VW macht sich wieder unbeliebt: Mein VW-Vergleich

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    • VW macht sich wieder unbeliebt: Mein VW-Vergleich

      Guten Morgen,
      ich muss mich mal in kurzen Worten hier auskotzen :puke: , weil sich VW bei mir gerade wieder etwas unbeliebt macht. Sie haben damals (wie viele andere auch) mindestens bei den Dieselmotoren betrogen und sich sehr öffentlichkeitswirksam erwischen lassen. Auch ich hatte es gemerkt, weil damals, als ich das CC Coupé durch einen Passat Variant ersetzen musste, von jedem Händler (auch VW-Händlern!) gehört habe, aufgrund des Diesel-Skandals sind die Restwerte abgesackt und wir können Ihnen nicht mehr so viel für Ihr Auto zahlen.

      Nun ja. Als der Verbraucherverband die erste deutsche Sammelklage gegen VW durchführte, habe ich mich ins Klageregister eingetragen. Kostet ja nichts und im schlimmsten Fall habe ich soviel wie vorher: Nichts.
      Und dann die Entscheidung: Der Verband und VW einigen sich auf einen Vergleich. Nachdem die Zugangsdaten da waren, habe ich mich eingeloggt und bekomme angezeigt, dass ich für meinen Mitte 2013 gekauften und Mitte 2016 verkauften VW CC knapp 4.000 Euro Entschädigung bekommen solle. :)
      Also eingeloggt, die wollen eine Kopie des Fahrzeugbriefs. Tolle Wurst, den habe ich natürlich nicht. Und keine Info, wie man seine Ansprüche beweisen soll ohne Brief. Auf den Seiten des Verbraucherverbands stand: Alternativ den Kaufvertrag vorlegen. Also das gemacht. Und weil der von Hand ausgefüllt war (Kauf von Privat vom VW-Mitarbeiter), sogar noch die Versicherungsbestätigung von 2013 mit dahin geschickt, sodass das Kaufdatum und die Fahrgestellnummer eineindeutig auch von jedem Depp gelesen werden kann.
      Da habe ich aber nicht mit VW gerechnet. Nach über einer Woche kam eine Mail: Das ist kein Fahrzeugbrief, das erkennen wir nicht an! :(

      Also angerufen. "Wir müssen den Kaufvertrag manuell umschalten, sonst können Sie das nicht hochladen. Das wertet ein Computer aus und der kann nur Fahrzeugbriefe". Ok, also nochmal neu eingeloggt, jetzt kann ich Kaufvertrag und Personalausweis hochladen. Also das gleiche Dokument nochmal neu hochgeladen, Personalausweis von vorn und von hinten dazu und aufs Geld warten. Nein, natürlich nicht mit VW! Diesmal kam nach nur zwei Tagen die Mail: Es sei kein Kaufdatum auf dem Vertrag vorhanden, das können wir so nicht anerkennen. Obwohl aus der Versicherungsbestätigung eindeutig 2013 herausgeht. Aber laut Aussage der Hotline dürfen sie auch diese Verischerungsbestätigungen nicht beachten. X(

      Also den Vertrag nochmal neu eingescannt und diesesmal darauf geachtet, dass kein Eselsohr das Kaufdatum teilweise überdeckt (darauf hatte ich beim ursprünglichen Einscannen in der Tat nicht geachtet :patsch: ). Ich bin ja schon gespannt, was VW sich als nächstes für eine Ausrede einfallen lässt, damit sie nicht zahlen müssen ||
      Beim nächsten Negativbescheid frage ich wohl mal bei dem klagenden Verbraucherverband nach, was ich tun soll. Ich bin echt genervt und irgendwie habe ich gerade keine Lust, auf absehbare Zeit nochmal einen VW ins Haus zu holen. Und bisher hatten meine Familie und ich nur Autos von VW, Audi, Skoda und Seat. Die können echt froh sein, dass eine Neuanschaffung nicht vor 2022 geplant ist, vielleicht hat sich mein Ärger bis dahin gelegt.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.
    • Also VW wollte einen Fahrzeugbrief und du hast irgendwas anderes hochgeladen.
      Dann hat VW dich auf deinen Fehler innerhalb weniger Tage hingewiesen sowie auf Nachfrage sofort die Uploadmaske für dich umgestellt um dir eine Alternative zu bieten.
      Danach hast du das richtige Dokument aber falsch gescannt hochgeladen.
      VW hat dich auf deinen Fehler innerhalb weniger Tage hingewiesen.
      Jetzt hast du deinen Fehler korrigiert und neu hochgeladen.

