Es geht hier doch nicht um „austeilen“, sonder eher mal die Sache aus Nutzersicht zu beleuchten.
Und erstrecht geht es nicht um Personen oder jemand persönlich anzugehen.
Zum Thema Blockiergebühren, am Schnellladern, habe ich ja schon vor Jahren an anderer Stelle schon mal geschrieben.
Nur soviel:
- wenn das eAuto fertig geladen ist muss es entfernt werden!
- Blockiergebühren nach Auslastung, dies muss aber mit Beginn der Ladung bekanntgeben werden und die App informiert Frühzeit; wobei dann eine App gesetzt währe und NFC…
- Die Gebühren fürs „Parken“ werden von allen erhoben, also auch von Falschparkern einschließlich Abschleppdienst kosten. Nur zahlende Kunden zur Kasse bitten geht garnicht!
- Bei starker Auslastung (oder auch generell um das Preismodell einfach zu halten), zu Stoßzeiten, ist es auch sinnvoll die Ladeobergrenze auf 80% zu beschränken. Es ist ja auch nicht optimal wenn man Zeit in zweiter Reihe verbringt weil ein Fahrzeug noch 20 Minuten braucht um von 95% auf 100% zu kommen. Auch dies muss dem Kunden zuvor mitgeteilt werden. Wenn der Kunde es möchte, darf er nach den 80% auch noch mal starten (für den Fall des er es braucht um sein Ziel zu erreichen), dabei und nur dabei halte ich eine Startgeld für sehr sinnvoll! Dabei sollte auch nicht zwischen Fahrzeug und Ladeleistung unterschieden werden um das Preismodell einfach und klar zu halten.
Und erstrecht geht es nicht um Personen oder jemand persönlich anzugehen.
Zum Thema Blockiergebühren, am Schnellladern, habe ich ja schon vor Jahren an anderer Stelle schon mal geschrieben.
Nur soviel:
- wenn das eAuto fertig geladen ist muss es entfernt werden!
- Blockiergebühren nach Auslastung, dies muss aber mit Beginn der Ladung bekanntgeben werden und die App informiert Frühzeit; wobei dann eine App gesetzt währe und NFC…
- Die Gebühren fürs „Parken“ werden von allen erhoben, also auch von Falschparkern einschließlich Abschleppdienst kosten. Nur zahlende Kunden zur Kasse bitten geht garnicht!
- Bei starker Auslastung (oder auch generell um das Preismodell einfach zu halten), zu Stoßzeiten, ist es auch sinnvoll die Ladeobergrenze auf 80% zu beschränken. Es ist ja auch nicht optimal wenn man Zeit in zweiter Reihe verbringt weil ein Fahrzeug noch 20 Minuten braucht um von 95% auf 100% zu kommen. Auch dies muss dem Kunden zuvor mitgeteilt werden. Wenn der Kunde es möchte, darf er nach den 80% auch noch mal starten (für den Fall des er es braucht um sein Ziel zu erreichen), dabei und nur dabei halte ich eine Startgeld für sehr sinnvoll! Dabei sollte auch nicht zwischen Fahrzeug und Ladeleistung unterschieden werden um das Preismodell einfach und klar zu halten.
Klaus
e-Golf 190, 12/2014 Schnarchlader > 122.000km
Model 3 LR AWD, 03/2019 > 123.000km HW3.0
e-Golf-Treffen 0.1 bis 8.0 eVW-Treffen
Smarter Ökostrom nicht nur für dein e-Auto
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