StromPreisBremse gilt für private Endverbraucher auch an öffentlichen Ladesäulen!

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    • StromPreisBremse gilt für private Endverbraucher auch an öffentlichen Ladesäulen!

      Interessante 10 Minuten:
      StrompreisBremse gilt für private Endverbraucher auch an öffentlichen Ladesäulen!
      Klaus
      e-Golf 190, 12/2014 Schnarchlader > 122.000km
      Model 3 LR AWD, 03/2019 > 122.000km
      HW3.0

      e-Golf-Treffen 0.1 bis 8.0 :thumbup: eVW-Treffen

      Smarter Ökostrom nicht nur für dein e-Auto
    • Hm, das Gesetz spricht ausdrücklich von Letztverbrauchern, und ich bin mir nicht sicher ob die im Video aufgestellte Konstruktion dann greift.

      Aber ich bin auch ken Anwalt ;)

      westfalen-blatt.de/owl/preisbr…mepumpen-2672241?pid=true

      Laut Headline könnte hier was drinstehen, aber ich bleibe an der Paywall hängen.

      Die FAQ vom Ministerium spricht nicht von öffentlichen Ladesäulen, aber immerhin soll, wie bei Wärmepumpen, bei neu installierten Wallboxen im Haushalt der Vorjahresverbrauch (also die 80% Grundlage) angepasst werden: bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads…_blob=publicationFile&v=4
      Gruß, Daniel

      Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: 1.21-gigawatt.net

      Immer einen Besuch wert, jeden 1. Samstag im Monat: Elektro-Stammtisch OWL
    • Hallo Daniel,

      das dieses Gesetz nicht einfach umzusetzen ist war bestimmt schon all klar.

      Doch glaube ich noch immer an das Gute im Menschen und denke es wird durch den Wettbewerb Bewegung in die Preise kommen.

      Nicht alle Fahrstromanbieter werden uns in beide Hosentaschen greifen, einmal über den direkten Weg und das zweite mal über den staatlichen Ausgleich über den Steuerzahler (Uns allen) ein zweites mal.
      Zum andren, ist ein Fahrstomanbieter noch vertrauenswürdig wenn er das „Geschenk“ vom Staat nicht annimmt, weil er sich nicht in die Kalkulation schauen lassen möchte.

      Es wird den ein oder anderen geben der auf Kundenfang gehen wird und somit kommt der Markt, hoffentlich, in Bewegung; damit die Regierung ihren ausgedrückten Wunsch die e-Mobilität zu fördern auch erreicht.
      Klaus
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    • Wie erkennt denn eine profane Ladesäule, ob eine spontane Ad-Hoc-Ladewillige Person nun mit dem Privatauto, mit dem Geschäftsauto, mit dem Geschäftsauto auf Privatfahrt oder mit dem Privatauto auf geschäftlicher Fahrt unterwegs ist?
      Bisher haben doch verhälltnismässig viele in Deutschland ein geschäftlich gekauftes Elektroauto... :klugorange:
      Mit e-Golf Model 2016 in Betrieb seit 28.12.2015 am 1. e-Golf Treffen am Bodensee, am 2. in Moers und am 3. in Hann. Münden dabei gewesen :thumbup: :musicextrem:
    • Ich lese das so das der Betreiber der Ladesäule damit von der Strompreisbremse profitiert, aber ob der das macht (wie soll das gehen, wer ist privat, gewerblich, wie ist das mit den 80%) oder ob der einfach sagt „preis bleibt“, und das die MSPs dann daraus machen in ihrer Mischkalkulation…

      was ist eigentlich mit dem Deutschland-Ladenetz, wo doch eh ein Preislimit gelten soll?
      Gruß, Daniel

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    • acurus schrieb:

      Ich lese das so das der Betreiber…

      was ist eigentlich mit dem Deutschland-Ladenetz, wo doch eh ein Preislimit gelten soll?
      Ist das nicht insgeheim IONITY?

      Deutschland-Ladenetz
      Da war doch mal was mit Standortsuche und so…

      Unabhängig davon finde ich es traurig das momentan nahezu die gesamte Energie in Schnellladestationen investiert wird, es gibt viel zu wenig AC Möglichkeit wo das Auto mal nebenbei geladen werden kann.
      Diese gibt den e-Auto wieder den negativ Beigeschmack das man da lange zum Laden braucht.
      Und ja, es ist einfach schöner mit einem Auto nur zu fahren und nicht noch zwischendurch laden zu müssen. Mir passiert es in den letzten Monaten immer öfter das AC Lader belegt sind und ich nicht während der Erledigungen laden kann und somit dann auch nach wiederholten Versuchen über die Tage „extra“ laden fahren muss.
      So wird das nichts mit der Kundenbindung in der Innenstadt oder den Stadt nahen Einkaufszentren. So wandern auch die ab die Zeit und (angeblich) Geld haben.

