Das Seilbahn- Unglück in Italien (14 Tote) hat für mindestens 3 Menschen ernste Konsequenzen, nämlich für die, die vermutlich das Notstoppsystem der Seilbahn vorsätzlich ausser Betrieb gesetzt haben.
Einige E-Fahrer stellen das Avas-System ab- falls überhaupt vorhanden- (spätestens aber ab 1.7.21 vorgeschrieben), weil es nerven soll.
Da stellt sich doch die Frage: Sollte man einen Fussgänger umnieten und das Avas war vorsätzlich deaktiviert, ob man sich dann nicht strafbar gemacht hat, eventuell sogar den Versicherungsschutz riskiert.
Was meint ihr?
Einige E-Fahrer stellen das Avas-System ab- falls überhaupt vorhanden- (spätestens aber ab 1.7.21 vorgeschrieben), weil es nerven soll.
Da stellt sich doch die Frage: Sollte man einen Fussgänger umnieten und das Avas war vorsätzlich deaktiviert, ob man sich dann nicht strafbar gemacht hat, eventuell sogar den Versicherungsschutz riskiert.
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