Umsetzung Leistungsreduzierung Wallbox / Wärmepumpe nach neuer BNA Vorgabe

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    • Alter Fritz schrieb:

      Eben nicht mehr. Den Wildwuchs gibt es in der Tat - nämlich im alten Regime. Das neue Regime ist bundeseinheitlich, für den Bestand gibt es aber Übergangsregelungen. Was bisher nicht abgeregelt war, wird es auch zukünftig nicht - kann sich aber freiwillig dem neuen Regime unterwerfen. Ich z. B. prüfe das gerade, da die Einschränkungen m. E. nicht der Rede Wert sind, ich aber vermutlich etwas über 200 Euro Stromkosten (Netzgebühren) pro Jahr sparen würde.
      Sorry Andreas, ich meine kein Regime - sondern die technische Durchführung eines Regimes. Wie wird die Reduzierung geschaltet.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • Alter Fritz schrieb:

      Anlagen, die bis 2023 in Betrieb genommen wurden und nicht zur Abschaltung verpflichtet waren (also unter 12 kVA Last) haben Bestandsschutz. Das hat mit der Forderung gar nichts zu tun.Freiwillig können sie aber das nutzen und damit von dem verringerten Netzentgelt profitieren (laut Pressemitteilung je Gerät 120 bis 190 Euro im Jahr).
      Korrekt ich dachte das ergab sich aus dem Kontext, das wir nur von Bestandswallboxen reden die von §14a EnWG gebrauch machen.

      Neu ist nur, das alle Geräte >4,2kW ab dem 1.1.24 zu §14a EnWG verpflichtet werden. Ob das irgendwann rückwirkend geändert wird ist aber durchaus möglich.
      e-Golf MJ15 ab 16.02.15
      e-Golf MJ18 ab 22.01.18
      e-Golf MJ18 ab 02.03.18
      e-Tron MJ20 ab 14.05.21

      26kW PV+15kWh Speicher

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    • Danke für's Raussuchen der Links @Maverick78. Mal schauen, was kommt. Im Januar habe ich meinen Elektriker vom Bayernwerk hier, und der soll mir erzählen, wie das umgesetzt werden soll und was ich wie umzubauen bzw. vorzubereiten habe. Im Prinzip muss ein Steuersignal "Reduziere auf 4,2 kW" kommen, und das muss dann von Wallbox und WP umgesetzt werden. Da man nicht den Strom selbst abregeln kann, muss man das dem Verbraucher sagen.

      Sobald ich was weiss, kommentiere ich heir weiter. Das Bayernwerk hat seine Leitlinie hier veröffentlicht: bayernwerk-netz.de/content/dam…rbrauchseinrichtungen.pdf

      The Mobility House hat hierzu etwas veröffentlicht: cdn-website.mobilityhouse.com/…2a5bbb518ad50119474bc.pdf Ein RSE/TSG sagt dem Ladecontroller, runterregeln bis 4,2 kW Netzbezug unterschritten sind ;)
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von christech ()

    • Also wie ich das gestern noch in einem Statement der BDEW gelesen habe: die Netzbetreiber können Übergangweise bis 2028 Übergangstechnik verbauen, bis die IMSyS Lösung durch alle Gremien ist. Die Übergangstechnik besteht aus RSE oder Zeitschaltuhr. Der BDEW bemängelt, da mit Einführung der IMSyS Lösung erst gegen 2026 gerechnet wird, das für die Kunden doppelte Kosten entstehen, denn diese Übergangstechnik muss bis 2028 wieder ausgebaut sein.
      Scheinbar hat hier der Bund wieder ein vorhaben durchgeboxt, bevor das System Marktreif ist.
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    • Maverick78 schrieb:

