wird einiges vermischt... Es sind aber alle 3 Aussagen richtig.
      Willst du privat und dienstlich geladenen Strom trennen oder wird alles über den Dienstwagen abgerechnet? Wenn du es trennen willst, brauchst du ja getrennte RFID Karten. Du müsstest erst mal beim Arbeitgeber nachfragen ob ihnen ein geeichter Zähler reicht. Die Frage ist nur wie wird das erfasst. Die bloße Übertragung in ein Portal ist eichrechtlich für Abrechnungszwecke nicht genug, da nicht fälschungssicher. Aber das ist wie gesagt die Frage ob dem Arbeitgeber das zur Abrechnung reicht.

      Wenn der Arbeitgeber eine ordentliche Rechnung/Beleg verlangt gelten die gleichen Regeln zum Stromverkauf an Ladesäulen inkl aller eichrechtlichen Anforderungen einer öffentlichen Ladesäule. Die einzigen Wallboxen die das erfüllen haben m.W.n. nur Shell Recharge (NewMotion) und ABL im Portfolio. Die kosten aber weit über 2000€ zzgl monatlicher Gebühren für das Backend zur Abrechnung.

      Das was der Netzbetreiber meint ist die abschaltbare Wallbox, damit du den vergünstigten Stromtarif bekommen kannst. Dies ist meiner Ansicht nach eine veraltete (B)Krückentechnologie aus der Zeit der Nachtspeicherheizungen. Man bekommt quasi ein Teil der Netzgebühren erstattet wenn man dafür im Gegenzug in den Spitzenzeiten die Wallbox stromlos ist. Das hat erst mal nichts mit den Abrechnungen zu tun, sondern das muss man kalkulieren ob sich das lohnt (Kosten 2. Zählerplatz + RSE usw vs. Kostenersparnis beim Strompreis). Bei mir rechnet sich das nicht, ich fahre mit einem Smartmeter günstiger, aber das ist sehr individuell.

      Kurz zusammengefasst, der Arbeitgeber muss sagen wie sie es haben wollen. In der Regel verlangt das Finanzamt immer Belege (Quittung, Kassenzettel) und du diese nicht vorlegen kannst muss korrekt über Rechnung abgerechnet werden. Du musst also deinem Arbeitgeber eine Rechnung über den Strom schreiben und hier greift dann das Eichrecht.

      Anders sieht es aus, wenn der Dienstwagen z.b. bei Selbstständigen genutzt wird. Hier reicht dem Finanzamt tatsächlich der Zählerstand eines geeichten Zählers. Ob das nun einer vom Netzbetreiber ist oder in der Wallbox ein MID Zähler hängt ist egal. Zur Trennung vom Privat und Dienstfahrten kann man z.b. Fahrtenbuch führen und das dann anteilig raus rechnen.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

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    • Hyrose schrieb:

      Netzbetreiber sagt: Können uns nicht vorstellen, dass die benötigte Messtechnik in eine Wallbox passen soll.
      Klar :patsch:
      Mir geht es hier NUR um den Part Netzbetreiber.

      Der will grundsätzlich NUR seine Technik einsetzen - das bedeutet letztendlich
      - einen Zählerschrank nach VDE 400xxx (Passt nicht mal in einen Hypercharger)
      - wollen eigenen Zähler einbauen (eigentlich gar nicht so groß)
      - wollen eigene Steuertechnik verbauen
      - nicht von ihren Standards abweichen.

