Bezahlsysteme der Zukunft (bzw bezahlen an Ladesäulen)/Einheitliches System kommt: Bezahlen an E-Auto-Ladesäulen soll einfacher werden

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    • dirk schrieb:

      Diese DUH mit dem dargestellten Geschäftsmodell ....
      capital.de/wirtschaft-politik/…ftsmodell-der-umwelthilfe
      Hatte die DUH nicht vor der Dieselfahrverbotsklage ein Sponsoring vom Filterhersteller HJS bekommen?

      daserste.de/information/wirtsc…sche-umwelthilfe-102.html
      Grüße,
      Tobias

      e-Golf MJ 2018 bestellt am 29.9.2017, Abholung in DD KW 3/2018 31.1.18;
      BAFA Zusage am 20.1.2018, BAFA Stufe 2 26.1.2018, BAFA Auszahlung 5.2.2018;
      Konfiguration: VDRWLSAH
    • e-Golf_70794 schrieb:

      Wenn die Autos alle autonom fahren, wird sich auch das mit den Eigentumsverhältnissen ändern. Dann orderst du per App ein Auto, um von A nach B zu fahren und bezahlst für diese Dienstleistung. Wo und wie geladen wird, ist dann ausschließlich Sache deines Fahrdienstanbieters. Darauf wird's m.E. hinauslaufen mit der Autonomisierung.

      Maverick78 schrieb:

      Sehe ich auch so. Aber ob wir das noch erleben werden

      Mag zwar so kommen aber für mich ist das nicht (mehr) so relevant. :s05:
      - von A nach B (ohne selber zu fahren) komme ich heute schon mit Bus und Bahn. Der Vorteil dabei: statt 1 Person in 1 (ferngesteuerten) e-Mobil (oder Hubschrauber etc) können viele gleichzeitig fahren. Auch ein ferngesteuertes e-Mobil kommt in einer verstopften Innenstadt (oder Autobahn) nicht schneller voran ... gut vielleicht mit "übergeordneter" Verkehrs-Steuerung, aber die notwendige dramatische Verbesserung ergibt sich nur wenn weniger Fahrzeuge unterwegs sind... :klugorange:
      - ich habe Spaß am selber (!) fahren: warum also sollte ich mich autonom fahren lassen? :s66:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Hi!

      Ich möchte eigentlich auch lieber selber fahren, aber ich muss nicht mehr unbedingt selbst einen Parkplatz suchen, das kann der Wagen eben auch alleine. Genau dann wird das Authorisieren evtl. zum Problem, wenn der Wagen auch geladen werden soll.
      Natürlich ist es viel Umweltfreundlicher mit dem Fahrrad, Bahn oder Bus zu fahren, aber für viele, die nicht in einer großen Stadt arbeiten/wohnen, sind diese Alternativen sehr beschränkt.

      Einen Vor- und gleichzeitigen Nachteil sehe ich darin, dass wir z.B. nur noch ein Fahrzeug bräuchten. Ich habe Dienstbeginn und -ende um 5:30, 12:30 oder 19:30. Meine Frau immer 8:00 bis 13 Uhr Dienst. Wir fahren also nicht gleichzeitig. Ich könnte morgens zur Arbeitfahren und der Wagen kehrt alleine zurück, damit meine Frau damit zur Arbeit kann. Um 12:30 ist der Wagen wieder selbsttändig bei mir und ich kann Nachhause. Anschließend fährt er wieder alleine los um meine Frau die Rückfahrt zu ermöglichen.
      Vorteil: die Resourcen für den Zweitwagen können gespart werden.
      Nachteil: der Wagen fährt dopptelt so viel wie vorher.
      Für die verstopften Städte wäre das natürlich übel, allerdings spart das die Parplatzsuche und auch Parkraum.

      Aber das ist ja alles OT, es ging ja um die Bezahlsysteme.
      Die einzige Sinnvolle Methode ist, meiner Meinung nach, eine Authorisierung direkt durch das Fahrzeug, ob dann im Fahrzeug Kereditkartendaten, eine Bankverbindung oder sonstwas hinterlegt ist, ist dann nicht das Problem.
      Es könnten auch mehrere Möglichkeiten hinterlegt sein, die das Fahrzeug der Ladestation vorschlägt, worauf die Ladestation für jede Möglichkeit die Kosten mitteilt und ob sie dort überhaupt akzeptiert wird.
      Das Fahrzeug berechnet die günstigste Variante unter Berücksichtigung von Ladedauer und zu ladende Energiemenge und wählt sie dann aus.
      Dazu wäre kein manueller Eingriff nötig.
      Ist das Ladeziel erreicht könnte ein autonomes Fahrzeug auch selbsttätig den Ladeplatz wieder freigeben.
      Das wäre echt ein Traum .....


