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In diesem Sinne untersagt das Landgericht Karlsruhe dem Versorger auch Klauseln, die ihm erlauben, die geltenden Preise jederzeit zu ändern und bei der Rechnungsstellung auch einen Abrechnungsmodus anzuwenden, bei dem nicht nach Kilowattstunden abgerechnet wird.
Das würde, wäre es überhaupt nicht möglich, doch auch z.B. für Tesla gelten, oder?Darüber hinaus verwarf das Gericht Zusatzgebühren für Standzeiten, die über den Ladevorgang hinausgehen, sowie Roaming-Gebühren für das Laden an fremden Ladesäulen und für Ladevorgänge an „besonderen Standorten“ wie Flughäfen. „Nach der Klausel ist vollkommen unklar, welche Standorte nach Einschätzung der Beklagten überhaupt als besondere Standorte gelten“, so die Richter.
Northbuddy schrieb:
Das würde, wäre es überhaupt nicht möglich, doch auch z.B. für Tesla gelten, oder?
JoeB schrieb:
es ist schön, dass sich so viele Leute Sorgen um uns Teslafahrer machen, danke wir kommen zurecht Am SUC gibt es nur dann eine Zusatzgebühr, wenn der Standort zu mehr als 50% belegt ist…außerdem wird man in der APP zuverlässig (vorher) über die drohende Gebühr informiert.Northbuddy schrieb:
Das würde, wäre es überhaupt nicht möglich, doch auch z.B. für Tesla gelten, oder?
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Northbuddy ()
Maverick78 schrieb:
Ich glaube der Unterschied ist, das Tesla Fahrer proaktiv eine Warnung erhalten in der App (und dem Fahrzeug?), wenn diese Gebühren anfallen. Bei EnBW erhält man mWn keine Warnung wenn Standgebühren anfallen.