      Und wenn schon AC Tot ist dann endlich DC mit netzdienlicher Anbindungen des Fahrzeugakkus!
      Klaus
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    • E-auto2014 schrieb:

      Unabhängig davon finde ich es traurig das momentan nahezu die gesamte Energie in Schnellladestationen investiert wird, es gibt viel zu wenig AC Möglichkeit wo das Auto mal nebenbei geladen werden kann.
      Diese gibt den e-Auto wieder den negativ Beigeschmack das man da lange zum Laden braucht.
      Und ja, es ist einfach schöner mit einem Auto nur zu fahren und nicht noch zwischendurch laden zu müssen. Mir passiert es in den letzten Monaten immer öfter das AC Lader belegt sind und ich nicht während der Erledigungen laden kann und somit dann auch nach wiederholten Versuchen über die Tage „extra“ laden fahren muss.
      Ich sehe es immer öfter, dass AC-Säulen den ganzen Tag von Plug-in Hybriden belegt sind, die dort ihre Miniakkus mit 3kW laden und danach noch stundenlang die Säule blockieren.
      Ich finde das eine Verschwendung von Anschlussleistung, da hierzulande der Großteil der AC-Säulen 22kW pro Anschluss liefert.
      Überhaupt halte ich es für Schwachsinn, überall 22kW anzubieten wenn der größte Teil des Fahrzeugbestandes nur mit max. 11kW laden kann.
    • Ich bin noch immer für eine Preiskomponente bzgl. Zeit oder Ladeleistung. Wenn ein Auto 4 Stunden einen Parkplatz blockiert und dabei nur 5 kWh Strom für je 0,29 €/kWh genommen hat, ist das einfach nur ärgerlich und Verschwendung von Ladepotential und Blockierung von Parkraum und der Investition. So eine Preiskomponente sollte auch nicht erst nach 2 oder 4 Stunden kommen, sondern ab Beginn. Sonst ist der Platz ja doch den ganzen Tag blockiert, nur halt alle 4 Stunden von einem anderen Fahrzeug. Und dabei ist sogar unerheblich ob das ein BEV oder PHEV ist. Wobei man das bei letzteren weitaus öfters beobachten kann.

      Vielleicht sollte man auch einfach das kostenlose Parken während des Ladevorganges grundsätzlich abschaffen, dann wäre das Problem schon mal etwas geringer. Mir fällt eh kein triftiger Grund ein, warum man dort kostenlos parken können sollte. Oder bezahlen die Betreiber der Ladepunkte den Kommunen die entgangenen Parkgebühren?
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Nach meinen Wissensstand, hier in Essen, werden die Stellplätze vor den Ladesäulen umgewidmet und das je nach Anwendung. Carcharing mit e-Fahrzeug haben „eigene“ Stellflächen. Leider sind diese bis heute noch nicht eindeutige gekennzeichnet, meist fällt es erst auf wenn der Ladepunkt für externe nicht aktivierst ist. Und ja die Betreiber müssen etwas für die Stellfläche bezahlen. Und auch da gibt es neue Probleme, wer ist für die Kontrolle der ungenutzten Stellfläche zuständig?
      Ich denke solange der Betreiber es nicht selbst in der Hand hat was vor seiner Ladesäule (in seinem Geschäft) passier oder es ihn gar interessiert, solange gehen die Probleme weiter.
      Es sollte doch im Betreiber Interesse liegen.
      Ein Beispiel:
      Ich gehe mit meiner Familie in ein Restaurant und bringe mein gut gefüllten Picknickkorb mit. Wir setzten uns an einen schön gedeckten Tisch der einen tollen Blick auf den See erlaubt. Wir nehmen uns vom Nachbartisch noch den Sonnenschirm und fangen an unsere mitgebrachten Speisen und Getränke zu verzehren.
      Den Kellner und dem Inhaber interessiert das nicht. Nun sind wir nicht allein, immer mehr kommen mit der Zeit dazu und belegen den schönen Biergarten ohne einen Cent auszugeben.
      Nach dem die Sonne untergegangen ist und alle weg sind sieht der Biergarten nicht mehr so einladend aus, da alle er ihren Unrat einfach dagelassen haben. Das geht Tage so weiter bis dieses ehemals tolle Location nicht mehr funktioniert.
      Der ein oder andere durstiger Wanderer auf der Durchreise möchte noch was zu sich nehmen, aber egal wie viel Mühe er sich gibt, er bekommt dort nichts mehr.
      Der Betreiber wunderte sich schon seit Wochen über leere Kassen, geändert hat er aber nichts; außer seine Dienstleistungen zurückgefahren.

