aktuelle Förderung von PV Anlagen

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    • Ich wüsste nicht, dass es außer der dürftigen Einspeisevergütung und der Erlaubnis, den Strom selber zu verbrauchen, eine Förderung gibt. Allerdings bezahlt sich die Anlage bei den exorbitant steigenden Strompreisen über den Eigenverbrauch von selbst. Die Einspeisevergütung spielt da kaum noch eine Rolle.
      e-UP bis Februar 2021
      ID.3 seit März 2021
    • Naja, angenommen du speist 3.000 kWh im Jahr für je 6 ct. ein, sind das 180 € im Jahr und 3.600 € über die 20 Jahre. Das Anschlussjahr kommt noch dazu.
      Was kostet denn die Anlage?

      Teilweise gibts von Banken günstige Kredite.
      Es macht evtl. Sinn, für dic PV einen Kredit zu machen, die Zinskosten kann man abschreiben usw. .
    • Je nachdem wo Du wohnst gibt es vielleicht noch Förderung von der Stadt / Gemeinde.
      In Essen z. B. gibt es aktuell eine Förderung von Solaranlagen (es kann aber gut sein dass der Fördertopf für 2022 bereits ausgeschöpft ist).
      Gruß, Karsten

      seit 30.11.2018 elektrisch unterwegs, mittlerweile mit e-Golf Nummer zwei :love:
      Zusätzlich im Haushalt: VW e-Up, BMW i3 60 Ah, Tesla Model3, Renault Megane e-Tech
    • Hi!

      Überleg Dir gut, ob Du wirklich gegen Vergütung einspeisen möchtest.
      Damit wird die Anlage zu einem Gewerbe. Wenn Du noch keinen selbständigen Betrieb führst, dann hast Du einen. Hast Du bereits ein Gewerbe, dann hast Du nun zwei. Dadurch werden beide Regelsteuerpflichtig und Du musst Umsatzsteuer zahlen, auch auf den selbst verbrauchten Strom und für beide Betriebe. Natürlich nicht bezogen auf 6Cent/kWh, das gilt nur für den eingespeisten Teil. Dem Selbstverbrauch liegt der netto Arbeitspreis für den Strom den Du einkaufst zugrunde.
      Du wirst entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung und die entstprechende Umsatzsteuervorrauszahlung machen müssen. Dazu am Jahresende die Umsatzsteuer Jahreserklärung, Gewerbesteuererklärung wozu Du eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen musst. Dann fliest das natürlich noch in die Einkommensteuererklärung mit ein.
      Kannst Du das ganze als Kleinunternehmen führen, bleibt nur die Einnahmen-Überschussrechnung und der Einfluss in die Einkommensteuererklärung.
      3.000 kWh Einspeisung im Jahr halte ich für unrealistisch. Wir kommen bei knapp 10kWp auf ca. 3400kWh/Jahr Einspeisung. Die Steigerung der Einspeisung ist nicht linear zur Anlagengröße! Je größer die Anlage wird um so stärker steigt die Einspeisung.
      Ganz grob kannst Du rechnen, dass 3000kWp ca. 3000 kWh im Jahr produzieren.
      Nehmen wir an du schaffst 33% Eigenverbrauch, dann speist Du 2000kWh ins Netz ein und bekommst dafür 120€. Du verbrauchst 1000kWh selbst und zahlst dafür ca. 38€ Umsatzsteuer und hast dafür einen haufen Arbeit.
      Übrigens, wenn das Finanzamt sagt, es sieht keine Gewinnabsichten, zahlst Du trotzdem Umsatzsteuer, kannst aber keine Verluste anrechnen.

      Würde ich unsere Anlage heute nochmal bauen, ich würde auf die Einspeisevergütung verzichten. Somit hätte das nichts mit dem Finanzamt zu tun.

      Liebe Grüße,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
      Wallbox Keba P30 c-Serie mit RFID + IFEU Ladebox (Phoenix Contact). PV E3DC S10, 9,1kWp, 9,2kwh Speicher, SolarCharge
      VCDS, VCP und OBD11
    • Also, davon habe ich bis heute nichts gehört. Niemand hat mich darauf hingewiesen.
      Was ist denn, wenn ich eine Einspeisung ablehne? Wo bleibt der erzeugte Strom, wenn ich ihn gerade nicht selber nutze? Wie wirkt sich das auf die Zählerstände aus?
      Was ist mit meinem Antrag an die Stadtwerke? Kann ich den stornieren oder muss der ohnehin gestellt werden? Ich blicke nicht mehr durch!