      Scheinbar hat hier der Bund wieder ein vorhaben durchgeboxt, bevor das System Marktreif ist.
      Glaube, hier kommt das Regime zum Vorschein, von dem "alter Fritz" gesprochen hatte.
      - der IMSyS kann in beide Richtungen was übertragen - aber was?
      - das gesamte Netz muss Messelemente bekommen
      - es müssen Regeln erarbeitet werden, wie auf Situationen im Netz reagiert werden soll
      - diese Reaktionen müssen ggf. auch mit den kommerziellen Konsequenzen abgeglichen werden
      - man muss auch erst mal Klassen von Geräten / Verbrauchern definieren, die gleich geschaltet werden.
      - dann müssen die lokalen Bereiche ob dessen entscheiden, was abgeschaltet / runter geregelt werden soll
      - und es muss in Protokoll (Netzwerk-) verabschiedet werden, mit dem die Entscheidung "realisiert wird"
      - diese Protokolle müssen in der Fläche implementiert werden.

      So, wenn ich jetzt an meine IT Erfahrungen anknüpfe, dann ist das für deutsche Entscheider fast unmöglich ;( - so ähnlich wie Frauen verstehen ;) .
      Viele Grüße Jürgen

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    • Ich Deutschland mit seinen 800 (Energie)Fürstentümern ein unmögliches Vorhaben. Vielleicht ist es doch ganz gut das der Bund die Energiewirtschaft vor vollendete Tatsachen zu stellen, damit es in der Digitalisierung mal vorwärts geht.
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    • Maverick78 schrieb:

      Ich Deutschland mit seinen 800 (Energie)Fürstentümern ein unmögliches Vorhaben. Vielleicht ist es doch ganz gut das der Bund die Energiewirtschaft vor vollendete Tatsachen zu stellen, damit es in der Digitalisierung mal vorwärts geht.
      Glaube, da sind wir einer Meinung.

      Zusätzlich zu den Vorgaben des Bundes erhoffe ich von der BNetzA und einigen großen Herstellern, dass sie auf der anderen Seite des Tisches den lokale Fürsten Einhalt gebieten.
      Viele Grüße Jürgen

      Happy elektrisch seit 19.11.18 :D
      Seit 31.12.2013 Model Y Besitzer.
    • Ein zusammenfassender Presserartikel des
      Münchner Merkur hier zum Thema: merkur.de/wirtschaft/neue-dimm…wicklung-zr-92762191.html
      Bin dazu auch mit dem Geschäftsführer des VBEW in Kontakt.
      Gruss Christian

      1. e-Golf 300 (seit 04/2018) Schnee, Höhenmeter, Rom, Kroatien...alles kein Problem
      2. e-tron 55 (ab 04/2022)


      PV 14,4 kWp Nulleinspeisung (Fronius Symo/Ohm-/Wattpilot), +26qm Solar th.
    • Rückmeldung von meinem Netzbetreiber auf meine Anfrage vom 29.12.23:

      Stadtwerke Hameln/Weserbergland Netze schrieb:

      Guten Tag Alter Fritz,vielen Dank für Ihre Anfrage.Momentan prüfen wir, wie die neuen Bestimmungen diesbezüglich umzusetzen sind.Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir Ihnen die genaue Vorgehensweise mitteilen können.Wir bitten um Ihr Verständnis.Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
      Also nichts Konkretes weiß man nicht. War zu erwarten, denn wie schnell sollen die Netzbetreiber darauf reagieren?
      Nichtsdestotrotz trotzdem blöd, man will ja schließlich gern sparen. Wirkliche Drosselungen erwarte ich nicht oder zumindest nicht in relevantem Ausmaß.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • Alter Fritz schrieb:

      Rückmeldung von meinem Netzbetreiber auf meine Anfrage vom 29.12.23:

      Stadtwerke Hameln/Weserbergland Netze schrieb:

