THG-Quotenhandel - Wo habt Ihr Eure Prämie erhalten und wieviel habt ihr bekommen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Outsider64 schrieb:

      Auch ein interessantes Szenario. Was da wohl passiert wenn die automatisch sofort am 1.1. den Antrag einreichen, obwohl man nicht mehr der Halter ist?
      Soweit ich weiß schaut dann der Nachbesitzer erstmal in die Röhre und dir als Vorbesitzer wird das Geld ausbezahlt. Die einzige Möglichkeit, die man wohl hat, ist sich an die Beschwerdestelle des UBA zu wenden oder so? Aber was dann genau passiert weiß ich auch nicht...
      Liebe Grüße,
      Christoph

      e-Golf 300 seit 03/2018
    • Versuchen kannst du eine Reklamation, har bei mir nichts gebracht. Bereits am 01.01.26 um Null Uhr zehn haben die die Prämie für 2026 beantragt. :puke:
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, 2025, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, 2024, Heilbronn 2020, 2022, 2023 und 2025, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Genau so war es bei mir auch. Von daher kann ich nur empfehlen: sofort mit dem Support in Kontakt treten, dass du das nicht möchtest. 1.1. reichen sie dein Auto ein und dann ist es auf jeden Fall zu spät. Aber es kann sein, dass du schon jetzt in die Falle getappt bist und nichts mehr zu machen ist, weil du eine hohe Prämie bekommen hast, die es zu dem Zeitpunkt nur in Verbindung mit dem 2-Jahres-Abo gab.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Mick schrieb:

      Für 2025 ist der Spaß offiziell vorbei - Stichtag war 15.11.2025. Wenn ein Anbieter jetzt noch Anträge für 2025 akzeptiert, zahlt er die Prämie aus eigener Tasche, um an der Prämie für 2026 zu verdienen (s.u.).

      Ich kann es auch in diesem Forum nur nochmal betonen: Etliche Anbieter verfolgen eine Strategie von unwahrer Werbung, Irreführung und Intransparenz beim Abschluss der Verträge und auch noch danach. Man sollte niemals denken, man wäre auf der sicheren Seite, nur weil man alles vermeintlich ganz genau gelesen und richtig angeklickt hat!

      Mal beispielhaft folgt nun ein langer Text, der sich auch für die lohnt, die schon abgeschlossen haben (Ähnlichkeiten mit tatsächlich existierenden Anbietern und Abläufen wären rein zufällig):