      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • JimKnopf schrieb:

      Die einzige Sinnvolle Methode ist, meiner Meinung nach, eine Authorisierung direkt durch das Fahrzeug, ob dann im Fahrzeug Kereditkartendaten, eine Bankverbindung oder sonstwas hinterlegt ist, ist dann nicht das Problem.
      Es könnten auch mehrere Möglichkeiten hinterlegt sein, die das Fahrzeug der Ladestation vorschlägt, worauf die Ladestation für jede Möglichkeit die Kosten mitteilt und ob sie dort überhaupt akzeptiert wird.
      Das Fahrzeug berechnet die günstigste Variante unter Berücksichtigung von Ladedauer und zu ladende Energiemenge und wählt sie dann aus.
      Dazu wäre kein manueller Eingriff nötig.
      Ist das Ladeziel erreicht könnte ein autonomes Fahrzeug auch selbsttätig den Ladeplatz wieder freigeben.
      Das wäre echt ein Traum .....
      Ich stimme voll und ganz zu! Leider, leider ... wissen wir ja wie benutzerfreundlich und fehlerfrei die Software im e-Golf ist! Rechenpower und Ressourcen sind mehr als genug vorhanden. Allein es fehlt an der SW :fie:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Viel hilfreicher als das autonome fahren währen in meinen Augenen ein intelligentes vernetztes fahren. Das ist dann aber nur von Erfolg gekrönt wenn der Großteil aller Verkehrsteilnehmer sich dem abschließen und deren regeln auch zu 100% folgen.

      Aber selbst die heutigen regeln werden mit regelmäßiger Sicherheit missachtet.

      So z.B. die Situationsabhäbgige Geschwindigkeit Tafeln auf Autobahnen. In den Verkehrsnachrichten wird ein Stau gemeldet, die höchst zulässige Geschwindigkeit wird herunter gesetzt, das Navi zeigt Stau, Google und Co. auch; trotzdem wird fleißig links auf den Spuren mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren!

      Die wollen unbedingt erster im Stau sein und diesen noch verschärfen....

      Es sind ja immer die anderen!

      Leider wird das auf Dauer zur Entmündigung uns Autofahrer führen, Autonomie eben im Level 5 und alle andern müssen für jede Fahrt eine sehr teure Ausnahmegenehmigung noch viel umständlicher beantragen. Dies mit Führungszeugnis und niemals Punkte in Flensburg als Grundvoraussetzung.
      Klaus
      e-Golf 190, 12/2014 Schnarchlader > 121.000km
      Model 3 LR AWD, 03/2019 > 118.000km
      HW3.0

      e-Golf-Treffen 0.1 bis 8.0 :thumbup: eVW-Treffen

      Smarter Ökostrom nicht nur für dein e-Auto
    • Maverick78 schrieb:

      Das betrifft ja nur die DC Messung und fehlende geeichter Zähler. Hier gibt es eine Übergangslösung, das AC Seitig gemessen wird und bis zu 20% pauschal abgezogen werden dürfen.
      Das eigentlich Problem ist ja wie gesagt der Übertragungsweg der Daten, das diese nicht nachvollziehbar sind und der Kunde im Streitfall keine nachweise hat.
      Sorry, ich sehe das etwas anders, die PTB hat dafür Arbeitsgruppen gebildet.
      - Man hat tatsächlich noch keine DC Messeinrichtung, die geeicht werden kann (was durchaus verwundern mag). Man ist da noch in der Konsultation
      - AC Messungen sind durchaus möglich und werden offensichtlich von einigen Anbietern gemacht + abgerechnet.
      - Man arbeitet an neuen Übertragungsprotokollen, da die derzeitigen echt schwach sind (und da möchte ich auf Mavierick's Anmerkungen hinweisen).
      - die derzeitigen Protokolle sind von der PTB "abgenommen" - was immer das heißen mag.