      Guten Tag Alter Fritz,vielen Dank für Ihre Anfrage.Momentan prüfen wir, wie die neuen Bestimmungen diesbezüglich umzusetzen sind.Wir melden uns bei Ihnen, sobald wir Ihnen die genaue Vorgehensweise mitteilen können.Wir bitten um Ihr Verständnis.Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
      Also nichts Konkretes weiß man nicht. War zu erwarten, denn wie schnell sollen die Netzbetreiber darauf reagieren?Nichtsdestotrotz trotzdem blöd, man will ja schließlich gern sparen. Wirkliche Drosselungen erwarte ich nicht oder zumindest nicht in relevantem Ausmaß.
      ich befürchte mittlerweile, dass es leider eben keine Netzdienliche Drosselung geben wird.
      Unsere Netzbetreiber leben leider noch so hart hinterm Mond, dass es auf eine Zeitschaltuhr hinauslaufen wird. Jedenfalls hab ich da eine neue Tabelle von meinem gefunden. Bedeutet obwohl unter Umständen ausreichend Strom im Netz ist wird die Wärmepumpe und die Wallbox 3 mal am Tag herunter geregelt und wenns knapp wird ist vielleicht gerade eine Zeit wo alles Volllast ziehen darf. Also nix netzdienliche Steuerung. Aber auch hier erfährt man im Prinzip noch nichts. Hauptsächlich da auf E-Mail keiner antwortet und man niemanden ans Telefon bekommt, der sich mit dem Thema auskennt und oder beschäftigt hat. Scheint weiterhin ausgesessen zu werden.
      Ich versuch weiter was genaues am besten schwarz auf weiß zu bekommen. Eben da ich meine mobile Wallbox mal anmelden muss und hoffentlich bald die Wärmepumpe kommt.
    • GLIWICE schrieb:

      Unsere Netzbetreiber leben leider noch so hart hinterm Mond, dass es auf eine Zeitschaltuhr hinauslaufen wird.
      Nein, genau das ist ab sofort für alle Neuanlagen und alle, die sich freiwillig für das neue melden, nicht mehr zulässig. Du könntest sogar sagen: Ich will das neue System und profitierst sofort von der Ermäßigung und wirst nicht gedrosselt.
      Wer aber bislang keine Abregelung hatte, geht durchaus ein Risiko ein. Wer bisher feste Ausschaltungen hatte, hat die im schlimmsten Fall wie bisher, aber bei geringeren Stromkosten.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • Andreas, glaube diese Diskussion ist im Moment auf 2 Ebenen unterwegs ohne, dass das klar ist.
      - Du redest von den generellen Regeln, die bereits vom Gesetzgeber so beschlossen wurden
      - darunter gibt die Regime (wie, aufgrund was soll abgeschaltet werden) sowie die technische Realisierung.

      Bei der technischen Realisierung kommen wir zu den fast 900 lokalen Anschlussnetzbetreibern mit ihren jeweils eigenen TAB (Technische Anschluss Bedingungen).
      Letztere enthalten natürlich nur die Beschreibung von Geräten + Schaltungen, die dem Netzbetreiber nutzten. Wenn der Betreiber z.B. aufgrund knapper Leitungen keine Nachtspeicher Tarife anbot, hatte er auch keine Schaltungen in den TAB beschrieben, wie man Zähler umschaltet oder andere Schaltungen ( ... hier die Abschaltung) vornimmt.

      Wie sagt man in Köln "Hammer nit, kenne mer nit - fot damit"
      Viele Grüße Jürgen

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    • Maverick78 schrieb:

      die alten Systeme sind übergangsweise zulässig. Das Problem ist, diese müssen bis 2028 wieder ausgebaut werden. Man hat also die Kosten 2x.
      Eben nicht. Nur für Bestandssysteme mit Anmeldung spätestens am 31.12.23 sind die übergangsweise noch bis 2028 zulässig, nicht hingegen für Neuanlagen seit 1.1.24.

      Bzw. etwas Korrektur: Für maximal 24 Monate nach erster Drosselung kann der Netzbetreiber auf seine Kosten dir ein altes Gerät geben. Nur muss man nicht zwangsläufig komplett abschalten und es gelten starke Nebenbedingungen.
      Grüße Andreas

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