      Meine Überzeugung; so würde kein Unternehmen handeln und dabei zusehen wie sein Restaurant den Bach runter geht.

      Warum handeln die Betreiber von Ladesäulen auf öffentliche Grund so?

      Die e-Roller, welche vor jähren, anscheinend kostenlos vom Himmel gefallen sind…
      Da gibt es zumindest eine Idee wie man diese „betreut“

      Es fehlt also am Geschäftsmodell, oder?

      Der erste Schritt währe eine Orts angemessene Parkgebühr, die mit aktiven Ladevorgang dem ortsüblichen entspricht. Nach einer gewissen Karenzzeit erhöht sie sich. Wird geparkt ohne zu laden muss die gebühren sehr hoch sein.
      Das funktioniert aber nur wenn das auch kontrolliert wird und da sehe ich das größte Problem.

      Aber sobald das kostenlose parken an Ladesäulen wegfällt wird es besser. Hamburg ist den Weg gegangen alle Parkplätze bis zur Höchstparkdauer für e-Fahrzruge mit Parkscheibe frei zu geben. Auch da ist die Situation an Ladesäulen besser, auch wenn es immer noch zu wenige gibt.
      Allerdings kann man dort am Schnelllader das Fahrzeug ohne Parkgebühren laden und danach umsetzten und parkt halt wir jeder andere mit dem Vorzug wie jeder andere auch einen freien Platz zu suchen.
      Klaus
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      e-Golf-Treffen 0.1 bis 8.0 :thumbup: eVW-Treffen

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    • Ich finde gerade diese Roller sind das beste Beispiel dafür, dass es eben nur dann funktioniert, wenn man sie dazu zwingt. Die Betreiber haben nur ein Interesse, dass sie damit Umsatz machen. Deshalb sorgen sie dafür dass sie geladen werden und dass sie dort hin gebracht werden, von wo aus die meisten ausgeliehen werden. Das ist dann aber auch schon alles. Ansonsten scheren sie sich einen Dreck darum, wo die Dinger stehen. Sie organisieren nicht freiwillig Stellplätze für die Roller. Sie zwingen auch ihre Kunden nicht, vorgesehene Stellplätze zu nutzen. Das alles würde ihr Geschäft schmälern.

      An das Gute im Menschen zu glauben, hat noch nie funktioniert. Man muss die Leute immer zwingen. Und wenn nicht direkt (durch Kontrolle und Strafen, die wegen zu wenig Personal nicht durchsetzbar sind), dann eben indirekt über eine Preisgestaltung. Wenn es an den Geldbeutel der Menschen geht, klappt so etwas von ganz alleine.
      Gruß,
      Stephan

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    • Sieht die Strompreisbremse nicht eine Kontingent-Deckelung (80%, §6 StromPBG) vor?

      Ich habe das Video nur in Auszügen gesehen, aber ich habe den Eindruck, das mit Aussagen wie 5:40 "..wir haben per Rechnung einen Vertragspartner, das ist der Fahrstromanbieter, das ist unser Vertragspartner der stellt uns eine gewisse Menge Strom in Rechnung und die darf er per Gesetzt ... nur mit 40 cent pro Kilowattstunde abrechnen" hier schlicht der Kontingent-Aspekt völlig ignoriert wird. Insofern schießen die beiden im Video aus meiner Sicht völlig einseitig über das Ziel hinaus.

      Unabhängig davon sind da aber natürlich ein paar interessante Aspekte. Z.b. sollten mir doch mal die gesetzlichen Leuchten, welche das Gesetz geschrieben haben, erklären wie ein Ladesäulenbetreiber, welcher vom Stromkontingent des aktuell ladenden Letztverbrauchers genau 0 Ahnung haben dürfte, hier in irgendeiner Form aktiv werden soll?

      Und ob ein Wunsch ("...Damit auch Kundinnen und Kunden an einer öffentlichen Ladesäule davon profitieren können, sollten die Ladesäulenbetreiber als Letztverbraucher in Sinn dieses Gesetzes entsprechende Preisnachlässe gewähren,") in den Begriffsbestimmungen (StromPBG, Besonderer Teil B, zu Nummer 12 § 2 Nr. 12) hier wirklich in irgendeiner Form einklagbar ist, käme auf den Versuch an.

      Aus meiner Sicht (als juristischem Laien) erscheint mir das Gesetz nicht schlüssig. Denn bei der Kontingent-Definition wird keinerlei Bezug zur in der Ladeinfrastruktur üblen Praxis (mehrere Kartenverträge (=Anbieter) mit eigenen Abrechnungssystemen, Barzahlung, etc.) genommen. Im Gegenteil. §8 Anbieterwechsel geht sogar noch explizit, wie beim Anbieterwechsel vorzugehen ist. Das hat schlicht nichts mit der Ladeinfrastruktur gemein, wo man faktisch mehrere Anbieter parallel und unabhängig voneinander nutzt.

