Ich lese da: "Mit Blick auf Reichweite und Fahrleistung habe man sich bei der elektrischen B-Klasse gegen eine Anhängerkupplung entschieden, teilt Mercedes mit.". Das bedeutet im Umkehrschluß, daß es keinen Sicherheits-Grund gibt?! Wenn dem aber so ist, dann frage ich mich ob das bei VW ebenso ist bzw. warum VW dann explizit eine Zulassung der AHK beim KBA unterbunden hat. Bei VW gibt es ja schon (serienmäßige) AHKs mit ABE für den Golf...
Gruß, Jürgen (ab 11/17)
"Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
"Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."