      Gruß
      Karl
    • Deswegen habe ich es ja erwähnt ;) .
      Es mag sein, dass es eine Grenze gibt unter der das ganze noch nicht greift, aber das sollte man dann evtl. vorher noch mal klären.
      Ich sehe drei möglichkeiten:
      1. Man speist gegen Vergütung ein mit dem Umstand dass man zum Energieerzeugenden Gewerbe zählt
      2. Man speist ein, verzichtet aber auf die Vergütung. Damit tut man was für die Umwelt, spart sich aber die Bürokratie, da ohne Verkauf kein Gewerbe
      3. Oder man lässt den Wechselrichter so einstellen, dass er nichts einspeist.
      Letztes finde ich ungünstig, weil Du ohne Einspeisung nicht so einfach feststellen kannst was die Solaranlage aktuell tatsächlich liefern könnte.
      Grundsätzlich: Energie, die einer Solaranlage nicht abgenommen wird, bleibt als Wärme auf dem Dach. Stell es Dir vor wie eine Regen-Fallrohr. Wenn Du das Regenwasser, was von der Dachrinne kommt, nicht nutzt ist es weg.
      So kann man schlecht vorhersagen ob die Solarenergie reicht um ein BEV zu laden (mindestens 1380W nötig).
      Wenn man aber z.B. 2000W ins Netz speist, weiß man, dass man die 2000W über hat.

      Die Regelbesteuerung hat übrigens den Vorteil, dass Du die gezahlte Mehrwertsteuer zurückbekommen kannst (Vorsteuerabzug). Ob sich der Aufwand für einen persönlich lohnt muss jeder selbst entscheiden. Hängt auch viel von den persönlichen Umständen ab. Hast Du z.B. eh einen Steuerberater, könnte der das für relativ geringes Geld evtl. mit bearbeiten. Will man deswegen extra einen in Anspruch nehmen, bleiben evtl. Gewinne komplett bei ihm hängen.
      Mit den Stadtwerken kann man ganz sicher einmal sprechen. Die machen das ja recht regelmäßig und können einen Tips geben.
      Zählerstände und Einspeisen haben recht feste Regeln. Es muss sichergestellt sein, dass der Zähler nicht rückwärts zählen kann, was bei alten Zählern tatsächlich möglich ist. Da passen die aber schon auf. Evtl. bekommst Du einen neuen Zähler mit Rücklaufsperre, bzw. einen digitalen Zähler, der zwei getrennte Zählwerke für Bezug und Einspeisung hat. Willst Du gegen Vergütung einspeisen ist dieser Zähler sogar zwingend. Ggf. käme auch ein Smartmeter in Frage den sich die Netzbetreiber aber wieder schön bezahlen lassen.
      Ich denke nicht, dass ein Antrag an die Stadwerke storniert werden muss, da es ja nur ein Antrag ist und noch kein Vertrag. Aber ein Anruf bei denen könnte sicherlich einige Sicherheit der Umstände bringen.


      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
      01.04.21 Auftragsbestätigung erhalten.
      06.10.21 FIN im Portal sichtbar
      08.10.21 Termin buchbar
      24.10.21 Abholung in der Autostadt. 17.10. wäre möglich gewesen.
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    • 120 € klingen wenig, sind aber auch 2.400 € nach den 20 Jahren.
      Wenn man die Vorsteuer noch mitrechnet wird der Vorteil ja noch größer.
      Die Einsparung durch Eigenverbrauch kommt noch dazu. Und der Ertrag wenn man im Sommer mal im Urlaub ist...
      Schätzt den Zeitaufwand doch mal und rechnet den Stundenlohn, für mich ist das eindeutig.
      Btw: Ich kenne jemanden, der hat 12 kWp und dieses Jahr schon 5.000 kWh eingespeist... Das ist offensichtlich sehr unterschiedlich.
    • Wie gesagt, die Einspeisung steigt nicht linear mit der größe der Anlage.
      Es ging mir auch nicht darum hier jemanden etwas auszureden, aber nur wenn man weiß was auf einen zukommen kann, hat man die Chance sich zu entscheiden und nicht unverhofft in eine Situation zu rennen die man nicht erwartet hat.
      Mich hat das echt geärgert, da ich schon ein Kleingewerbe hatte dass dann zwangsweise ebenfalls Regelbesteuert wurde. Letzten Endes habe ich es deswegen dann auch aufgegeben.

      Bei den 120€ musst Du aber noch die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch abziehen, bleiben 92€. Und auf den Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung zahlt man noch Einkommenssteuer. Natürlich auch für den Eigenverbrauch, da geldwerter Vorteil.

      Bei 12 kWp kann man mit einen Jahresertrag von ca. 12.000kWh rechnen. Das erste Halbjahr ist fast rum sagen wir 6.000kWh im ersten Halbjahr und davon 1.000 kWh Eigenverbrauch. Klingt plausibel.