      Ich erinnere mich an meine vergangene Arbeit, als ich mit dem Rechtsbereich an einem Verfahren zur Dokumentation der Rechnungsanfechtungen arbeitete:
      - Man kann im Prinzip alles machen, und eine Rechnung stellen.
      - Sollte es zum Streit kommen, dann erst wird in diesem Rechtsstreit (und einigen folgenden) das Verfahren durchleuchtet und auf systematische Fehler durch Gutachter untersucht. Es kann durchaus sein, dass da Sicherheitsfehler vorliegen, Datenschutz schwach ist usw. ABER - das Gericht kümmert sich nur darum, ist der Verbrauch so erfolgt, ist genau der abgerechnet worden ( ... und nicht mehr).
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • JimKnopf schrieb:

      Die einzige Sinnvolle Methode ist, meiner Meinung nach, eine Autorisierung direkt durch das Fahrzeug, ob dann im Fahrzeug Kreditkartendaten, eine Bankverbindung oder sonst was hinterlegt ist, ist dann nicht das Problem.
      Das ist m.E. die einzig sinnvolle Lösung, alles andere ist Blödsinn.
      Funktioniert m.W. derzeit nur bei Tesla und könnte für mich ein Argument sein auf ein M3 umzusteigen.
      Gruß Dieter
    • Nö das funktioniert bei einigen Herstellern nennt sich ISO 15118
      Auch der e-Golf unterstützt das, aber nur über CCS. Smart unterstützt das als erster via AC.
      Einsetzen tut es FastNed in NL, sowie die ENBW. Allego hat gerade einen Testbetrieb gestartet.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

      Jetzt Smart Strom verbrauchen!
    • Maverick78 schrieb:

      sowie die ENBW.
      mmmmh, aber nicht beim bisherigen (auslaufenden) Pre-Paid Tarif, oder? Für welchen Tarif wird das genutzt? ... und dann bei EnBW nur einstecken und der Rest geht automatisch?
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."
    • Maverick78 schrieb:

      Nö das funktioniert bei einigen Herstellern nennt sich ISO 15118
      Auch der e-Golf unterstützt das, aber nur über CCS. Smart unterstützt das als erster via AC.
      Einsetzen tut es FastNed in NL, sowie die ENBW. Allego hat gerade einen Testbetrieb gestartet.
      Fastned auch in DE. Zumindest konnte ich das für den e-Golf in der App so einstellen. Abrechnung dann über Maingau.
      Grüße,
      Tobias

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    • Mimikri schrieb:

      Maverick78 schrieb:

      sowie die ENBW.
      mmmmh, aber nicht beim bisherigen (auslaufenden) Pre-Paid Tarif, oder? Für welchen Tarif wird das genutzt? ... und dann bei EnBW nur einstecken und der Rest geht automatisch?
      Sorry fehler von mir, nicht EnBW sonder Hubject meinte ich. golem.de/news/iso-15118-elektr…pp-laden-1804-133958.html
      Aktuell muss das Fahrzeug beim Anbieter registriert werden und der entsprechende Tarif hinterlegt werden. Das ganze steckt noch in den Kinderschuhen, aber es wird realität.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

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    • RWE unterstützt das auch an AC, allerdings nur mit einem speziellen Ladekabel. Der e-Golf scheint das von seiner Seite gern nich nicht zu unterstützen.
      Diese Ladekabel findet man bei uns in der Region in einigen Carsharing Fahrzeugen.
      Klaus
      e-Golf 190, 12/2014 Schnarchlader > 121.000km
      Model 3 LR AWD, 03/2019 > 118.000km
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      e-Golf-Treffen 0.1 bis 8.0 :thumbup: eVW-Treffen

      Smarter Ökostrom nicht nur für dein e-Auto
    • Gerade gelesen: gruenderszene.de/automotive-mo…7d1b-e3d8a74d3b-151778153 Interessante Grafik zu den Kosten bei den verschiedenen Anbietern.
      P.S: als EnBW-Kunde sollte ich vielleicht mal wieder eine Mail an die EnBW schicken ... :s24:

      Update: gerade kam ständig in den Nachrichten (!), daß EnBW ihre eh schon teuren Haushaltstarife nächstes Jahr noch weiter erhöhen wird: :s30:
      Gruß, Jürgen (ab 11/17)
      "Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Höchstgeschwindigkeit."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mimikri () aus folgendem Grund: Update

    • ich möchte noch mal (verärgert) zusammenfassen:
      - Es gibt funktionierende (schwache) Protokolle, mit denen zwischen Säule und Anbieter abgerechnet werden kann.
      - die Protokolle unterstützen die Übertragung von Mengen und Zeiten. Das die nicht besonders sicher sind, tut in diesem Thread nicht zur Sache.
      - Die Protokolle werden genutzt, sonst könnten Ladekarten nicht funktionieren.
      - AC Messung ist möglich und wird praktiziert (berichtigt mich bitte, falls nicht)
      - DC Messung ist noch in Arbeit, hier "darf" nach anderen Kriterien (Zeit) abgerechnet werden.


      Was für uns Verbraucher noch ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor ist, wenn entweder nach Zeit oder kombiniert Zeit/ Menge abgerechnet wird, da kaum ein e-Auto alle Leistung einer AC Säule aufnehmen kann - somit längere Zeiten nötig sind, als vom Anbieter kalkuliert.