      Und du bist gerade sauer weil "VW dir ständig einen Negativbescheid gibt?". Obwohl wir erst von ca. 10 Tagen reden?
      Was hättest du erwartet? Das ein Mitarbeiter dir "auf seine Kappe" und ohne korrekten Nachweis Geld von einem VW-Firmenkonto überweist? Veruntreuung würde mir da als erster Kündigungsgrund einfallen. Und noch ein paar schlimmere Begriffe wenn er das im großen Umfang macht. Man stelle sich vor irgendeiner überweist munter die ein oder andere Million an irgendwelche Leute die angeblich ein Fahrzeug hatten und damit Schaden erlitten haben.

      Meiner Meinung nach kann man es manchmal auch echt übertreiben.
    • Es geht um verdammte Scheiß-Prozesse. Ein vernünftiger Prozess hätte so ausgesehen, dass das korrekt abgefragt worden wäre und Dokumente, aus denen die Daten hervorgehen, einfach genutzt werden. Das ist ein typischer Scheißprozess, extra so entwickelt, berechtigte Ansprüche abzuwehren.

      Vielleicht auch nicht mit Absicht, dann passt das zu dem gesamten Bild, dass die IT von VW so bietet. Siehe das unzuverlässige Carnet, jetzt Weconnect. Selten so einen Schrott in der Hand gehabt.

      Und nur darüber rege ich mich auf. Klar, der Scan mit Eselsohr war mein Fehler. Aber den Prozess habe ich nicht zu verantworten.
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
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    • Im Grunde ist wohl folgendes der Hintergrund:
      Der Fahrzeugbrief ist ein Dokument, welches immer gleich aussieht. Somit ist er perfekt maschinell verarbeitbar. Verträge sind teils sehr individuell. Da Verträge also deutlich mehr Aufwand machen dürften, verlangt man den Brief und gestattet nur auf Nachfrage den Vertrag. Kann ich nachvollziehen. Denn würde man es offensiv anbieten (als Option), hat man ggf. viel unnötige Arbeit.

      Deinen Ärger verstehe ich. Aber nach Jahren der Warterei (ja, das ganze Thema ist nervig und ne Sauerei) sich da jetzt so drüber aufzuregen halte ich für unnötig.

      Letztendlich sollte es jetzt ja klappen ;) Ich drücke dir die Daumen.
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    • Ich möchte meine Wahrnehmung und meinen Senf dazu geben.
      Monatelang wurde verhandelt. Dann gab es eine kurze Phase der Dickköpfigkeit und danach den Entschluss es alles anders zu machen. Da wurde über Nacht eine Plattform aus dem Boden gestampft, nach deren Veröffentlichung sich binnen Stunden weit über 200.000 Menschen registriert haben, und begonnen haben ihre Ansprüche anzumelden. Dass die Plattform nicht zusammengebrochen ist, ist schon verwunderlich.
      Nun zu den Ansprüchen. Wenn ich etwas zu sagen gehabt hätte, hätte ich es so priorisiert:
      1. Kunden, die das Auto bis heute besitzen und es nicht loswerden, weil Wertverlust zu groß
      2. Kunden, die das Auto bis zum Zeitpunkt x besessen haben und es mit Verlust verkauft haben. Also einen festen Wert bekommen wollen, weil das Auto zu billig wegging.
      3. Alle anderen Ansprüche (ich hab mich nicht allzugenau mit dem Thema beschäftigt, da ich weder zu 1. noch zu 2. gehöre)

      Nummer 1 können sich mit dem Brief melden. Nummer 2 mit dem Kaufvertrag/Verkaufsvertrag. Das hätte man durchaus so darstellen können, es sei denn man wollte 1. schnell abwickeln und sich dann um 2. kümmern. Und genau so hätte ich das festgelegt. Erst diejenigen, die den Verlust aktiv vor sich haben, dann diejenigen, die den Verlust bereits verwirklicht haben.
    • Outsider64 schrieb:

      Wie läuft das jetzt eigentlich? Kann da jeder mit einem betroffenen Auto den Antrag stellen? Oder nur die die sich der Klage angeschlossen hatten? Letzteres wäre ja auch eine ziemlich miese Nummer.
      Alle, die an der Sammelklage teilgenommen haben, das Fahrzeug vor 2016 käuflich erworben haben und die Klage nicht zurückgenommen haben.

