Tesla Supercharger in Deutschland jetzt für alle offen

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    • Tesla Supercharger in Deutschland jetzt für alle offen

      Laut einem Bericht des Portals golem fordert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Öffnung der Tesla-Supercharger für alle Automarken. Das Portal bezieht sich dabei auf ein Interview des CSU-Politikers mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (Paywall). Scheuer will auch das Bezahlen an Ladesäulen vereinfachen - am besten per Smartphone.

      Wie schön, dass gerade erst die Giro- und Kreditkartenvereinfachung beschlossen wurde. Und nächste Woche fordert welcher Minister die Cash-Variante?
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)
    • Ich halte es für unwahrscheinlich.

      Erstmal die technischen Gründe:
      - bei den V1/V2 Superchargern ist das Spannungsniveau sehr niedrig im Vergleich zu anderen CCS Ladern, da wirds tricky mit anderen Fahrzeugen
      - die Kabel sind schon sehr kurz bei den Superchargern, das wirds Mord und Totschlag geben wenn Fremdfahrzeuge 2 oder 3 Stalls belegen damit es passt
      - keinerlei Userinterface an den Superchargern

      Dazu dann noch die Frage der Kartenleser, Eichrecht...


      Selbst wenn man Tesla dazu verdonnert das alles zu lösen gibt es genug Möglichkeiten das Tesla es extrem uninteressant machen kann für Fremdlader:

      Preise jenseits der 0,79ct von Ionity sollten leicht zu verargumentieren sein: ohne Förderung gebaut, vergleichbare Leistungsdaten wie Ionity, selbst das Geschäftsmodell mit Vorzugspreisen für eigene Fahrzeuge ist ja vergleichbar.

      Roaming? Erst wenns gesetzlich erzwungen wird.

      Und schon hat man "Supercharger offen für alle", und am Ende wirds keiner Nutzen, aber Scheuer hat seinen großen PR Gewinn.
      Gruß, Daniel

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      Immer einen Besuch wert, jeden 1. Samstag im Monat: Elektro-Stammtisch OWL
    • Ich kann dem nichts abgewinnen. Tesla hat das aus Eigenmitteln finanziert. OK, war/ist in den Fahrzeugen eingepreist.

      Die deutschen Hersteller rufen die gleichen/ähnliche Preise für ihre Fahrzeuge auf, krähen aber ständig nach Zuschüssen oder wollen den Aufbau der Infrastruktur der öffentlichen Hand übertragen.

      Wenn man so verwöhnt wurde wie in den vergangenen Jahrzehnten, dann ist das nicht überraschend.

      Ich stimme Daniel zu. Wenn Tesla die Säulen für alle öffnen muss, dann zu einem saftigen Preis. Die anderen Hersteller können ja dann ihre Klientel mit Sonderpreisen auch die Tesla Säulen anbieten.
      Gruß Rainer

      Teilnehmer 1., 2., 3., 4. und 6. e-Golf Treffen

      e-Golf 190 von 01.2015 bis 03.2019 Verbrauch ab Steckdose

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DaftWully () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

    • Nun ja, ich weiß ja nicht, welche Gespräche er da führt. Eigentlich gibt es nur ein Argument: "Ihr habt die LSV einzuhalten. Also Zugang für alle".
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • @mobfan: wie kommst du auf diesen Dampfer? Die LSV schreibt nur den Steckerstandard (Typ 2 + CCS) und das Authentifizierungssystem vor. Ansonsten müsste jeder Privatmann auch seine Wallbox öffentlich anbieten. Ob du das wirklich willst?
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

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    • Maverick78 schrieb:

      @mobfan: wie kommst du auf diesen Dampfer? Die LSV schreibt nur den Steckerstandard (Typ 2 + CCS) und das Authentifizierungssystem vor. Ansonsten müsste jeder Privatmann auch seine Wallbox öffentlich anbieten. Ob du das wirklich willst?
      Und das magst Du mir bitte anhand der aktuell gültigen LSV zeigen.

