Verkaufsberatung ja oder nein

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    • Das Problem beim eGolf für mich ist, die anderen Autos in der Liga, die neu verkauft werden sind schlechter.
      Unser Auto ist bald (12.23) 4 Jahre alt und wird steuerlich uninteressant, aber der i4 M40 doch ein wenig zu teuer.
      Ferner haben wir bald die Lieferengpässe überstanden, dann rückt der Käufermarkt in Reichweite.
      BMW will eine Art Neue Klasse auflegen, ab 2025, naja die Zeit rennt :)

      Dann ist eben der eGolf mein erster Elektroklassiker, 1. Hand seit 30 Jahren oder so
      Sammle erst die Fakten, dann kannst du sie verdrehen, wie es dir passt.
      Marc Twain

      VW T5, Golf GTD, Porsche 993, Alfetta GTV, TR6, Pagode 230SL..... Ducatissssssss :thumbsup: bleiben alle da
    • Falles es um Abschreibung geht, ich finde den Gedanken Quatsch, wenn ein Auto abgeschrieben ist, müsse ein neues her. Aber, anderes Thema.
      Der neue Volvo EX30 wäre auch eine Alternative in dieser Klasse. Und so werden noch viele Autos kommen.
      Wie man auf den BMW i4 M40 an dieser Stelle kommt, weiß ich nicht.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
      PV 18kWp und Batterie BMZ 17 kWh + Notstromschaltung, kann tagsüber zu Hause laden
      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Das klingt vielleicht so, als Privatmann würde man ja auch draufzahlen wenn man sich so verhalten würde. Aber aus Umweltsicht macht man ja keinen Schaden, weil man das Auto nicht verschrottet, sondern dem Gebrauchtmarkt zur Verfügung stellt und es jemand anders weiter fährt, der kein neues Auto kaufen will.

      Und aus wirtschaftlicher Sicht wird es ein Draufzahlgeschäft wenn man nichts mehr abschreiben kann, aber die Nutzung ständig mit dem hohen Neuwert des Listenpreises versteuern muss. Das ist auch der Grund warum ich mein altes Auto nie auf mein Gewerbe angemeldet habe. Obwohl ich das gerne würde, weil ich es dann in einem anderen Landkreis deutlich günstiger versichern könnte.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Elektromobilitaet schrieb:

      Der neue Volvo EX30 wäre auch eine Alternative in dieser Klasse.
      Danke für genau diesen Beitrag, ohne diesen hätte ich gar nicht gewusst, dass da eine Alternative kommt. Prima.

      Den schaue ich mir mal an, vielleicht ein Nachfolger für unseren VW e-Golf. Zwar 10.000 % teurer, als dieser in 2017, aber plus Inflation von 10%. Sind es ja nur noch 7.000 € Unterschied. Wenn der Dach- und Anhängelast hat, wäre es prima.
      11/2017-10/2023: VW e-Golf (verkauft mit ca. 101.000 km),
      08/2018-08/2021: Smart Ed 451,
      11/2021-heute: VW e-Up,
      Seit 11/2023: Skoda Enyaq iV50 als Ersatz für den VW e-Golf. (Übergangslösung bis zum VW e-Golf Variant oder bis zum neuen VW e-Caddy)
    • 1000-1600 Kg Anhängelast.
      Glaube 100 Kg Stützlast.
      Dachlast weiß ich nicht.
      Werde mich auch auf dem Laufenden halten und die weitere Entwicklung beobachten.
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
      PV 18kWp und Batterie BMZ 17 kWh + Notstromschaltung, kann tagsüber zu Hause laden
      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Outsider64 schrieb:

      Das klingt vielleicht so, als Privatmann würde man ja auch draufzahlen wenn man sich so verhalten würde. Aber aus Umweltsicht macht man ja keinen Schaden, weil man das Auto nicht verschrottet, sondern dem Gebrauchtmarkt zur Verfügung stellt und es jemand anders weiter fährt, der kein neues Auto kaufen will.

      Und aus wirtschaftlicher Sicht wird es ein Draufzahlgeschäft wenn man nichts mehr abschreiben kann, aber die Nutzung ständig mit dem hohen Neuwert des Listenpreises versteuern muss. Das ist auch der Grund warum ich mein altes Auto nie auf mein Gewerbe angemeldet habe. Obwohl ich das gerne würde, weil ich es dann in einem anderen Landkreis deutlich günstiger versichern könnte.
      "Und aus wirtschaftlicher Sicht wird es ein Draufzahlgeschäft wenn man nichts mehr abschreiben kann, aber die Nutzung ständig mit dem hohen Neuwert des Listenpreises versteuern muss."
      Ist zwar hier offtopic, aber ich sehe das komplett anders:
      Ich nutze meinen Polestar geschäftlich und klar wäre er irgendwann komplett abgeschrieben. Die private Nutzung läuft über Fahrtenbuch, ca. 10-20% meist. Dann spielt der Listenpreis keine Rolle.
      Und wenn das Teil abgeschrieben ist, kommen die Reparaturen und dann darf man das absetzen.
      Aber, mal ganz ehrlich, von Absetzen und Abschreiben wird man nicht reich ;)
      Außerdem, wenn das Auto komplett abgeschrieben ist und man es verkauft, versteuert man einen Gewinn, da das Auto nicht 0 Euro wert ist.

      Zurück zum e-golf und den Alternativen :)
      Elektrisch seit 2017. aktuell: e-Golf MJ20, Polestar 2 Dual Motor MJ24
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      Gruß, Bernd, P.S.: Auf die Kabeltrommel passen auch 12m 32A Kabel.
    • Outsider64 schrieb:

      Und aus wirtschaftlicher Sicht wird es ein Draufzahlgeschäft wenn man nichts mehr abschreiben kann, aber die Nutzung ständig mit dem hohen Neuwert des Listenpreises versteuern muss.
      Die Versteuerung betrifft die Privatnutzung. Bei BEV wird 1/4 des Listenpreises versteuert. Das ist günstiger als viele Kleinstwagen. Als Gegenwert dafür, dass die Firma alle Strom-, Versicherungs-, Wartungs- und Reparaturkosten übernimmt, ist das durchaus mehr als fair veranschlagt.

      Aus Sicht des Unternehmens ist es sinnvoller, den Wagen so lange zu fahren wie möglich, denn am Ende zahlt man eh nur den Wertverlust. Die Zeit, wo der Buchwert des Fahrzeugs niedriger als der Realwert ist, ist der Wagen eigentlich eine Art Geldanlage.
      e-Golf seit 11/19
      Ioniq seit 04/21