Bezahlsysteme der Zukunft (bzw bezahlen an Ladesäulen)/Einheitliches System kommt: Bezahlen an E-Auto-Ladesäulen soll einfacher werden

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    • Ich denke hier passt das gut rein:
      bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads…blob=publicationFile&v=10

      Kurzzusammenfassung des Rechtsgutachtens:

      - Abrechnung nach Zeit: rechtswidrig
      - Abrechnung nach Pauschale: rechtswidrig
      - Flatrate: ok
      - Abrechnung nach kWh: ok
      - Abrechnung nach kWh + Zusatzgebühr: ok
      - Strafgebühr für Nichtladung: ok

      Na da werden sich jetzt einige Anbieter umschauen ...
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

      Jetzt Smart Strom verbrauchen!
    • Die Energiewirtschaftslobby, die ja mit Herrn Altmeier gut kann, wird das schon richten ...
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)
    • Bin jetzt mal auf die neuen Verrechnungsart der Gesellschaften gespannt. Bis die Zähler in geeichter Form kommen, geht ja eigentlich nur monatliche Flatrate zzgl. einer evtl Nichtladegebühr ...
      Grüße
      Die Amigolinos (Christine und Peter)
      ______________________________________________________
      Bei uns kommt der Strom vom Dach 14 KWP oder von ENTEGA -
      3. e-Golf Treffen am 28. und 29.09. 2018 in Hann. Münden – wir waren dabei!
      Seit dem 25.11.2017 e-Golf 300 Details
    • Ich bin gerade am Überlegen, ob das jetzt wirklich Verbraucher freundlich ist. Wenn ich mal davon ausgehe, dass ich normalerweise im Monat vielleicht 2x fremd lade und die aktuell 8,40 € von C&F ansetze bin ich bei 16,80 €. Also eine Monatsflatrate von 10 € wäre dann günstig, eine von 20 € ungünstig. Verglichen mit den noch gültigen Zeittarifen aber ist alles ungünstiger. Da schafft es die angeblich so verbraucherfreundliche Politik wieder mal, aus kompletter Ahnungslosigkeit bzw. Weltfremdheit, dem Spaß am e-Auto fahren einen kräftigen Dämpfer zu versetzen. :s24:
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

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    • Maverick78 schrieb:

      Ich denke hier passt das gut rein:
      bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads…blob=publicationFile&v=10

      Kurzzusammenfassung des Rechtsgutachtens:
      Das ist ja eigentlich schön - aber hat aus unserer Sicht was mit dem berühmten Sack Reis zu tun.
      Das Dokument stellt eine Auskunft des wissenschaftlichen Dienstes, wie sie sich das vorstellen in Richtung MDB dar.

      Was rechtlich greifbares kann nur durch namentliche Novelle seitens Bundestag ODER durch ein / mehrere Gerichtsurteile dazu entstehen.
      Also - entweder einer von uns nimmt viel Geld in die Hand und verklagt einen Anbieter, oder wir finden einen Verband (der eine Verbandsklage einreichen darf), der einen oder mehrere Anbieter vor Gericht zieht.

      So wie mir das Gutachten aussieht, würde ein Einzelner erst "ganz entschieden" bekämpft, ABER kurz bevor es vor den Richter geht, wird ein Vergleich angeboten, aus Angst, ein Urteil gegen sie macht das Geschäftsmodell kaputt. Spätestens nach 2 - 3 Urteilen würden alle Anbieter ihre Angebote ändern müssen, weil weitere Verfahren dann kaum noch Aussicht auf Erfolg haben dürften.

      Wie das bei Verbänden (Verbraucherschutz, ADAC, etc.) aussieht - keine Ahnung.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • wjha schrieb:

      oder wir finden einen Verband (der eine Verbandsklage einreichen darf), der einen oder mehrere Anbieter vor Gericht zieht.
      Vielleicht der DUH einen Tipp geben...

      Aber ich würde eher Erfolg sehen wenn wir mit den Füßen abstimmen, wie es schon jetzt einige praktizieren.


      DUH = Deutsche Umwelthilfe
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • energieberater schrieb:

      wenn wir mit den Füßen abstimmen
      Generell wäre ich auch dafür - nur sehe ich da ob der rel. keinen Reichweiten Probleme.

      Habe leider nicht mehr alle die "Zankereien" auf der Reihe - was hier von Änderungen der Bedingungen verschiedener Karten Anbietern geschrieben wurde.

      Aber vielleicht wäre so eine Abstimmung, wenn viele ob eine AGB Änderung demonstrativ die Karte zurück geben.

      Zu meiner Argumentation:
      - DUH hat einen Focus auf direkte Umweltsünden, da gibt so eine Abrechnung wohl nicht genug in der Öffentlichkeit her.
      - Ich denke, die Verbraucherzentralen oder besser der ADAC sollten da eine Klage anstrengen.