      Hint: Überlege Dir die Definitionen von "unbestimmter Personenkreis", "bestimmter Personenkreis" und "nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbarer Personenkreis".

      acurus schrieb:

      Das ist eine Box voller Würmer die nebenan schon erbittert diskutiert wurde. Ich hab für mich mitgenommen dass das nicht so eindeutig ist, ob die LSV für die SuCs gilt oder nicht.
      Es ist schon eindeutig (siehe Definition in §2(9)), aber zu jedem Gesetz und jeder Verordnung gehört auch immer jemand, der es durchsetzt. Und scheinbar gab es denjenigen bislang nicht.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
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    • Kannst du eine 0815 Wallbox einem bestimmten Personenkreis zuordnen, wenn sie zugänglich in einem privaten Carport oder Privatparkplatz hängt? Ich sehe da keinen Unterschied zu den SuC der auf privatem Grund steht. Die Zugangsbeschränkung erfolgt über die Fahrzeugidentifikation, also ist der Nutzerkreis eindeutig bestimmbar. Bei der heimischen 0815 Wallbox ist dies nicht der Fall, somit würde jede Wallbox auf einen Privatparkplatz unter die LSV fallen. Das gleiche gilt dann auch für Händlersäulen und Säulen auf Firmenparkplätzen, Säulen von Taxi und Mietwagenflotten etc. pp.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
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    • Nochmal: Überlege Dir die Definitionen von "unbestimmter Personenkreis", "bestimmter Personenkreis" und "nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbarer Personenkreis".

      Hint: Ein Auto ist keine Person.

      Und ja, mein Privatgrundstück ist nicht öffentlich zugänglich. Anders als der private Autohof, der private Supermarktparkplatz usw.

      Dem Vernehmen nach soll die LSV aber noch dieses Jahr geändert werden. Sollte sie so in Kraft treten, wie es ein Entwurf vom Anfang des Jahres vorsah (ich habe die aktuellere Entwicklung nicht weiter verfolgt), wird Tesla zukünftig ganz legal einen geschlossenen Kreis anbieten dürfen. Der Status quo würde dann also Recht werden statt dass das bisherige Recht durchgesetzt wird.
      Immerhin gäbe es auch eine Verbesserung: Denn Normalladepunkte dürften dann mit festen Typ2-Kabeln ausgestattet werden. Momentan sind hier zwangsweise Typ2-Dosen vorgeschrieben.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
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    • mobafan schrieb:

      Hint: Ein Auto ist keine Person.
      Eine Ladekarte ist auch keine Person. Somit wäre eine Legimitation an einem eingeschränkten Ladepunkt per RFID ebenfalls nicht zur Bestimmung eines Personenkreises heranziehbar. Somit würde (Wallbox) Ladepunkte auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen ebenfalls unter die LSV fallen. Aber über das Fahrzeug, als auch über eine RFID Karte ist der Vertragsinhaber (bzw Fahrzeughalter) eindeutig identifizierbar, somit eindeutig identifizierbarer Nutzerkreis.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

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    • Am liebsten würde ich ja schreiben "Du hast Recht und ich meine Ruhe". Aber, hast Du mal die LSV durchgelesen?
      Antwort: Nein, ganz offensichtlich nicht. Sonst wüsstest Du, dass es auch um freie Zugänglichkeit ("Ad-hoc-Laden") in der LSV geht, die jedem ermöglicht werden muss.

      Ansonsten ist für mich hier Ende, weil die heute gültige LSV bislang nicht durchgesetzt wurde (vielleicht will der Andy das ja gerade machen, glaube ich aber nicht), und Diskussionen mit Leuten, die sich nicht auskennen und auch nicht informieren wollen, nichts nützen. Da kann man auch mit einer Wand oder einem Verschwörungstheoretiker sprechen, das bringt genauso wenig.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
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    • Andreas, trete auf die Bremse.

      Die Eigenart von Gesetzen bringt es mit sich, dass gerne und heftig darüber gestritten wird. Davon lebt ein ganzer Berufsstand.

      Die abschließende Klärung wird also ein Gericht, wenn es denn angerufen wird, herbeiführen. Nicht dieses Forum.

