der liebe Spaß mit der Verkehrsüberwachung

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    • der liebe Spaß mit der Verkehrsüberwachung

      Da sollte man meinen, das im Jahre 2023 jedes Verkehrsüberwachungsorgan in DE mal Berührungspunkte mit der E-Mobilität hatte, aber nein ich wurde heute tatsächlich auf ein neues überrascht.
      Ich bekam heute ein 55€ Knöllchen, weil mein Auto vollgeladen an einer Säule eines P+R Parkplatzes am Bahnhof stand. An der Säule nur das Parkplatzschild und das Auto mit Stecker Symbol.
      Tatbestand, ich parkte da unberechtigt, Fahrzeug nicht ladend.
      Ich weiß jedenfalls wo ich morgen mal Nachschulungsunterricht in Sachen Beschilderung an Ladesäulen gebe :rofl:
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Maverick78 ()

    • Natürlich. Wenn Dein Auto voll ist, musst Du dir die zwei Stunden Zeit nehmen, zum P+R-Parkplatz zurückzufahren und dein Auto umzusetzen. Oder was wäre die Argumentationskette der Politesse (w/m/d)? :dash: :dash: :dash:


      Selbst wenn da der Zusatz "während des Ladevorgangs" dran gewesen wäre - solange Du (noch) angesteckt bist, ist das der Ladevorgang. Soll die Zeit beschränkt werden, müsste eben Parkscheibe verlangt werden. Was auf P+R-Parkplätzen extrem sinnvoll wäre :thumbsup:
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • Maverick78 schrieb:

      Da sollte man meinen, das im Jahre 2023 jedes Verkehrsüberwachungsorgan in DE mal Berührungspunkte mit der E-Mobilität hatte, aber nein ich wurde heute tatsächlich auf ein neues überrascht.
      Ich bekam heute ein 55€ Knöllchen, weil mein Auto vollgeladen an einer Säule eines P+R Parkplatzes am Bahnhof stand. An der Säule nur das Parkplatzschild und das Auto mit Stecker Symbol.
      Tatbestand, ich parkte da unberechtigt, Fahrzeug nicht ladend.
      Ich weiß jedenfalls wo ich morgen mal Nachschulungsunterricht in Sachen Beschilderung an Ladesäulen gebe :rofl:
      Du legst ja bestimmt Wiederspruch ein bzw zahlst erstmal nicht.
      Berichte aber bitte was im Endeffekt dabei rausgekommen ist.
      Gruß
      Peter



      bestellt 11.08.2017
      AB 22.08.2017
      E-Golf 300 vom 30.11.17 bis 31.08.2020 57.000km
      Polestar 2 von 01.09.2020 - 05.2021 7.500km
      IONIQ5 P45 ab 16.06.2021
    • Das Verwarngeld wurde zurück gezogen und mir wurde versprochen das die Mitarbeiter darauf sensibilisiert werden.

      Norman_2 schrieb:

      Dann verstehe ich das Knöllchen nicht, denn der Parkplatz hatte ja nicht die Vorgabe "während des Ladevorgangs".
      Nein selbst das geht nicht. -> vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge…destationen.htm#Kapitel03
      Punkt 3.4

      EmoG: Keine Beschränkung auf "während des Ladevorgangs" möglich
      Entgegen der zuvor beschriebenen Aussage des BMVI, zur Verwendung des freitextlichen Zusatzzeichens "während des Ladevorgangs", geht aus der Berichterstattung zum Elektromobilitätsgesetz (Juni 2018, BMVI) hervor, dass im Sinne des EmoG eine Beschränkung auf den Ladevorgang bislang ausgeschlossen ist. Stellflächen an Ladesäulen, die aus förderrechtlichen Aspekten im Rahmen des EmoG errichtet bzw. betrieben werden, sind daher stets reine Parkplätze, auf denen die Berechtigten bei vorhandener Ladesäule ggf. laden können, aber nicht müssen. Allenfalls ist gegenwärtig eine Beschränkung der Parkdauer z.B. mittels Parkscheibe denkbar - eine Verpflichtung zum Laden ist jedoch unzulässig, denn sie entspricht nicht der Ermächtigung aus dem EmoG.

      Man kann einen gemäß EmoG gekennzeichneten bevorrechtigten Parkplatz also nicht einschränken, außer mit der Parkdauer. Das gibt die Rechtslage aktuell nicht her.
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    • Maverick78 schrieb:

      Ich bekam heute ein 55€ Knöllchen
      55 € ist aber schon eher in Knollen... Wie kommt es, dass da überhaupt so hohe Strafen fällig werden? Allgemein sind Strafen in Deutschland doch extrem lächerlich niedrig. Als ich meinen zweiten Tesla nach Dänemark gebracht habe, hat sich der Käufer darüber kauptt gelacht, was ihm Deutschland für billige Strafzettel schickt, wenn er hier mal unterwegs war.