      Weitere Voraussetzungen sind, dass der Fahrzeugbrief oder der Kaufvertrag vorgelegt werden können. Wer nicht mit einem der beiden seine Ansprüche beweisen kann, hat bei diesem Vergleich Pech gehabt. Natürlich steht der weitere Rechtsweg jedem offen. Ich für meinen Teil gebe mich mit der Vergleichssumme zufrieden und würde den weiteren Rechtsweg nur bestreiten, falls VW mein Vergleichsangebot nicht annimmt.


      Mein VW-Vergleich schrieb:


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      vielen Dank, dass Sie sich mit Volkswagen vergleichen möchten. Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass Ihr Angebot auf Abschluss eines Vergleichs bei uns eingegangen ist.

      Vergleichsschluss erfolgt erst später

      Bitte beachten Sie, dass diese Nachricht lediglich den Eingang Ihres Angebots bestätigt und noch keine Annahme Ihres Vergleichsangebots durch Volkswagen darstellt. Der Vergleich wird erst geschlossen, wenn wir Ihr Angebot ausdrücklich annehmen. Diese Annahme erfolgt in einer gesonderten E-Mail bis spätestens 24. April 2020.

      Wie geht es weiter?

      Wir prüfen nun Ihre Angaben und die von Ihnen übermittelten Unterlagen. Volkswagen und der vzbv haben sich darauf geeinigt, dass ein Vergleich nur für Kunden in Betracht kommt, die sich zum Klageregister angemeldet haben und bestimmte Kriterien erfüllen:

      Sie haben

      • ein von der Dieselthematik betroffenes Fahrzeug der Marken Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda mit EA189 Motor erworben,
      • sich zum Klageregister der Musterfeststellungsklage angemeldet und nicht wieder abgemeldet,
      • beim Erwerb des Fahrzeugs Ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt,
      • Ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft,
      • Ihre Ansprüche gegen Volkswagen nicht an Dritte abgetreten, und
      • noch kein rechtskräftiges Urteil erstritten oder einen anderweitigen Vergleich über den behaupteten Anspruch abgeschlossen.

      Sofern für dasselbe Fahrzeug mehrere Anmeldungen zum Klageregister vorliegen, nimmt Volkswagen das Angebot des letztmaligen Erwerbers vor dem 1. Januar 2016 an. Dies wissen wir erst nach Ablauf der Anmeldefrist am 20. April 2020.

      Wenn Sie sämtliche Vergleichskriterien erfüllen, teilen wir Ihnen per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse spätestens am 24. April 2020 mit, dass Volkswagen Ihr Angebot annimmt. Mit Erhalt dieser Annahmeerklärung ist der Vergleich abgeschlossen.

      Wann erhalte ich die Zahlung?

      Wenn wir Ihr Angebot annehmen, erfolgt die Zahlung des mit Ihnen vereinbarten Einmalzahlungsbetrages binnen zwölf Wochen ab Abschluss des Vergleichs. Der Vergleich kommt mit Erhalt der Annahmeerklärung zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der geschlossenen Vergleiche einige Wochen dauern kann, bis die Zahlung auf dem von Ihnen angegebenen Konto eingeht.




      Mit freundlichen Grüßen




      Ihre Volkswagen AG
      Grüße Andreas

      Ich: ID.4 Blue Dusk Metallic, bestellt 21.01.22, Abholung 02.02.23, Softwareverbund 8 (ID-Software 3.2.0)
      Frau: eGolf 300

      Strom: 100% CO2-frei. Seit November 2019 PV mit 7,0 kWp, Rest über Ökostromanbieter.
      Energieplushaus, Heizung/Warmwasser CO2-frei über Wärmepumpe.