      Wenn ich aber dann im Forum lese, das ein Anbieter von Mengen auf Zeittarife wechselt - dann frage ich mich, ob der nicht angeklagt werden kann / soll.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
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    • Einheitliches System kommt: Bezahlen an E-Auto-Ladesäulen soll einfacher werden

      "Einfach und unkompliziert" wünscht sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier das Bezahlen an E-Auto-Ladesäulen. Ein entsprechender Beschluss wurde nun vom Kabinett auf den Weg gebracht.

      Wer sein Elektroauto an öffentlich zugänglichen Ladesäulen lädt, soll künftig durch ein einheitliches System einfacher bezahlen können. Das Kabinett hat eine entsprechende Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, dass Betreiber von Ladesäulen künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anbieten müssen. Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, schon betriebene Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.
      "Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) laut Mitteilung. Auch Menschen ohne Smartphone könnten durch die neue Verordnung jederzeit an den Säulen Strom laden und bezahlen. Auch werde so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht - die Kreditkarte sei überall einsetzbar. Die Lösung soll dazu beitragen, ein einheitliches europäisches Bezahlsystem bei Ladesäulen zu etablieren, hieß es.
      Das Wirtschaftsministerium geht durch die Änderungen von einer gesteigerten Akzeptanz der Elektromobilität aus - unumstritten sind die verabschiedeten Bezahlvorgaben aber nicht. Verbände fürchten beispielsweise zusätzliche Kosten für Kunden und Anbieter sowie Verzögerungen beim Ausbau des Ladesäulen-Netzes.

      Es gibt auch kritische Stimmen

      "Das Bundeskabinett hat mit seinem heutigen Beschluss den Hochlauf der Elektromobilität künstlich erschwert", sagte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Durch die Pflicht zum Einbau von Kartenlesegeräten werde "ein zusätzlicher Bremsklotz geschaffen".
      Der Verband der Automobilindustrie (VDA) kritisierte, dass die meisten Kunden bereits vertragsbasiert laden oder digitale Bezahlsysteme nutzen würden - der Bedarf für ein terminalbasiertes Bezahlen sei darum wohl auch in Zukunft gering. Es sei völlig ausreichend, auf Verträge, Apps oder digitale Bezahlsysteme zurückzugreifen.
      Auch aus der Opposition kamen kritische Töne: Lange sei die Begleitregulierung zur E-Mobilität in Deutschland ins Leere gelaufen - deswegen gebe es auch keine einfache und einheitliche Bezahlmöglichkeit an den Ladesäulen, sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. Der aktuelle Entwurf gehe in die richtige Richtung, setze aber falsche Prioritäten. "Mit der einheitlichen Vorschrift für EC-Karten wird auf ein altes Pferd gesetzt, was nicht unbedingt noch in 10 Jahren auf dem Markt sein könnte", kritisierte er. "Warum man nicht ein einheitliches elektronisches Zahlverfahren vorschreibt, was zudem deutlich billiger ist, bleibt das Geheimnis von Peter Altmaier."

      Datenschnittstelle für Nutzerinformationen und Vernetzung
      Die Änderung der Ladesäulenverordnung umfasst neben den Bezahlvorgaben auch eine Datenschnittstelle für Nutzerinformationen und Vernetzung. Alle Ladesäulen, die ab dem 1. März 2022 in Betrieb genommen werden, sollen demnach Teil eines Systems sein, in dem Standortinformationen und dynamische Daten übermittelt werden können. So sollen Fahrerinnen und Fahrer dann wissen, wo freie Ladesäulen verfügbar sind. Neu ist unter anderem auch die Zulassung von Normalladepunkten, die ausschließlich mit fest angebrachtem Ladekabel ausgestattet sind - zuvor galt das nur bei Schnellladepunkten. (dpa/gem)

      Quelle: automobilwoche.de
      Gruß
      Uwe
    • Aber was wird das denn dann werden? Die Ladekarten beziehungsweise Tokens werden auf jeden Fall genommen und haben einen üblicherweise geringeren Tarif hinterlegt. Gleiches gilt für Autocharge. Wer also mit EC Karte bezahlt, kriegt den teuersten Tarif - die 79c bei Ionity zum Beispiel. Um den zusätzlichen Aufwand zu bezahlen, wird der dann womöglich 89c sein. Damit würden 100km Autobahn in nem ID.3 20€ kosten - statt 8€ mit nem Diesel. Inwieweit das der Elektromobilität helfen soll, weiß wohl der Noch-Minister alleine…