Bin mal wieder der Erste bei meinem neuen Versorger, zu dem ich mit Discovergy als Messtellenbetreiber gewechselt habe.
Habe hierzu auch schon ein Ticket bei Discovergy aufgemacht, wollte aber folgendes grundsätzlich in Erfahrung bringen: Wer ist lt. Messstellenbetriebsgesetz verantwortlich, das "richtige" Datenformat bzw. -inhalt anzuliefern, damit der Stromversorger abrechnen kann? MSB -> VNB -> Versorger? Oder wie ist die Reihenfolge und in welchem Format? Habt ihr beim Wechsel von Awattar zu X etwas umstellen lassen und auf wessen Seite?
Hintergrund ist folgender:
Soweit ich das vom neuen Anbieter korrekt verstanden habe, wird von Discovergy über die EDIFACT/MSCONF Schnittstelle der viertelstündliche Zählerstand angeliefert. Dies kann der neue Versorger allerdings nicht verarbeiten, er benötigt die HT/NT Summe. Weil ich natürlich wieder einen HT/NT Tarif beim neuen Versorger gebucht habe, anstelle des vorangeganenen Börsentarif von Awattar.
Methodisch ist die Auswertung natürlich sehr einfach: über die Viertelstundenwerte das Tarifschema HT/NT drüberlegen und somit HT und NT summieren. Klassisches Schnittstellenproblem, auf wessen Seite hat das Summieren nun zu erfolgen? Wo ist das festgelegt? Netzbereich Bayernwerk, NT Zeiten sind Mo-Fr von 22-6 Uhr, Sa 13-24 Uhr und So 0-24 Uhr. Der neue Anbieter hat keine Software dafür, will nur HT/NT Summen über das EDIFACT angeliefert bekommen. Am liebsten wäre es ihm, dass ich den Zähler tausche und HT/NT selbst ablese.....Har har....Aber das muss doch irgendwo geregelt sein, welche Formate sozusagen im Messtellenbetriebsgesetz festgelegt sind. Beim neuen Anbieter sagte man mir, dass wenn Discovergy 1x monatlich die Zählerstände HAT und NT anliefern würde, die Verarbeitung erfolgen kann. Discovergy hat jedenfalls im Portal auch keine Möglichkeit einen HT/NT zu definieren, so dass ich manuell per Zählerstandmeldung zumindest übergangsweise dem Versorger HT/NT melden kann.
Die Dame am Telefon des neuen Versorgers war sehr nett und auch die direkte Bearbeiterin für diese Sonderfälle, wusste auch genau, was tun wäre und sie tut das manuell (!!!) auch für die Gewerbekunden, aus den Vietelstundenwerten was "Verarbeitbares" zu generieren.
Habe hierzu auch schon ein Ticket bei Discovergy aufgemacht, wollte aber folgendes grundsätzlich in Erfahrung bringen: Wer ist lt. Messstellenbetriebsgesetz verantwortlich, das "richtige" Datenformat bzw. -inhalt anzuliefern, damit der Stromversorger abrechnen kann? MSB -> VNB -> Versorger? Oder wie ist die Reihenfolge und in welchem Format? Habt ihr beim Wechsel von Awattar zu X etwas umstellen lassen und auf wessen Seite?
Hintergrund ist folgender:
Soweit ich das vom neuen Anbieter korrekt verstanden habe, wird von Discovergy über die EDIFACT/MSCONF Schnittstelle der viertelstündliche Zählerstand angeliefert. Dies kann der neue Versorger allerdings nicht verarbeiten, er benötigt die HT/NT Summe. Weil ich natürlich wieder einen HT/NT Tarif beim neuen Versorger gebucht habe, anstelle des vorangeganenen Börsentarif von Awattar.
Methodisch ist die Auswertung natürlich sehr einfach: über die Viertelstundenwerte das Tarifschema HT/NT drüberlegen und somit HT und NT summieren. Klassisches Schnittstellenproblem, auf wessen Seite hat das Summieren nun zu erfolgen? Wo ist das festgelegt? Netzbereich Bayernwerk, NT Zeiten sind Mo-Fr von 22-6 Uhr, Sa 13-24 Uhr und So 0-24 Uhr. Der neue Anbieter hat keine Software dafür, will nur HT/NT Summen über das EDIFACT angeliefert bekommen. Am liebsten wäre es ihm, dass ich den Zähler tausche und HT/NT selbst ablese.....Har har....Aber das muss doch irgendwo geregelt sein, welche Formate sozusagen im Messtellenbetriebsgesetz festgelegt sind. Beim neuen Anbieter sagte man mir, dass wenn Discovergy 1x monatlich die Zählerstände HAT und NT anliefern würde, die Verarbeitung erfolgen kann. Discovergy hat jedenfalls im Portal auch keine Möglichkeit einen HT/NT zu definieren, so dass ich manuell per Zählerstandmeldung zumindest übergangsweise dem Versorger HT/NT melden kann.
Die Dame am Telefon des neuen Versorgers war sehr nett und auch die direkte Bearbeiterin für diese Sonderfälle, wusste auch genau, was tun wäre und sie tut das manuell (!!!) auch für die Gewerbekunden, aus den Vietelstundenwerten was "Verarbeitbares" zu generieren.