      Wenn es einfach wäre, die Tesla Ladepunkte für alle zu öffnen, ohne dass daraus ein langjähriger Rechtsstreit erwächst, würden wir alle bereits dort laden.
      Gruß Rainer

      Teilnehmer 1., 2., 3., 4. und 6. e-Golf Treffen

      e-Golf 190 von 01.2015 bis 03.2019 Verbrauch ab Steckdose
    • @mobafan: du missverstehst mich scheinbar in meiner Argumentation, ich will Tesla nicht in Schutz nehmen. Ich möchte nur darauf hinweisen, das alle die das nach aktueller LSV - Lage von Tesla fordern, automatisch auch fordern das alle Privatladepunkte, sei es auf frei zugänglichen Privatparkplätzen, Unternehmensparkplätzen, Ladestationen bei Händlern etc. pp. exakt die gleiche Pflicht der Zugänglichkeit erhalten inkl Adhoc laden. Man sollte also überlegen ob man dies wirklich durchsetzen will, oder ob man einfach mal die Füße still hält, sonst kann es passieren das jede Privatperson oder Firma seine Wallbox(en) in eine Eichrechtskonforme Ladestation umbauen muss inkl freier Zugangsmöglichkeit.
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      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
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    • DaftWully schrieb:

      Andreas, trete auf die Bremse.
      Weil ich sage, für mich ist Schluss, weil jemand den dummen Standpunkt vertritt, dass meine private Wallbox auf einmal der LSV unterliegen solle? Also, ich bitte dich. Das ist für mich keine Diskussionsgrundlage. Weder rechtlich, noch sonstwas. Ansonsten soll mich doch jemand verklagen, weil ich ihn nicht an meiner Wallbox habe laden lassen. Der Richter wird da nur drüber lachen und das Verfahren kostenpflichtig für den Kläger einstellen. Denn die LSV besagt in ihrem Definitionsparagraphen, dass meine Wallbox nicht als öffentlicher Ladepunkt zählt. Dafür müsste man sie aber mal lesen, und danach mal seine Meinung reflektieren. Die Durchsetzung der LSV gegenüber einzelnen Betreibern ist etwas anderes. Die Regulierungsbehörde mag offensichtlich nicht gegen den Rechtsbruch vorgehen, weiter klageberechtigt ist nur der Wettbewerb oder ein potentieller Kunde. Der Wettbewerb ist aber froh, weniger Wettbewerber zu haben (weniger Wettbewerb gleich höhere durchsetzfähige Preise), und der potentielle Kunde hat zum einen ein hohes und langes Prozessrisiko und zum anderen spricht nichts dagegen, dass der Anlagenbetreiber dann zwar die (nach dem 14.12.2017 errichteten) Säulen für alle freigibt, wie es die LSV verlangt, aber dafür Mondpreise nimmt. Bei dem heutigen Niveau dürfte selbst 1 EUR je kWh noch nicht den juristischen Tatbestand des Wuchers erfüllen, auch wenn wir Autofahrer das zu Recht so empfinden.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
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      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • Das ganze Thema halte ich für wenig effektiv. Es müssen aus meiner Sicht generell mehr Ladepunkte in der Fläche entstehen und damit auch in Regionen, die heute unterversorgt sind. Das Teslanetzwerk konzentriert sich auf die Hauptverbindungsachsen; genau wie Ionity & Co. auch. Da findet man doch heute schon Ladeparks mit einer erschlagenden Anzahl von Säulen. Ich brauche da erstmal nicht mehr. Hier im Norden und vor allem zu den Küsten hin, findet man teils immer noch keine Lader über 50 KW, wenn man DC Lader überhaupt findet. Die Politik sollte viel lieber brauchbare Ladekonzepte für die Fläche und für Großstädte entwickeln.
      Gruss, Matz
    • mobafan schrieb:

      dass meine private Wallbox auf einmal der LSV unterliegen solle?
      Das behaupte ich doch gar nicht, aber Tesla Ladestationen stehen ebenfalls auf Privatgrund und sind Eigentum von Tesla. Im Zweifelsfall stellt Tesla zu dem Halteverbotsschild, das da eh schon steht, noch ein Parkplatz Schild hin um das noch mal zu verdeutlichen -> Privatparkplatz für Tesla Owners Club.
      Die Tesla Parkplätze mit angeschlossenem SuC sind nichts anderes als Privatparkplätze oder Mitarbeitparkplätze oder Kundenparkplätze z.b. bei Autohändlern, also einer bestimmten Personengruppe vorbehalten. Wer also fordert das die privaten Tesla Parkplätze für alle zugänglich gemacht werden, muss auch fordern das alle frei zugänglichen z.b. Mitarbeiterparkplätze mit Ladeinfrastruktur gemäß LSV frei zugänglich gemacht werden. Wie gesagt, es geht um frei zugänglich Privatparkplätze mit Ladestation und nichts anderes.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
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      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

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