      Gruß,
      Burkhard
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    • Wenn ich das richtig verstanden habe, dann versucht die Regierung private PV-Anlagen mit allen Mitteln zu verhindern. Irgendwie steht das in krassen Gegensatz zu der Forderung, dass alle Dächer mit PV-Anlagen versehen werden sollen.
      Ich sollte nach Afrika gehen.

      Besser noch, ich steige um auf Neutrino Energy. Da bin ich unabhängig von irgendwelchen Leitungen oder der Bürokratie.
    • JimKnopf schrieb:

      Hi!

      Damit wird die Anlage zu einem Gewerbe. Wenn Du noch keinen selbständigen Betrieb führst, dann hast Du einen. Hast Du bereits ein Gewerbe, dann hast Du nun zwei. Dadurch werden beide Regelsteuerpflichtig und Du musst Umsatzsteuer zahlen, auch auf den selbst verbrauchten Strom und für beide Betriebe. Natürlich nicht bezogen auf 6Cent/kWh, das gilt nur für den eingespeisten Teil. Dem Selbstverbrauch liegt der netto Arbeitspreis für den Strom den Du einkaufst zugrunde.


      Liebe Grüße,
      Burkhard
      Hallo Zusammen,

      Einkünfte von PV-Anlagen <10kWp werden nicht Steuerlich veranlagt. Hier wird Liebhaberei, auf Antrag, unterstellt. Somit kein Gewerbe aber die Mwst kann man so nicht gegen rechnen. Habe die Steueranmeldung grade durch gemacht ;) Die Anmeldung beim Finanzamt kann man mit ELSTER machen.
      Lieber Gruß
      Michael
    • JimKnopf schrieb:

      ob Du wirklich gegen Vergütung einspeisen möchtest.
      Damit wird die Anlage zu einem Gewerbe. Wenn Du noch keinen selbständigen Betrieb führst, dann hast Du einen.
      Das ist so nicht ganz richtig. Du wirst zwar zum Unternehmer, aber ein Gewerbe anmelden, ist nicht zwingend notwendig. Bei einer Anlage mit 3000W würde ich auf die Mehrwertsteuererstattung verzichten und gleich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn nicht schon ein anderes Unternehmen mit Regelbesteuerung vorhanden ist.
      Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind bei Regelbesteuerung in den ersten beiden Kalenderjahren quartalsmäßig zu machen (wer im 4. Quartal eines Kalenderjahres startet, macht nur 5 Voranmeldungen), danach entfällt diese in der Regel, wenn die jährlich Umsatzsteuer unter 1000 Euro liegt. Da kommt man mit einer normalen PV Anlage auf dem Eigenheim nicht dran.
      Gruß
      Gunther
    • Das ist schade, wenn einem dann ein "professionelles Hobby" durch nachhaltiges Denken und Handeln so erschwert wird.

      Für den Gewinn gibt es glaube ich einen Freibetrag von 400 €, da kommt man mit normalen Anlagengrößen nicht drüber.
      Den geldwerten Vorteil muss man versteuern, aber die Steuerrückerstattung ist 3-4 mal so hoch. Dafür gibts nen Rechner bei Interesse.

      Insgesamt kann man glaub ich sagen, ja, es ist ein (für einfache Konstelllationen in meinen Augen überschaubarer) Aufwand, der sich in aller Regel lohnt.
    • Steuerlich ist es für einen Laien doch sehr kompliziert(bin selber Finanzbeamter).
      @JC Denton ja bis 410 Euro im Kalenderjahr wirkt sich ein Gewinn in Bezug auf die Einkommensteuer nicht aus.( § 46 Abs 2 Nr.1 Einkommensteuergesetz )

      Die Vorsteuererstattung (gezahlte Umsatzsteuer für den Kauf der Anlage) muss im Jahr der Erstattung als Betriebseinnahme(gewinnerhöhend in der Einkommensteuer) angesetzt werden.

      Der selbstverbrauchte Strom ist ebenfalls als Betriebseinnahme zu erklären, mit den Wiederbeschaffungswert(theoretisch was ich zahlen müsste beim Energieversorger)

      @JimKnopf Spielt da der Netzbetreiber bei Möglichkeit 2 überhaupt mit ? Bei einer Mini PV-Anlage mit bis zu 1 kWp könnt ich mir das noch vorstellen, aber bei alles drüber...?
    • Hi!

      Das war eingentlich nur eine rein technische überlegung, ob das der Netzbetreiber mitmachen würde, kann ich nicht sagen, aber er drüfte sich ja darüber freuen, da er den Strom weiterverkaufen kann ohne was zu investieren.

      Gruß,
      Burkhard
      24.03.21 ID.4 Tech bestellt, mangangrau/schwarz mit allen Extras, unverb. Liefertermin Juli21 Oktoberr21
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