      (1) Prämienhöhe
      • In der Werbung außerhalb der Seite des Anbieters werden 140€ Prämie "fix" ("bis zu" wäre eh raus) versprochen
      • Auf der verlinkten Startseite im Blickfang beträgt die versprochene Prämie noch 135€
      • Versucht man abzuschließen, stehen noch 130€ ab der ersten Seite, auf der man die Zula hochladen soll
      • Im Sternchentext steht (manchmal): "* für Neukunden". Der Anbieter definiert diesen Begriff für sich aber unerwartet absolut - wer 2020 schon mal abgeschlossen hat und danach nicht mehr, der ist aus seiner Sicht 2025 trotzdem raus. Das steht zwar nirgends, obwohl regelmäßig auch Abos angeboten werden und damit auch ein anderes Verständnis eines "Neukunden" nahe liegt (wie etwa im Mobilfunk oder bei Stromversorgern) - das ist den Anbietern aber egal.
      • Schlimmer noch: Sogar bei korrektem Login als (früherer) Bestandskunde werden weiter bis zum Absenden der Bestellung auch auf der Kontrollseite 130€ als Prämie angezeigt. Daraus werden danach in der Bestätigung (wenn man die überhaupt erhält) und im Kundenprofil plötzlich 75€...
      • Innerhalb von 14 Tagen vor dem 15.11. d.J. muss man zudem der sofortigen Ausführung des Vertrags zustimmen, damit die Prämie noch rechtzeitig zum Stichtag beantragt werden kann - wer das tut, verzichtet aber auf das gesetzliche Widerrufsrecht, kommt also auch nach Erkennen des Problems nicht mehr so einfach aus dem Vertrag heraus.
      (2) Laufzeit (12 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, 2025, 2026...)
      • Durch eine angebotene Option "Ja, ich möchte jedes Jahr bequem meine Prämie erhalten" vor Abschluss der Bestellung wird zuweilen nahegelegt, man könnte einfach durch Weglassen/Abwahl dieser Option nur für das laufende Jahr (z.B. 2025) die Prämie beantragen.
      • Das ist aber nach dem Willen der betreffenden Anbieter gerade nicht so: Der Vertragsabschluss soll lt. AGB und der in diesem Punkt oftmals immerhin transparenten Hilfetexte immer für 12 Monate gelten, und das soll eben das aktuelle und das folgende Kalenderjahr und damit auch das aktuelle und das folgende Prämienjahr einschließen (Beispiel: Abschluss am 10.1.2025 -> 12 Monate Laufzeit bis 9.1.2026, das schließt die Prämien für 2025 bis 2026 ein, die auch direkt zum frühestmöglichen Termin vom Vermittler beantragt wird). Natürlich würde man als Kunde dann nach Ziff. (1) für beide Jahre nur je 75€ bekommen, trotz angekündigter, deutlicher Prämienerhöhungen für 2026...
      • Immerhin, wenn man das Problem erkennt und ein wenig sucht, findet man bei einigen Anbietern doch noch eine Möglichkeit zur "vorzeitigen" Vertragsbeendigung: Bis zum 15.12. (ja, das ist ein anderer Stichtag als für den Antrag des lfd. Jahres!) gibt es im Profil manchmal die Option "Ja, ich möchte die Laufzeit auf das aktuelle Kalenderjahr verkürzen".
      • Damit ist es aber nicht getan: Es soll schon Fälle gegeben haben, bei denen diese Option ohne Zutun des Kunden nachträglich wieder rückgängig gemacht worden ist. Da sollte man unbedingt nochmal vor dem 15.12. nachsehen, damit das nicht in die Hose geht...
      (3) Ja, aber das alles verstößt doch gegen geltendes Recht!?
      • Ja. Jedenfalls sehr wahrscheinlich unter anderem gegen §§ 5, 16 UWG, möglicherweise bei nachweisbarem Vorsatz (systematisches Vorgehen) sogar gegen § 263 StGB, in diversen Qualifikationen. Damit natürlich auch ohne weiteres gegen die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, im Fernabsatz oder nach §§ 307ff BGB. Und ja, der Vertragsschluss wäre dann - bei Beweisbarkeit eines entsprechenden Ablaufs - z.B. anfechtbar und könnte auch zu Schadensersatzforderungen gegen die Anbieter führen.
      • Aber das rentiert alles sich natürlich für die einzelnen Kunden und deren Anwälte kaum. Schon gar nicht, um wegen der paar Euro die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, die danach vielleicht kündigt... Auch die Kollektivklagemöglichkeiten im Lauterkeitsrecht wurden Ende 2020 so dramatisch beschnitten, dass die auch nur noch ein stumpfes Schwert sind.
      • Versucht dann wenigstens Kulanz rauszuholen, z.B. nach einer schlechten Bewertung auf Trustpilot werden sich manche Anbieter bei euch melden und eine Lösung anbieten.
      (4) tl;dr - auch wenn ihr schon abgeschlossen habt:
      • Glaubt den Anbietern in der Werbung und selbst bei Vertragsschluss und danach nichts, legt jedenfalls jedes Wort auf die Goldwaage.
      • Macht Screenshots von jeder Seite des Bestellvorgangs. Achtet auf die E-Mails vom Anbieter. Alles langfristig aufbewahren.
      • Gibt es mehrere Auslegungsmöglichkeiten bei Erklärungen und Vertragsbedingungen, nimmt der Anbieter für sich ziemlich sicher die für euch ungünstigste in Anspruch, gerne auch gegen geltendes Recht. Der Anbieter ist bei der Formulierung seiner Texte und bei den Ideen, noch mehr Geld und Laufzeit rauszuschlagen, immer (bauern-)schlauer als Ihr. Der macht das jeden Tag, ihr nur ein Mal im Jahr.
      • Verzichtet - sofern zeitlich möglich - nie auf das Widerrufsrecht.
      • Schaut ganz genau in die E-Mail-Bestätigung, was euch darin bestätigt wird, einschließlich der vesprochenen Prämienhöhe und der Laufzeit des Vertrags. Auch die AGB herunterladen und durchlesen.
        - "12 Monats-Verträge" gelten immer auch für das Folgejahr, das muss (wenn möglich) manuell abgestellt werden. Die Abwahl der Option "Ich möchte jedes Jahr die Prämie erhalten", schützt euch in diesem Punkt gerade nicht!
        - Auch bei schon versehentlich abgeschlossenen 12-Monats-Verträgen bieten manche Anbieter immerhin eine nachträgliche Option zur Beschränkung auf das laufende Jahr an, aber nur bis zum 15.12.
        - Eine Prämie "bis zu..." ist für euch immer unverbindlich (§ 315 BGB).
        - Gefällt euch nicht, was ihr in der Bestätigung seht, übt das Widerrufsrecht aus, wenn noch möglich!
      • Selbst bei einmal vermeintlich sicher gewählten Optionen besteht keine Sicherheit, dass die zum Stichtag noch so vorgemerkt ist, deshalb nochmals kurz vor dem jeweiligen Stichtag die Option nachprüfen. Das gilt vor allem für die Verkürzung der Laufzeit auf das aktuelle Jahr bis zum 15.12.
      • Wenn das Kind schon im Brunnen liegt, bekommt ihr Rechtssicherheit regelmäßig leider nur auf einem sehr steinigen Weg. Für den Rechtsweg müsstet müsstet ihr den Bestellablauf dazu auch beweisen können.

