aktuelle Förderung von PV Anlagen

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    • Guenni182 schrieb:

      Zoiglwirt schrieb:

      @JimKnopf Spielt da der Netzbetreiber bei Möglichkeit 2 überhaupt mit ?
      Ja, das kann man machen.
      Gruß

      Gunther
      Aber nicht in jedem Netzbetreiber Bereich. Beim Bayernwerk geht da nix, hab ich versucht.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • JimKnopf schrieb:

      Hi!

      Überleg Dir gut, ob Du wirklich gegen Vergütung einspeisen möchtest.
      Damit wird die Anlage zu einem Gewerbe. Wenn Du noch keinen selbständigen Betrieb führst, dann hast Du einen. Hast Du bereits ein Gewerbe, dann hast Du nun zwei. Dadurch werden beide Regelsteuerpflichtig und Du musst Umsatzsteuer zahlen, auch auf den selbst verbrauchten Strom und für beide Betriebe. Natürlich nicht bezogen auf 6Cent/kWh, das gilt nur für den eingespeisten Teil. Dem Selbstverbrauch liegt der netto Arbeitspreis für den Strom den Du einkaufst zugrunde.
      Du wirst entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung und die entstprechende Umsatzsteuervorrauszahlung machen müssen. Dazu am Jahresende die Umsatzsteuer Jahreserklärung, Gewerbesteuererklärung wozu Du eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen musst. Dann fliest das natürlich noch in die Einkommensteuererklärung mit ein.
      Kannst Du das ganze als Kleinunternehmen führen, bleibt nur die Einnahmen-Überschussrechnung und der Einfluss in die Einkommensteuererklärung.
      3.000 kWh Einspeisung im Jahr halte ich für unrealistisch. Wir kommen bei knapp 10kWp auf ca. 3400kWh/Jahr Einspeisung. Die Steigerung der Einspeisung ist nicht linear zur Anlagengröße! Je größer die Anlage wird um so stärker steigt die Einspeisung.
      Ganz grob kannst Du rechnen, dass 3000kWp ca. 3000 kWh im Jahr produzieren.
      Nehmen wir an du schaffst 33% Eigenverbrauch, dann speist Du 2000kWh ins Netz ein und bekommst dafür 120€. Du verbrauchst 1000kWh selbst und zahlst dafür ca. 38€ Umsatzsteuer und hast dafür einen haufen Arbeit.
      Übrigens, wenn das Finanzamt sagt, es sieht keine Gewinnabsichten, zahlst Du trotzdem Umsatzsteuer, kannst aber keine Verluste anrechnen.

      Würde ich unsere Anlage heute nochmal bauen, ich würde auf die Einspeisevergütung verzichten. Somit hätte das nichts mit dem Finanzamt zu tun.

      Liebe Grüße,
      Burkhard
      Das stimmt leider wirklich. Und dann greift der Staat mit Steuern wieder voll zu. Diese Erfahrung musste ich leider machen. Darüber wurde ich leider erst nach der installation augeklärt. Das ist wirklich sehr ärgerlich. Und damit ist auch klar, dass der Staat bis heute kein Interesse an modernen Energien hat. Ist nur meine Meinung. Ich musste auf Grund der Größe der Anlage gezwungener Maßen eine Kleingewerbe anmelden. Nur wegen der PV Anlange. Einfach lächerlich.
    • @Jenner4:
      Die Rechtslage hat sich inzwischen grundsätzlich geändert.

      Sowohl für Altanlagen und insbesondere für Neuanlagen, die nach dem 1.1.23 in Betrieb gehen. Gilt für Dach-Anlagen bis 30 kWp. Siehe:

      pv-magazine.de/2022/12/02/null…ovoltaik-anlagen-ab-2023/

      Damit lohnt es sich durchaus Einspeisevergütung zu kassieren. - Keine Umsatzsteuer mehr (mit Kleinunternehmerregellung), keine Einkommenssteuer mehr, auch nicht für Eigenverbrauch.
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)
    • So ist es, ab 2023 sind neue Anlagen bis 30 kWp mehrwertsteuerfrei beim Einkauf, und wenn man dann die Kleinunternehmerregelung wählt, zahlt man auch keine Umsatzsteuer mehr auf den Eigenverbrauch. Die Einnahmenüberschussrechnung (EUR) fällt weg, anfallende Gewinne werden nicht mehr versteuert, der Bau einer PV Anlage wird deutlich einfacher und damit ist auch klar, der Staat bzw. die jetzige Regierung hat sehr wohl ein Interesse an regenerativen Energien. Da darf man die aktuelle Regierung auch mal für loben. :)
      Und by the way, man musste auch bisher nicht zwingend ein Gewerbe anmelden, man wurde nur automatisch Unternehmer, aber das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

      Gruß

      Gunther
    • Guenni182 schrieb:

      Und by the way, man musste auch bisher nicht zwingend ein Gewerbe anmelden, man wurde nur automatisch Unternehmer, aber das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
      Absolut korrekt, aber wie ich von anderen hörte haben manche IHKs versucht so Mitglieder zu generieren.
      Es grüßt Martin vom westlichen Ende des Bodensee.
      ---
      e-Golf seit 01.03.18 und i-MiEV seit Juni 16.
      Erneuerbare-Energien-Fan und Kraftwerksbetreiber (3 PV-Anlagen mit insgesamt 22kWp)

      "Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern." (afrikanisches Sprichwort)