      Da ich mein Auto noch nicht habe, steht es mir noch nicht an, den ADAC zu bitten.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • electrive.net/2018/10/08/alleg…ahlen-an-ladesaeulen-ein/

      Der Anfang wurde von EnBW gemacht nun ziehen die anderen nach. Das sterben der RFID Karten wird eingeläutet.
      Nur so lässt sich übrigens auch das Problem mit dem Eichrecht umgehen indem man die Übertragung von Ladedaten per OCCP weglässt, als alternative zu den SAM Modulen.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
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    • Maverick78 schrieb:

      Nur so lässt sich übrigens auch das Problem mit dem Eichrecht umgehen indem man die Übertragung von Ladedaten per OCCP weglässt, als alternative zu den SAM Modulen.
      Kannst Du das noch etwas genauer erläutern? :s05:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • energieberater schrieb:

      wjha schrieb:

      oder wir finden einen Verband (der eine Verbandsklage einreichen darf), der einen oder mehrere Anbieter vor Gericht zieht.
      Vielleicht der DUH einen Tipp geben...
      Aber ich würde eher Erfolg sehen wenn wir mit den Füßen abstimmen, wie es schon jetzt einige praktizieren.


      DUH = Deutsche Umwelthilfe
      Diese DUH mit dem dargestellten Geschäftsmodell ....

      capital.de/wirtschaft-politik/…ftsmodell-der-umwelthilfe
      VG

      Dirk

      E-GOLF seit dem 21.10.17
    • dirk schrieb:

      Diese DUH mit dem dargestellten Geschäftsmodell ....
      Ja, das ist die dunkle unsympathische Seite der DUH.
      Solche wie im Artikel beschrieben Machenschaften muss von der Politik unterbunden oder mit entsprechenden Auflagen versehen werden.
      Gruß Dieter
      seit 10.02.2015. über 136.000 km mit dem eGolf...….
      seit 02.11.2020 über 20.000 km mit dem ID.3 1st Max

      Wir waren dabei! e-Golf Treffen am Bodensee Oktober 2016 ,in Moers Oktober 2017, Hann.Münden September 2018 und Hann.Münden September 2019, Heilbronn September 2020, Hann.Münden Oktober 2021
    • Mimikri schrieb:

      Kannst Du das noch etwas genauer erläutern? :s05:
      Das EIchrecht stört sich ja eigentlich nur an der nicht sicheren Übertragung zwischen Ladesäule und Backend. Dieses ist nicht Manipulationssicher (einschl. bis v1.5). Ein weiteres Problem ist die fehlende Nachvollziehbarkeit für den Verbraucher, da erst Wochen später die Abrechnung kommt und der Ladevorgang nicht mehr nachvollzogen werden kann.
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      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
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    • Maverick78 schrieb:

      Das EIchrecht stört sich ja eigentlich nur an der nicht sicheren Übertragung zwischen Ladesäule und Backend.
      Mhhh, ok verstehe ich. Allerdings dachte ich bisher die Haupt-Problematik sei die Schwierigkeit, die abgegebene Energie (hohe Gleichströme/Leistung) überhaupt zu messen bzw. das Fehlen (noch) von solchen Messeinrichtungen in den Ladesäulen. Deshalb auch die "halbgare" Abrechnung über die Zeit (bei angenommener Ladeleistung), eine Pauschale oder gleich die kostenlose Abgabe? ?(
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Das betrifft ja nur die DC Messung und fehlende geeichter Zähler. Hier gibt es eine Übergangslösung, das AC Seitig gemessen wird und bis zu 20% pauschal abgezogen werden dürfen.
      Das eigentlich Problem ist ja wie gesagt der Übertragungsweg der Daten, das diese nicht nachvollziehbar sind und der Kunde im Streitfall keine nachweise hat.
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    • Ich sehe bei den Abrechnungen ein Problem, das erst ein einigen Jahren zuschalgen wird, wenn überhaupt.
      Gehen wir davon aus, dass in gar nicht allzu ferner Zukunft Autos autonom fahren.
      Ich fahre in die Stadt und schicke mein Auto zum Parken und Laden. Wer soll es dann anschließen und wer irgenden eine Authorisation vornehmen?
      Das funktioniert meines erachtens nur mit induktiven Laden.
      Die ID's sollen später ja auch evtl. mit Indukiton erhältich sein.
      Dann muß JETZT das Protokoll festgelegt werden. An dieser Stelle auch die Abrechnungsmöglichkeiten.
      Sinniger Weise benötig man kein externes Terminal mehr, die Induktionsfläche reicht. Alles andere sollte sich im Fahrzeug abspielen.
      Dort könnte der Ladevorgang auch gelogt werden, so dass ich ihn auch per WLan, GSM oder was auch immer Zuhause ausdrucken kann.
      Natürlich sollten alle relevanten Daten wie aktuelle Kosten und Energiemenge continuierlich anzeigbar sein.
      Zudem gehören Parameter dazu wie, wann soll der Wagen wie weit geladen sein (Lastmanagement).
      Auf diese Weise kann man auch wunderbar Laternenparker versorgen, ohne dass Kabel auf dem Bürgersteig liegen.

      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • Aber dafür gibt es doch die tollen CarLa



      Induktives Laden halte ich nicht für die Lösung. Überall liegen dann diese Stolperplatten rum + die schweren spulen im Auto wenn man da wirklich Leistung übertragen will.
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    • Wenn die Autos alle autonom fahren, wird sich auch das mit den Eigentumsverhältnissen ändern. Dann orderst du per App ein Auto, um von A nach B zu fahren und bezahlst für diese Dienstleistung. Wo und wie geladen wird, ist dann ausschließlich Sache deines Fahrdienstanbieters. Darauf wird's m.E. hinauslaufen mit der Autonomisierung.

      :pardon:
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)