Neuerungen für (E-)Autofahrer im Jahr 2022

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    • Neuerungen für (E-)Autofahrer im Jahr 2022

      Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich. Dazu gehören auch eine Reihe neuer Elektroautos, zu denen wir hier eine Übersicht erstellt haben. Im Folgenden listen wir weitere wichtige Neuerungen im nächsten Jahr auf:

      „Innovationsprämie“ für Elektroautos läuft weiter

      Bei der Förderung von Elektroautos wird die sogenannte Innovationsprämie zusätzlich zum „Umweltbonus“ bis Ende 2022 fortgeführt. Elektroautos werden damit auch im nächsten Jahr mit bis zu 9000 Euro gefördert – zwei Drittel überweist der Staat, den Rest gewähren die teilnehmenden Hersteller als Netto-Rabatt. Für Plug-in-Hybride gibt es maximal 6750 Euro. Voraussetzung für die Bezuschussung der Teilzeit-Stromer ist, dass sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern vorweisen. Letztere lag 2021 bei nur 40 Kilometer.
      2022 soll die deutsche Elektroauto-Förderung auf den Prüfstand kommen. Dazu der Bund: „Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Kfz ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.“

      Geld für E-Auto-Nutzung mit der THG-Quote

      Besitzer von rein elektrischen Autos können ab 2022 von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren. Per einfacher, digitaler Registrierung werden die CO2-Einsparungen durch das Elektroauto zertifiziert und über einen Dienstleister an quotenpflichtige Mineralölkonzerne weiterverkauft. Wir haben eine THQ-Quoten-Übersicht mit Erklärungen und Anbietern erstellt.

      Führerschein-Umtausch nötig

      Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 in fälschungssichere und einheitliche Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden. Die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen dies eigentlich bis zum 19. Januar 2022 erledigt haben. Da es bei der Beantragung Corona-bedingt zu langen Wartezeiten und Verzögerungen kommen kann, hat die Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, die Umtauschfrist bis zum 19. Juli 2022 zu verlängern und bis dahin keine Bußgelder zu verhängen.
      Der ADAC rät Betroffenen, sich möglichst bald um einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu kümmern. Der Umtausch ist verpflichtend, eine Fahrprüfung oder Gesundheitsuntersuchung findet nicht statt. Um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden, regelt ein zeitlicher Stufenplan, in welcher Reihenfolge Pkw- und Motorradführerscheine umgetauscht werden müssen. Dabei ist das Ausstellungsdatum entscheidend und nicht das Erteilungsdatum. Die Umtauschfristen orientieren sich am Ausstellungsjahr und am Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.
      Eine Übersicht der Umtauschfristen gibt es hier beim ADAC.

      Benzin- & Dieselpreise steigen

      Zum 1. Januar 2022 wird der CO2-Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxyd durch Kraftstoffe bezahlt werden muss, von 25 Euro auf 30 Euro je Tonne angehoben. Damit dürften die Preise für Benzin und Diesel zum Jahreswechsel um rund 1,5 Cent je Liter steigen.

      „Maskenpflicht“ für Verbandskasten

      Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) Teil des Verbandskastens sein. Ob und ab wann tatsächlich zwei Masken mitzuführen sind, steht allerdings noch nicht fest.

      Stärkung der Verbraucherrechte beim Autokauf

      Ab dem 1. Januar 2022 verlängert sich die Beweislastumkehr beim Händlerkauf von sechs auf zwölf Monate. Erst danach muss der Käufer den Beweis führen, dass ein Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an vorhanden war.

      Mehr Sicherheit durch verpflichtende Assistenzsysteme

      Ab Juli 2022 müssen neue Pkw-Typen bei der Fahrzeugtypenzulassung bestimmte Assistenzsysteme für mehr Sicherheit vorweisen. Vorgeschrieben sind dann laut EU-Verordnung unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistenten, Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperren. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neuwagen mit diesen Systemen ausgestattet sein.

      Quelle: ecomento.de
      Gruß
      Uwe
    • Seit 1.1.2022 ist ein neuer Schildkrötenmodus verfügbar!



      (Hier geklaut: brandeins.de/magazine/brand-ei…ocket-newtab-global-de-DE )
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
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