      Dass alte Punkte bei erneuten Vergehen nicht mehr stehen bleiben, finde ich auch so ein extremes Unding wo ich nicht verstehen kann, warum so etwas abgeschafft werden konnte. Innerorts immer 70 fahren? Kein Problem wer es sich leisten kann. 75 auch kein Problem, wenn man in 2,5 Jahren nicht öfters als 7 mal erwischt wird. Wo soll hier denn die Abschreckungsmaßnahme sein? Und wie soll man mit dieser Methode notorische Schnellfahrer erziehen oder von den Straßen runter bringen?

      Auch dass es bei notorischen Falschparkern keine Handhabe gibt, müsste dringend mal geändert werden. Spätestens ab dem 3. offensichtlich bewussten Falschparken würde ich den Leuten mehr als nur eine lächerliche zweistellige Strafe zahlen lassen. Bei jedem neuen Versuch Strafe verdoppeln, wäre mal ein Anfang. Oder auch Fahrverbot.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Nach meiner Kenntnis ist bei notorischem Fehlverhalten möglich, den Führerschein einzuziehen, weil die-/derjenige nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.

      Hier ein 2-Sekunden-Google-Treffer:

      Auch wer notorisch nur gegen Ordnungsvorschriften verstößt, ist nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen. Das Verwaltungsgericht Berlin wertete das wiederholte Falschparken als Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art und bestätigte den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis.

      Text erschienen bei Haufe.
      Viele Grüße
      Norbert
      ____________________________________
      02/2021 - VW ID.3 Pro Max | E-Autobiografie


      Teilnehmer e-Golf-Treffen MO (2017), HMÜ (2018/2019/2021)
      , HN (2020), Mühbrook (2022)
    • Mir war bisher kein solcher Fall bekannt. Bei uns gibt es zum Beispiel nen Dönerladen, bei dem praktisch immer der Eigentümer sein Auto davor im Halteverbot stehen hat. Seit über 15 Jahren. Mag sein, dass es so etwas gibt. Aber wenn da erst ein Verwaltungsgericht über Einzelfälle unterscheiden muss, ist das viel zu selten.

      Bei Geschwindigkeitsübertretungen gibt es eine Regel für Wiederholung innerorts erst ab 26-30 km/h beim zweiten Verstoße innerhalb eines Jahres einen Entzug des Führerscheins. Das heißt im 50er Bereich ab etwa 80 km/h auf dem Tacho. Sehr viel zu spät meiner Meinung nach.
      Gruß,
      Stephan

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    • der liebe Spaß mit der Verkehrsüberwachung

      Wie verhält es sich denn auf Parkplätzen mit Parkautomat, wenn an der Säule ein P Schild mit Steckersymbol und Zusatz "nur während des Ladevorganges" ist? Parkschein ziehen?
      Ändert sich was, wenn der Zusatz nicht da ist?

      Hatte den Fall an der Nordsee, EWE Säule stand am Rande des Parkplatzes mit Parkschein. War mir unsicher, zur Gemeinde gegenüber rein und gefragt.
      Antwort. Parkschein ziehen.

      Hmmm
      e-Golf 300 von 6.11.2017 bis 21.11.23 - id.3 Pro 58 kWh FL ab 22.11.23 - PV Anlage 9,975 kWp seit 3.2017 - Carportlader
      Go-e-Charger an CEE 16A
    • @meinereiner Wie im obigen Link geschrieben ist, widerspricht der Zusatz "nur während des Ladevorganges" den Vorgaben des EmoG. Hier beißen sich StVO, VzKat und StVO aufgrund einer Lücke.
      Ich würde es jedenfalls nicht riskieren mich an so einem Platz ohne Ladekabel hinzustellen, im Zweifelsfall müsste das ein Gericht entscheiden und ich bin der Meinung das unsere Gerichte besseres zu tun haben ;)
      Einen Parkschein musst du aber dann nicht ziehen, sonst müsste es dran stehen.
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    • der liebe Spaß mit der Verkehrsüberwachung

      Ich wollte da ja auch laden, während ich ein Fischbrötchen kaufen und essen wollte.
      Hab dann die 50 ct für 1/2 h berappt und den Schein gezogen.
      Geladen hab ich dann phänomenale 3 kWh.
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    • Outsider64 schrieb:

