Wechsel zu Yello Probleme

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    • Wechsel zu Yello Probleme

      Hi liebe Leute
      Ich brauche einen Experten der mir in Sachen Recht weiterhelfen kann.

      Im Mai bin ich mit meiner Freundin zusammengezogen und wir mussten uns überlegen zu welchem Energieversorgungsunternehmen wir gehen wollen. Der Vormieter hatte uns Yellow empfohlen, zu denen wir dann auch Anfangs gehen wollten.
      Habe dann dort den Vertrag unterschrieben usw. und mich dann umentschieden doch zu einem anderen Unternehmen zu gehen.
      am 04.07. kam dann eine Email von Yellow, dass ich doch bitte bis spätestens 12.07. mein Übergabeprotokoll und die Zählerfotos zusenden soll, andernfalls werden die Verträge storniert.
      Darauf hin dachte ich mir das ist doch perfekt, weil ich ja eh wechseln wollte und habe nicht auf die Email reagiert.
      2 Wochen später, am 13.07., kam die Vertragsbestätigung und ich war erstmal buff.
      Zu der Zeit war ich auch noch im Urlaub so dass ich keine Möglichkeit hatte mich darum zu kümmern.
      Meine Fragen lauten:
      War der Vertrag rechtens durchgeführt?
      Kann ich dagegen Klagen?
      Kann ich noch von dem Vertrag zurücktreten?

      Hoffe auf Antworten:)

      Gruß Niklas
    • Hallo Niklas,
      kann es sein, dass du im falschen Forum gelandet bist.
      Eine Rechtsberatung kann hier niemand abgeben.
      Da musst du dir mal die AGB´s von Yellow durchlesen.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, Heilbronn 2020, 2022 und 2023, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast wirst du den auch einhalten müssen.
      Immerhin bekommst du ja auch schon Strom geliefert.
      Oder ab wann läuft der Vertrag ?
      Gruß Bernhard

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    • Die Zählerstände wurden wohl vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber übermittelt, was eigentlich der Standard ist. Da du einen rechtskräftigen Vertrag unterschrieben hast, ist dieser rechtskräftig. Bei online oder telefonischen Vertragsabschlüssen steht dir ein 14 tägiges Widerrufsrecht zur Verfügung. Machst du davon nicht gebraucht ist der Vertrag rechtskräftig.
      Dein Fall ist recht eindeutig. Du hast die Widerspruchsfrist versäumt (falls vorhanden), somit ist der Vertrag rechtskräftig.
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