      Aber es kann ja gerne jemand versuchen, sein 80% Kontingent anhand von Hausstrom + extern geladenem Strom (in welchem Zeitraum?) aufzustellen und hierauf dann beim BMF eine Kostenerstattung geltend zu machen. ;)

      Ich selbst frage mich halt immer mehr, warum sich unsere regierenden das überhaupt mit den Strompreisbremse angetan haben. Die Auswirkungen sind offensichtlich viel komplizierter als gedacht. Hätte man einfach das Merit-Order-Prinzip am Strommarkt zeitweise ausgehebelt (und z.B. dort den Strompreis aus Gaskraftwerken (welche maßgeblich für die Strompreissteigerungen verantwortlich sind) zentral gedeckelt), wäre man vermutlich viel simpler und kontrollierter zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen, da dann die Strompreise ebenfalls gesunken wären.
      Mini SE (7/2021) - iX3 (5/2022) - Z4 3.0is Bj. 2007
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    • Vielleicht wäre da künftig eine Aufschlüsselung der Preise beim Laden nötig? Also so in der Art, dass der Strom selbst 20 Cent/kWh kostet, die Nutzung der Ladestation 20 Cent/kWh und dann nochmal 20 Cent/kWh Steuern und Abgaben? Bei den Ladestationen stehen ja immer weitere Kosten dahinter, die der lokale Energieversorger nicht hat, wie z.B. Pacht des Standortes, Anschaffung der Ladestation, Aufbau, Wartung, Internetzugang, ... Es wird ja vmtl. nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass er diese Kosten alle mit übernimmt, sondern nur einen Anteil der Kosten die für den verkauften Strom entstehen.
      Gruß,
      Stephan

      Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. - Albert Schweitzer
    • Outsider64 schrieb:

      Vielleicht wäre da künftig eine Aufschlüsselung der Preise beim Laden nötig? Also so in der Art, dass der Strom selbst 20 Cent/kWh kostet, die Nutzung der Ladestation 20 Cent/kWh und dann nochmal 20 Cent/kWh Steuern und Abgaben? Bei den Ladestationen stehen ja immer weitere Kosten dahinter, die der lokale Energieversorger nicht hat, wie z.B. Pacht des Standortes, Anschaffung der Ladestation, Aufbau, Wartung, Internetzugang, ... Es wird ja vmtl. nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass er diese Kosten alle mit übernimmt, sondern nur einen Anteil der Kosten die für den verkauften Strom entstehen.
      Dann hätte ich auch sicherheitshalber gerne, das bei meinem Brot beim Bäcker auf der Rechnung steht, welcher Kostenanteil für X, Y oder Z ansteht. Nur für den Fall, das.....

      Der Endverbraucher-Strompreis ist doch immer schon eine Kombination aus Erstehungskosten (Strompreis an der Börse oder im langfristigen Vertrag) + sonstiger Betriebskosten des Stromanbieters gewesen, der dann dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Und genau auf diesen Strompreis für den Endkunden(!) bezieht sich ja auch das StromPBG. Nur ist es eben Unsinn, wenn das StromPBG dieses auch auf Kunden öffentlicher Ladesäulen zu beziehen OHNE gleichzeitig beim Entscheidenden Punkt des Kontingents zu regeln, wie denn hier das anzurechnende Kontingent aussieht. Und darüber hinaus kann es ein Ladesäulenbetreiber auch gar nicht regeln, da er ja (insbesondere bei direkter EC-Zahlung) sofort eine Abrechnung vor nimmt, ohne am Ende des Jahres überhaupt die Möglichkeit einer Kontingent-Auswertung und evtl. Rückerstattungen/Forderungen zu haben. Das Gesetzt ist hier schlicht und einfach Murks.

      Man wollte den Hausstrom bzw. Industriestrom deckeln, aber sicherlich nicht den Fahrstrom für Autos. Denn dann kommen gleich auch wieder die Verbrennerfreunde um die Ecke und fordern dasselbe (und in diesem Fall zu Recht, da dies nun auch bei den Heizkosten gemacht wird). Ein Teufelskreis, aus dem es faktisch kein Entkommen gibt, wenn man am Ende nicht jeglichen Energieverbrauch subventionieren will.

      Sowas kommt halt dabei raus, wenn man nur an Symptomen (hier dem Endkundenpreis) rumdoktern will, ohne sich um die Ursache (Merit-Order-Prinzip; dann wohl EU weit!) zu kümmern.
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