      ---
      Hab ja schon oft darüber geschimpft: Es gibt in DE keine Standards für "netzdienliche Anschlüsse" - mal wird das mit Rundsteuer Empfängern gemacht, mal über eigene Entwicklungen, mal über intelligente Stromzähler.
      Da ist es "natürlich" unwahrscheinlich, dass die Technik der Wallbox mit dem Deines Netzbetreibers zusammen passt.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • Hyrose schrieb:

      Was aber kann der MID-zertifizierte Energiezähler im id-charger und wer erkennt dessen Daten an?
      ... ich würde zunächst mal fragen: wie kommt man an die Daten? Was ich bisher gesehen habe an Daten aus der WallBox (oder besser in WeCharge) ist ein echt unterirdisch. Ich habe deswegen auch die Charger Pro in den Keller verbannt und die go-e installiert.
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Hallo und herzlichen Dank für die Beiträge. Bin sehr positiv überrascht, dass es hier Menschgenen gibt, die sich so schnell meinem Anliegen annehmen. Hier bleibe ich.
      Finanzamttechnisch verhält es sich so: Ich bin Angestellter, meine Frau selbstständig. Da wird nicht auf detaillierte Fahrten geschaut, sondern wir reichen alle KfZ-bezogenen Rechnungen ein und das Finanzamt pauschaliert dann nach einem bestimmten Schlüssel private und gewerbliche Nutzung. Zukünftig fehlen halt Tankrechnungen und dafür braucht es dann separierte Stromrechnungen. 2006 steht dann eh eine größere Veränderung an: Wegfall der Stromeinspeisung über unsere PV-Anlage, Anschaffung eines Stromspeichers und eventuell Erweiterung der PV-Anlage, neuer Wechselrichter ist dann auch fällig. Bis dahin wird sich wohl noch einiges tun. Technisch und politisch. Wenn mich hier also niemand vehement davor warnt, kaufe ich jetzt eine Wallbox, die vor allen Dingen sicherheitstechnisch beste Noten bringt, keinen Zähler integriert hat und deutlich unter 1000 Euro liegt und installiere einen separaten Zähler. In Summe kommt das wohl auf das gleiche raus.
    • Hyrose schrieb:

      Hallo und herzlichen Dank für die Beiträge. Bin sehr positiv überrascht, dass es hier Menschgenen gibt, die sich so schnell meinem Anliegen annehmen. Hier bleibe ich.




      ...




      2006 steht dann eh eine größere Veränderung an: ...
      Schön, dass es dir hier auch gefällt. :thumbsup:


      Bis nächstes Mal 2006 ist, hast du ja noch etwas Zeit. :klugorange:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Hi!
      Wenn Du eine PV hast, bietet sich ja auch Überschussladen an. Da ist es wieder hilfreich, wenn die Wallbox einen Zähler hat, der idealerweise per Netzwerk ausgelesen werden kann. Der muss dann auch nicht geeicht sein.
      Wenn die Wallbox sich dann auch per Netzwerk steuern lässt ergeben sich viele Möglichkeiten, auch nachträglich.
      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • Ich glaube, das ist gut genug.

      Was mich nur wundert ist, dass der Steuerberater da nicht hilft. Genau das ist, die Berufsbezeichnung im wahrsten Wortsinn genommen, seine Aufgabe. Die Monatsrechnungen zu verarbeiten, ist doch Peanuts. Ich kenne mich da aus. Denn auch ich bin selbständig und das Thema Firmenwagen drängt sich fast auf, zumal es charmante Leasingraten gibt. Aber das ist, je nach wahrem Einsatzzweck des Fahrzeugs im Alltag, eine Falle, vor der ich gewarnt wurde.