      Nachdem mein alter Beitrag nichts an Aktualität eingebüßt hat, zitiere ich mich mal selbst (2025 durch 2026 und die Beträge durch aktuelle Zahlen ersetzen, dann passts).
    • Hier mal ein Auszug eines Dienstleisters, man achte auf die 600 € Schadensersatz.

      2.17 Der Nutzer ist verpflichtet, die Treibhausgasemissionsquote von zugelassenen Elektrofahrzeugen während des Übertragungszeitraums weder an Dritte zu veräußern noch das Verkaufsrecht der Treibhausgasemissionsquote an Dritte zu übertragen. Teilt das Umweltbundesamt mit, dass für ein bei Quotlix registiertes Fahrzeug in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, behält sich der Vermarkter in Ausnahmefällen, insbesondere bei erkennbarem Vorsatz, das Recht vor, dem Nutzer 40 € netto zzgl. Ust. Bearbeitungsgebühr pro Fahrzeug in Rechnung zu stellen. Für eine Registrierung in Österreich gilt bei einer doppelten Einreichung über verschiedene Anbieter abweichend, dass die Parteien einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 600€/tCO2eq. THG-Anrechnung, der vom Nutzer an den Anbieter zu zahlen ist, vereinbaren. Dem Schuldner steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
      Gruß Bernhard

      Wir waren dabei ! eGolf Treffen am Bodensee 2016, 2025, in Moers 2017, in Ha.-Mü. 2018, 2019, 2021, 2024, Heilbronn 2020, 2022, 2023 und 2025, Rutesheim 2021, Mühbrook 2022.
      ID. Buzz ab 05. 2023, eGolf ab 03.2015
    • Tscharlie schrieb:

      Kann man allgemein sagen: Wenn Euch jemand gaanz viel Geld anbietet, viiiel mehr als Andere, dann könnte es sein, dass irgendwas im Argen ist.
      Genau deshalb hatte ich mich für eAutoCash entschieden (und das nicht zum ersten mal, schon 2023 hatte ich gute Erfahrung mit denen gemacht), die versprechen gar keine Festbeträge, sie zahlen 90% des Erlöses aus den sie erzielen, aber bisher waren ihre Erlöse immer unter den absolut besten von dem was man sonst hätte bekommen können.
      Der Nachteil ist, das sie versuchen es zum besten Zeitpunkt zu verkaufen, deshalb kann es länger dauern als bei anderen, 2025 hab ich erst jetzt ausgezahlt bekommen.
      Bei eAutoCash ist man auch immer nur für ein Jahr gebunden, einen automatische Verlängerung gibt es nicht.
    • Neu

      Mir war die Tagr aufgefallen, dass ich noch nicht die 100€ von Geld für eAuto für 2025 bekommen habe. Die 35€ Neukundenbonus haben sie ja eh schon gestrichen, weil ich der aromatischen Verlängerung für 2026 widersprochen hatte. Im Februar 26 hatten sie geschrieben, dass in den nächsten 21Tagen das Geld kommen soll.

      Ich bin mir sicher, letztes Jahr meine Bankverbindung angegeben hatte. Hab mich jetzt eingeloggt und da war aber nichts hinterlegt. Also hab ich auch kein Geld bekommen, aber auch keine Benachrichtigung.

      Neu eingegeben und dem Support geschrieben ...Geld soll jetzt in 14 Tagen kommen.

      Also ich bin da nicht so zufrieden.
      Citroën ë-C4