      Dass alte Punkte bei erneuten Vergehen nicht mehr stehen bleiben, finde ich auch so ein extremes Unding wo ich nicht verstehen kann, warum so etwas abgeschafft werden konnte. Innerorts immer 70 fahren? Kein Problem wer es sich leisten kann.
      Wieviel kostet in DE sowas?
      eGolf 300 07/2020 WP ACC LaneAssist LightAssist
      Skoda Kodiaq MJ2020 190TDi 4x4 ACC LaneAssist LightAssist 7Sitze und bisschen mehr...
    • Maverick78 schrieb:

      Man kann einen gemäß EmoG gekennzeichneten bevorrechtigten Parkplatz also nicht einschränken, außer mit der Parkdauer. Das gibt die Rechtslage aktuell nicht her.
      Das ist nicht richtig. Das galt mit der 2018 noch gültigen Regelung, gilt heute noch bei Ergänzung des mit den alten Text-Zusatzzeichen 1050-32 "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" usw. - diese ergänzen das Schild lediglich und bedeutet in der Kombination, dass dort alle EMoG-Fahrzeuge sowie alle Nicht-EMoG-Elektrofahrzeuge parken dürfen, letztere aber nur während des Ladevorgangs.

      Seit 15. August 2022 gibt es aber das Zusatzzeichen 1053-54 ("während des Ladevorgangs"), welches genau diese Lücke schließt. Damit dürfen dann in Verbindung mit Zeichen 314 ff. ("Parken") und dem Zusatzzeichen 1010-66 "Elektroauto" nur EMoG-Elektrofahrzeuge parken, die auch im Ladevorgang sind. Aber: Der Ladevorgang endet juristisch in DE nicht mit Abschalten von Strom und/oder Spannung, sondern mit dem Ziehen des Kabels (es reicht aber nicht, nur das Kabel einzustecken, ohne das Laden zu beginnen). Und es muss auch die korrekte Reihenfolge eingehalten werden: Von oben nach Unten 314ff., 1010-66, 1053-54. Jede andere Reihenfolge sorgt dafür, dass nichts mehr gilt. Übrigens: Nur auf Parkplätzen mit Zusatzzeichen 1010-66 gilt für unberechtigt Parkende das erhöhte Verwarngeld von 55 Euro. Auf mit 1050-32 markierten Parkplätzen gilt nur das normale Verwarngeld (also 10 Euro normal, mehr bei Überschreiten einer evtl. zusätzlich angegebenen Parkdauer).

      Zur Erklärung: Zusatzzeichen aus der Serie 1050 markieren bestimmte Fahrzeuge, schränken damit andere Zusatzzeichen nicht ein, sondern definieren lediglich Fahrzeuge, für die die darüber angebrachtne Zeichen gelten. Die Zusatzzeichen aus der Serie 1053 haben hingegen einschränkende Wirkung für sämtliche darüber angebrachte Zeichen und Zusatzzeichen.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
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    • merlin99 schrieb:

      Wieviel kostet in DE sowas?
      70 im 50er Bereich oder 50 im 30er Bereich kostet 60 Euro. Real kann man dann noch etwas mehr auf dem Tacho haben, weil 3 km/h Messtoleranz abgezogen werden und der Tacho typischerweise ein paar km/h vorgeht. Man bekommt da nie Punkte und auch nie ein Fahrverbot. Selbst wenn man mit gut 90(!) km/h erwischt wird, verliert man beim ersten Mal nicht die Fahrerlaubnis und muss nur 200 Euro zahlen. Das kann man jedes Jahr einmal machen und würde dann erst nach 8 Jahren den Führerschein verlieren. Oder wenn man dabei einmal für zweieinhalb Jahre nicht erwischt wird, hat man wieder ein weiteres Jahr ohne Verlust der Fahrerlaubnis.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Da kann ich dem Herrn aus Dänemark zustimmen, dass der Bussgeldkatalog in DE in dieser Hinsicht wirklich billig ist:) Schon nicht schlecht, und stimme Dir auch zu, bei solchen "Preisen" von Abschreckung keine Rede sein kann... Aber, das ist in den meisten Ländern scheinbar irgendwie so z.Z. gewollt (ausser halt paar wie CH, SE usw.) wo sowas noch weh tun kann.
      eGolf 300 07/2020 WP ACC LaneAssist LightAssist
      Skoda Kodiaq MJ2020 190TDi 4x4 ACC LaneAssist LightAssist 7Sitze und bisschen mehr...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von merlin99 ()