      Ich hätte also gesagt, dass man vor allen anstehenden Anschaffungen Rat einfordern sollte und zumindest einmal im Jahr den planerischen Rahmen ausführlicher besprechen sollte. Denn es ist nicht egal, wann man was anschafft und wann man welche Rechnung auf welche Weise stellt.
    • Danke für Eure Beiträge. Also tatsächlich steht der Umbau (Stromspeicher, neuer Wechselrichter, PV-Erweiterung) erst in 2026 an :pardon:
      Gewerbliches Leasing geht leider nicht, weil Heilberufspraxis. Keine Vorabzugsberechtigung, keine MwSt-Pflicht. Auto ist steuerlich eine Privateinlage, der dann eine private Nutzung zugeschrieben wird. Das läuft schon richtig.
      Beschäftige mich mit den Themen von Jim Knopf. Bin noch so ein böser PV-Anlagen-Besitzer, der bis 2026 über 54 Cent pro eingespeister kWh Förderung erhält. Das muss ich halt noch mitnehmen. Anlage war ca. 3-maal so teuer wie heute. Soll ich heute schon eine Wallbox kaufen, die quasi als eierlegende Wollmilchsau zukünftige Energiemanagementsysteme vorwegnimmt (vermeintlich?), oder kaufe ich eine günstige, sichere, förderfähige Wallbox für die nächsten 5 Jahre, in denen sich ohnehin alles nochmal dreht. ?(
    • Hi!
      Bei so einer Altanlage ist Überschussladen natürlich nicht das große Thema.
      Es ist natürlich Geschmackssache, ob man erst einmal eine schlichte Wallbox nimmt und ggf. später eine neue anschafft, oder gleich die Optionen berücksichtigt.
      Da die Förderung für privat genutzte Ladestationen mit neuem Geld ausgestattet wurde hat man ja vielleicht 900€ mehr zur Verfügung als erwartet.
      Ich bin mega glücklich mit meiner Keba, aber auch die IFEU Ladeboxen sind super, nur der Zähler ist da schwieriger auszulesen.
      Die OpenWB wäre vielleicht auch interessant, da hier die Steuerung mit enthalten ist.
      Gruß,
      Burkhard
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      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
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      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
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    • ACDCisenough4me schrieb:

      Was mich nur wundert ist, dass der Steuerberater da nicht hilft.
      Wollte Dich schon fragen, ob Du auch an den Klapperstorch glaubst. ;)

      Was ich in den letzten Jahren an Steuerberatern erlebt habe - vielleicht genau so wie mit den Elektriker ( ... und Wallboxen)

      Von 10 kann einer sein Handwerk richtig.

      OK - nicht ganz, tolle Rechnungen schreiben beherrschen sie alle gut!
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • Naja, das ist ein Fach, das in der Schule und auf der Uni nicht gelehrt wird: Lebenskunde.

      Ich habe einen der besten Steuerberater, indem ich nach einer größeren Kanzlei mit besonders erfolgreichen Mandanten gesucht habe. Letztlich war es ein deutsches Unternehmen mit vielen sehr erfolgreichen türkischstämmigen Kunden. Da die idR zum Landsmann gehen, war der Fall klar. Bei Elektrikern war es einfacher, ich habe den Innungsmeister für Elektromobilität hier im Gebiet genommen. Beim Zahnarzt habe ich jemanden genommen, der als Professor für Zahnheilkunde lehrt, Sirona Behandlungsstühle hat und schon einmal eine Praxis an der Harley Street hatte - also einen extrem erfolgreichen Überzeugungstäter.

      Geld sparen darf man bei solchen Sachen nicht. Denn jenseits der Gebührenordnungen kosten solche Leute mehr. Das zahlt sich aber aus.
    • Ich hab mal neben einem Steuerberater gearbeitet, wir waren befreundet (hm - sollte das wieder aufleben lassen).

      Der war für uns im Oktober nicht mehr zu sprechen - Hochbetrieb.

      Er hatte für alle seine Mandanten ( ... Geschäftskunden) einen "Probe Abschluss gemacht, lud sie ein und erzählte ihnen: Also, wenn es so weiter geht, zahlt ihr Ende des Jahres XXX Gewerbesteuer. Wir sehen da Potential, wenn ihr YYYY an Investitionen tätigt, geht XXX auf Null.

      Ach ja - hatte vergessen: Wenn ein Handwerker so was vielleicht Ende Oktober weiß, hat er 2 Monate Zeit, sich zu überlegen, wie er das Geld ausgibt. Keine überhasteten Ausgaben.

      Leider habe ich so eine Vorgehensweise nicht wieder erlebt.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wjha ()