Koalitionsvertrag der Ampel

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Koalitionsvertrag der Ampel

      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Der wohl wichtigste Passus daraus (zumindest für all diejenigen die sich fragen wie es mit der Innovationsprämie weitergeht):


      Ampel Koalitionsvertrag schrieb:

      5502 Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten
      5503 Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung
      5504 elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.
      5505 Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich
      5506 so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen
      5507 positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische
      5508 Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab
      5509 dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die
      5510 Innovationsprämie nicht mehr erforderlich
      „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“
      Konrad Adenauer
      PV 1: 36 Solarworld SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 Solarworld SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012
      Heizung: Ochsner GMLW 14 plus | Fahrzeug: Enyaq iV 80 seit 20.5.2021 | WB: Myenergi Zappi V 2.0 mit FW 5.410 Harvi und Hub | über mich: klick
    • Auch zur Ladeinfrastruktur ist etwas mit dabei.

      1661 Der Ausbau der Ladeinfrastruktur muss dem Bedarf vorausgehen. Wir werden deshalb den
      1662 vorauslaufenden Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur mit dem Ziel von einer Million öffentlich und
      1663 diskriminierungsfrei zugänglichen Ladepunkten bis 2030 mit Schwerpunkt auf Schnellladeinfrastruktur
      1664 ressortübergreifend beschleunigen, auf Effizienz überprüfen und entbürokratisieren. Wir setzen auf
      1665 die Mobilisierung privater Investitionen. Wo wettbewerbliche Lösungen nicht greifen, werden wir mit
      1666 Versorgungsauflagen, wo baulich möglich, die verlässliche Erreichbarkeit von Ladepunkten herstellen.
      1667 Wir werden die Förderung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur effektiver und effizienter
      1668 ausgestalten. Wir werden Hemmnisse in Genehmigungsprozessen, bei der Netzinfrastruktur und den
      1669 Netzanschlussbedingungen abbauen und die Kommunen bei einer vorausschauenden Planung der
      1670 Ladeinfrastruktur unterstützen. Wir werden bidirektionales Laden ermöglichen, wir sorgen für
      1671 transparente Strompreise und einen öffentlich einsehbaren Belegungsstatus. Wir werden den Aufbau
      1672 eines flächendeckenden Netzes an Schnellade-Hubs beschleunigen und die Anzahl der
      1673 ausgeschriebenen Hubs erhöhen. Wir werden den Masterplan Ladeinfrastruktur zügig überarbeiten
      1674 und darin notwendige Maßnahmen aus den Bereichen Bau, Energie und Verkehr bündeln sowie einen
      1675 Schwerpunkt auf kommunale Vernetzung der Lösungen legen. Wir setzen uns für ambitionierte
      1676 Ausbauziele auf europäischer Ebene ein.
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021